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Darf der Nachbar eigentlich Rasen mähen?

In der warmen Jahreszeit kommen sie wieder zum Vorschein: Die Rasenmäher! - und auch die zahlreichen Beschwerden, wenn er offensichtlich zu häufig und zu „Unzeiten“ bedient wird.

Diese sogenannten Lärmbelästigungen haben schon so manchen Nachbarschaftsstreit heraufbeschworen.

Häufig bleiben einem berufstätigen Haus- bzw. Gartenbesitzer jedoch nur die Zeiten nach Feierabend und an den Wochenenden, um seinen Garten zu pflegen und den Rasen zu mähen. Der oft stundenlange monotone Lärm des Rasenmähers strapaziert dann natürlich die Ohren der Nachbarn.

Gegenseitige Rücksichtnahme aber auch ein gewisses Maß an Toleranz sind wichtige Grundlagen in diesem sensiblen Bereich, abgesehen von allen gesetzlichen Regelungen, Urteilen und Grenzwerten.

Neben dem Rasenmäher können auch viele andere Gartengeräte zu einem „Aufreger“ in Sachen Lärm werden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV trifft für eine Reihe von Gerätearten, die zur Gartenarbeit eingesetzt werden und dabei viel Lärm erzeugen können, Regelungen.

Hier nur einige der im Anhang zu der Verordnung aufgeführten Geräte: Freischneider, Heckenscheren, Laubsammler und Laubbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider, Motorkettensägen, Motorhacken, Schredder, Vertikutierer …

Ein Betrieb der genannten Geräte ist an Sonn- und Feiertagen in den Geltungsgebieten ganztägig untersagt. Auch zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens an Werktagen dürfen sie nicht genutzt werden.

Für bestimmte Geräte gelten zusätzliche zeitliche Einschränkungen.
In Zeit von 07:00-09:00 Uhr, von 13:00-15:00 Uhr und von 17:00-20:00 Uhr dürfen Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler nicht betrieben werden.

Weitere zusätzliche Regelungen zu einer Mittagsruhe gibt es in unserem Amtsbereich nicht. Das bedeutet, dass u. a. das Rasen mähen, Hecke schneiden, Holz sägen … an Werktagen (auch am Samstag) in der Zeit von 7:00-20:00 Uhr durchgängig erlaubt ist.

Förderlich für den nachbarschaftlichen Frieden ist es jedoch ganz sicher, dem Rasenmäher und den anderen „Krachmachern“ zwischen 13:00 und 15:00 Uhr eine Pause zu gönnen.

In vielen Fällen entspannt es die Situation, wenn vor dem Einschalten von Polizei oder Ordnungsamt das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht wird, um gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse zu wecken, damit sich die Fronten nicht verhärten und so ein friedliches Miteinander möglich ist.

Amt für Bau und Ordnung

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