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3-G-Regel in der Stadtverwaltung Friedland

Ab dem 3. Januar 2022 gilt bis auf Widerruf die so genannte 3-G-Regel für Besucher der Verwaltung.

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene und Getestete gestattet ist. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Corona-Schnelltest aus einem der Bürgerteststellen vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Der Nachweis ist unaufgefordert vor dem Betreten des Verwaltungsgebäudes vorzuzeigen.

Wenn Termine persönlich wahrgenommen werden müssen, ist vorab eine telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung zwingend notwendig. Bitte melden Sie sich bevorzugt per Telefon oder E-Mail beim zuständigen Mitarbeiter, um zwingend notwendige Angelegenheiten zu erledigen.

Frank Nieswandt
Bürgermeister

Zu den Kontaktdaten der Mitarbeiter kommen Sie über den folgenden Button oder unter dem Menü „Bürgerservice – Verwaltungsmitarbeiter“

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Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: +49 39601 277 0
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de
DE-Mail: poststelle@friedland-mecklenburg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteher: Herr Pedd
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
27.04.2024 ZA-Praxis Dr. Keiss

Bereitschaft der Apotheken
22.04.2024 - 28.04.2024 Friedländer Apotheke

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