zur Möglichkeit des Widerspruchs zur Weitergabe der eigenen Meldedaten
Elektronische Melderegisterauskunft: Seit 2007 ist im Land Mecklenburg-Vorpommern über das Dienstleistungsportal der Landesregierung M-V(www.service.m-v.de)die elektronische Melderegisterauskunft möglich. Das bedeutet, dass jeder Bürger über das Internet kostenpflichtige Auskünfte über Namen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Anwohner erfragen kann. Konkret erhält ein Anfrager durch die elektronische Melderegisterauskunft folgende Auskünfte über einen Einwohner: 1. Vor- und Familienname 2. Doktorgrad 3. Anschriften 4. zuständiges Meldeamt Hierfür müssen folgende drei Daten über den gesuchten Einwohner bekannt sein: 1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum oder Anschrift oder Geschlecht Der Weitergabe dieser Daten kann nach § 34 Absatz 1 a Satz 2 Landesmeldegesetz (LMG) widersprochen werden. Das Formular finden sie hier.
Jobcenter Mecklenburg-Strelitz
ist erreichbar unter der Rufnummer: 03981-236360
Informationen zur Manuskriptabgabe für die “Neue Friedländer Zeitung”
Die Manuskripte für die Artikel der “Neuen Friedländer Zeitung” sind in der Stadtverwaltung Friedland, Riemannstr. 42, Zimmer 2.02 bei Frau Richter abzugeben. Die Manuskripte sollten maschinenschriftlich 1 1/2 zeilig abgefasst sein. Handschriftliche Manuskripte reichen sie bitte mindestens 2 Tage vor dem Abgabetermin ein, damit sie abgeschrieben werden können.
Sie können ihre Manuskripte und die dazugehörigen Fotos natürlich auch per E-Mail einreichen.