Anmeldung Wohnung
Verantwortlicher Mitarbeiter
Fax: +49 39601 2779447
Fax: +49 39601 2779446
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.
keine