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News

Nachruf Christian Ollwig

Am 5. Oktober 2026 verstarb nach kurzer, schwerer Krankheit unser geschätzter Kamerad Christian Ollwig.

Als stellvertretender Wehrleiter der Ortswehr Kotelow, Ortsvorsteher Kotelows und Vorsitzender des Feuerwehrfördervereins Kotelow e.V. hat er sich mit großem Einsatz für seine Region engagiert.

Er war einer jener Menschen, die nicht viele Worte machten, sondern durch ihr Handeln etwas bewegten. Sein Wirken war oft leise und im Hintergrund – doch seine Spuren bleiben.

Mit ihm verlieren wir einen geschätzten Kameraden und einen Menschen, der sich um unsere Gemeinde verdient gemacht hat. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen, die ihm nahestanden. Wir werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten.

Ab heute: Neue Regiobuslinie mv83 - Neubrandenburg und Greifswald rücken näher zusammen

PM-Nr.165/2026  | 05.10.2026  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Neubrandenburg, 5. Oktober 2026 – Ab heute verbindet die neue Regiobuslinie mv83 Neubrandenburg über Altentreptow und Jarmen mit der Hansestadt Greifswald. Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank hat die neue Verbindung am Montag gemeinsam mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) in Neubrandenburg offiziell gestartet.

„Mit der neuen Regiobuslinie rücken nicht nur Neubrandenburg und Greifswald näher zusammen – wir verbessern die Mobilität auch für die Menschen aus Altentreptow und Jarmen. Gerade im ländlichen Raum brauchen wir verlässliche und attraktive Verbindungen, damit die Menschen auch ohne eigenes Auto möglichst unkompliziert zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder in ihrer Freizeit unterwegs sein können. Der Regiobus MV ist dafür ein wichtiger Baustein. Zudem kommen die Fahrgäste ohne Umstieg nun deutlich schneller von Neubrandenburg nach Greifswald und zurück. Die neue Regiobuslinie verbindet zwei Hochschulstandorte, mit dem Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum und der Universitätsmedizin Greifswald zwei Maximalversorger und zugleich zwei wichtige Wirtschaftsstandorte“, sagte Blank.

Die neue Linie mv83 verkehrt montags bis freitags zunächst viermal pro Tag und Richtung, am Wochenende werden anfangs zwei Fahrtenpaare angeboten. Die Linie wurde zwischen den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald abgestimmt und wird von der kreiseigenen Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) betrieben. Das Land fördert die Linie mv83 2026 mit ca. 70.000 Euro.

Hintergrund:

Regiobusse verkehren auf wichtigen Verbindungsachsen in Mecklenburg-Vorpommern und erfüllen prinzipiell einheitliche Qualitätsstandards, die über das klassische Linienbusangebot hinausgehen. Sie bieten unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verlässliche Verbindungen, auch am Wochenende und außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Durch die Abstimmung mit weiteren Bus- und Bahnangeboten stärken Regiobusse insbesondere die Anbindung ländlicher Regionen an die zentralen Orte. Die Regiobuslinien sind eine tragende Säule der seit 2023 laufenden Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern und verkehren seit dem 24.08.2026 nach einem einheitlichen Nummerierungssystem und dem Präfix „mv“. Aktuell gibt es 18 „mv-Linien“.

Die Einführung von Regiobussen ist ein zentrales Standbein der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Mobilitätsoffensive stärkt das Land den öffentlichen Nahverkehr insbesondere im ländlichen Raum. Neben dem Ausbau des Regiobusnetzes gehören dazu Leistungsausweitungen im Schienenpersonennahverkehr und landesweite Rufbusangebote. Ziel ist es, auch außerhalb der größeren Städte verlässliche und miteinander verknüpfte Mobilitätsangebote zu schaffen. Im Jahr 2025 hat das Land insgesamt knapp 55 Millionen Euro für die Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern investiert. Im laufenden Jahr 2026 sind rund 60 Millionen Euro vorgesehen.

Einladung zur Mitgliederversammlung Jagdgenossenschaft Friedland Nord

Sehr geehrte Jagdgenossinnen und Jagdgenossen,

hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Friedland Nord ein.

Datum: Montag, 23.11.2026
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Agrar GmbH Lübbersruh, Woldegker Chaussee 6 a, 17098 Friedland

Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossenschaft sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Friedland gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§9 Abs. 1 BjG). Eigentümenwechsel muss vorher bei der JG satzungskonform angezeigt worden sein. Vertretungsvollmachten müssen der Mustersatzung für Jagdgenossenschaft des Landes M-V entsprechen (Datum und originale Unterschrift).

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Neue Satzung der Jagdgenossenschaft ab dem 01. Januar 2026
  5. Bericht des Kassenwartes
  6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
  7. Beschluss zur Verwendung des Betrages zur Jagdnutzung
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages
  9. Beschluss zur Kündigung eines säumigen Pächters
  10. Wahlen / Neuwahlen des Vorstandes
  11. Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen
  12. Schlusswort

Der Vorstand bittet ausdrücklich alle Genossenschaftsmitglieder zur Mitteilung einer aktuellen Bankverbindung, um die Pachtauszahlung durchführen zu können.
Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.

H. Gödecke
Jagdvorsteher

Informationen zum Verfahren eines Bürgerentscheids über die Abberufung des Bürgermeisters

Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Fragen aus der Bevölkerung informiert die Stadtverwaltung sachlich über das gesetzlich geregelte Verfahren zur möglichen Abberufung eines hauptamtlichen Bürgermeisters in M-V.

Der Stadtvertretung der Stadt Friedland liegt seit dem 14.09.2026 ein Antrag der FWF vor, einen Bürgerentscheid über die Abberufung des hauptamtlichen Bürgermeisters herbeizuführen.

Mit der Antragstellung ist noch keine Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheids und auch keine Entscheidung über eine Abberufung des Bürgermeisters verbunden.

Entscheidung der Stadtvertretung

Über die Herbeiführung eines Bürgerentscheids zur Abberufung des Bürgermeisters entscheidet zunächst die Stadtvertretung.

Für einen entsprechenden Beschluss ist nach § 20 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich.

Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet kein Bürgerentscheid über die Abberufung statt.

Wird die erforderliche Mehrheit erreicht, wird anschließend der Bürgerentscheid entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorbereitet und durchgeführt.

Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger

Die Stadtvertretung entscheidet mit ihrem Beschluss nicht selbst über die Abberufung des Bürgermeisters. Sie entscheidet ausschließlich darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger über die Abberufung abstimmen sollen.

Die eigentliche Entscheidung über die Abberufung treffen somit die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bürgerentscheids.

Welche Mehrheit ist beim Bürgerentscheid erforderlich?

Für eine erfolgreiche Abberufung gelten besondere gesetzliche Mehrheiten.

Die Abberufung ist nur erfolgreich, wenn

    • mindestens zwei Drittel der gültigen Stimmen für die Abberufung abgegeben werden und
    • diese Ja-Stimmen zugleich mindestens einem Drittel aller Stimmberechtigten entsprechen.

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Sind Unterschriftensammlungen erforderlich?

Derzeit erreichen die Verwaltung Fragen zu möglichen Unterschriftensammlungen.

Hierzu ist zwischen einem allgemeinen Bürgerbegehren und dem besonderen Verfahren zur Abberufung eines Bürgermeisters zu unterscheiden.

Ein Bürgerentscheid über die Abberufung eines Bürgermeisters kann nach § 20 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V nur durch einen entsprechenden Beschluss der Stadtvertretung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder herbeigeführt werden.

Private Unterschriftensammlungen sind daher für dieses gesetzliche Abwahlverfahren weder Voraussetzung noch ersetzen sie die erforderliche Beschlussfassung der Stadtvertretung.

Unabhängig davon steht es Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich frei, ihre Meinung zu kommunalpolitischen Angelegenheiten zu äußern.

Was geschieht nach einem entsprechenden Beschluss?

Sollte die Stadtvertretung die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen, wird das weitere Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbereitet.

Hierzu gehören unter anderem

    • die Festlegung des Abstimmungstages,
    • die öffentliche Bekanntmachung,
    • die Feststellung der Stimmberechtigten,
    • die Einrichtung der erforderlichen Stimmbezirke und Abstimmungsräume,
    • die Vorbereitung der Abstimmungsunterlagen und gegebenenfalls der Briefabstimmung sowie
    • die Durchführung und Auswertung des Bürgerentscheids.

Die konkrete Fragestellung, der Abstimmungstag und alle für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Informationen werden rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Was geschieht bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid?

Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheiten erreicht, ist die Abberufung beschlossen.

Bei einem hauptamtlichen Bürgermeister tritt dieser mit dem Tag nach der Bekanntgabe des erfolgreichen Bürgerentscheids in den einstweiligen Ruhestand, sofern die gesetzlich vorgeschriebene versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt ist.

Was geschieht, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird?

Wird die gesetzlich erforderliche Mehrheit beim Bürgerentscheid nicht erreicht, bleibt der Bürgermeister im Amt.

Die Kommunalverfassung sieht für diesen Fall vor, dass Stadtvertretung und Bürgermeister eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts in einem vertraulichen und strukturierten Verfahren anstreben und hierfür die Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators in Anspruch nehmen sollen.

Neutralität der Verwaltung

Die Stadtverwaltung nimmt hinsichtlich der politischen Bewertung des Antrags und einer möglichen Abberufung keine Position ein. Ihre Aufgabe besteht darin, die Öffentlichkeit über das gesetzlich vorgesehene Verfahren zu informieren und – sofern die Stadtvertretung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließt – dessen ordnungsgemäße, neutrale und rechtskonforme Vorbereitung und Durchführung sicherzustellen.

Über die weiteren Verfahrensschritte wird die Stadtverwaltung nach den jeweiligen Entscheidungen der Stadtvertretung fortlaufend informieren.

Stadtverwaltung

Gemeinde Galenbeck stellt Kaufantrag für Pflegeheim Lübbersdorf um Weiterbetrieb zu ermöglichen

Die Zukunft des Pflegeheimes in Lübbersdorf ist weiterhin unklar. Das DRK Neubrandenburg als derzeitiger Träger hat angekündigt, den Betrieb zum Ende des Jahres einzustellen. Viele Bewohner sind bereits ausgezogen, für das Personal ist unklar, ob es am Standort eine Perspektive gibt. Nach Auskunft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird sich das Heim nach dem Rückzug des DRK wieder im Eigentum des Landkreises befinden, dieser muss über die weitere Verwendung der Immobilie entscheiden.

Die Gemeinde Galenbeck hat sich frühzeitig für einen Erhalt des Standortes als Pflegeheim eingesetzt, gemeinsam mit den Nachbargemeinden wurden bereits mehrere Schreiben an den Landrat formuliert, Bürgermeister Thomas Herrholz hat zudem im Kreistag auf das Problem hingewiesen. Trotz verschiedener Bemühungen der unterschiedlichen Fachbereiche in der Kreisverwaltung kam jedoch noch kein tragfähiges Konzept zustande, obwohl laut Auskunft des Landkreises mehrere potenzielle Träger angekündigt haben, den Betrieb fortführen zu wollen.

Am 11.09.26 fand nun im Amt Friedland ein Treffen mehrerer Fachbereiche des Landkreises mit Vertretern aus der Amtsverwaltung und der Gemeinde statt. Dabei wurde deutlich, daß für den Weiterbetrieb des Standorts komplexe Abstimmungen vieler Beteiligten erforderlich sind. Neben dem aktuellen und den zukünftigen Betreibern sind dies auch die Pflegekassen und natürlich der Landkreis als zukünftiger Eigentümer die Immobilie. Eine besondere Rolle spielt dabei auch der aktuelle Erhaltungszustand des Gebäudes. Vor einem Weiterbetrieb müssen offenbar wichtige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

Die Gemeinde Galenbeck hat nun angeboten, die Verantwortung für das Gebäude zu übernehmen. Dazu hat die Gemeinde ein Kaufgesuch an den Landkreis formuliert. Ziel der Gemeinde ist es, den Betrieb der Immobilie vom Betrieb der Pflegeeinrichtung zu trennen und kommunale Verantwortung für den Standort zu übernehmen. Die Gemeindevertretung hatte dazu bereits einen einstimmigen Beschluss gefasst, allerdings unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für Erwerb und Unterhaltung der Immobilie.

Bürgermeister Thomas Herrholz: „Als Gemeinde haben wir einen anderen Bezug zu dem Haus in Lübbersdorf als der Landkreis, außerdem haben wir einen besseren Zugang zu Fördermitteln und Finanzierungsoptionen. Wenn wir für das Haus Sorge tragen, kann ein neuer Träger sich um den Pflegebetrieb kümmern. Als Eigentümer können wir direkt mit den Trägern verhandeln und so auch neue Ideen nach Lübbersdorf bringen, z.B. generationsübergreifende Konzepte oder Projekte für Begegnung und Teilhabe. Im Fokus steht jedoch ein langfristig gesicherter Betrieb als Pflegeheim.“

Die derzeitige Finanzlage der Gemeinde erlaubt eigentlich keine Investitionen, die über die Pflichtaufgaben hinausgehen. Verwaltung und Gemeinde hoffen jedoch auf ein günstiges Kaufangebot des Landkreises und ein tragfähiges Finanzkonzept, bei dem die Aufwendungen für die Renovierung durch die Mieteinnahmen des Trägers sowie Fördergelder refinanziert werden. So kann das Projekt am Ende sogar einen positiven Effekt für die Gemeindefinanzen haben.

Ob ein nahtloser Weiterbetrieb im neuen Jahr noch möglich ist, das bleibt jedoch fraglich. Vieles hängt auch davon ab, in welchem Zustand das Gebäude vom jetzigen Betreiber übergeben wird und ob das Jahresende als verbindlicher Termin bestehen bleibt. Der Bürgermeister könnte sich auch einen schrittweisen Übergang vorstellen, bei dem der aktuelle Träger seine Arbeit fortführt, bis ein neuer Träger übernehmen kann. Zunächst muss sich nun aber der Landkreis entscheiden, ob er das Angebot der Gemeinde unterstützen wird.

 

Pressekontakt:
Organisation: Gemeinde Galenbeck
Ansprechpartner: Thomas Herrholz
Mobil: 0174-6905400
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bauen gemeinsames Telemedizin-Netz auf

PM-Nr.225  | 15.09.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein länderübergreifendes Telemedizin-Netz für die Gesundheitsversorgung aufbauen. Einen entsprechenden Letter of Intent haben Gesundheitsministerin Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken gemeinsam mit den Krankenhausgesellschaften beider Länder sowie der Universitätsmedizin Rostock und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein unterzeichnet.

Das „Telemedizin-Netz Nord-Ost“ (TENNO) soll zunächst die Krankenhäuser beider Länder digital miteinander verbinden und perspektivisch auch ambulante Versorgung, Rettungsdienst und weitere Gesundheitsbereiche einbeziehen, teilten Drese und von der Decken in der Landespresskonferenz am Dienstag mit.

„Telemedizin überwindet Entfernungen. Mit TENNO schaffen wir die digitale Infrastruktur dafür, dass medizinische Kompetenz nicht an Landesgrenzen oder am Standort eines Krankenhauses endet. Gerade für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit ihren ländlichen Räumen ist das ein wichtiger Schritt für eine leistungsfähige und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung“, betonte Drese.

„Wir wollen nicht zwei parallele Systeme aufbauen, sondern einen gemeinsamen digitalen Versorgungsraum im Norden schaffen“, sagte von der Decken. „Wenn medizinische Expertise nicht überall unmittelbar vor Ort verfügbar sein kann, müssen wir sie digital dorthin bringen, wo sie gebraucht wird. Davon profitieren Patientinnen und Patienten ebenso wie die Beschäftigten in unseren Krankenhäusern. Das Netzwerk soll zudem dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Kliniken zu stärken.“

Im ersten Schritt sollen die stationären Leistungserbringer beider Länder miteinander vernetzt werden. Geplant sind unter anderem Telekonsile und Televisiten. Erste konkrete Anwendungen hierfür können insbesondere in der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Not- und Unfallversorgung liegen. Damit können Ärztinnen und Ärzte unabhängig vom Standort schnell zusätzliche Expertise hinzuziehen.

Das gemeinsame Netz soll allen Krankenhäusern offenstehen – unabhängig von Trägerschaft, Versorgungsstufe oder Standort; und mehr noch, alle Krankenhäuser beider Länder sollen verbindlich in das Netzwerk einbezogen werden. Bereits vorhandene telemedizinische Angebote sollen gebündelt und weiterentwickelt, neue Insellösungen oder parallele Einzelsysteme vermieden werden.

„TENNO ist kein Netz einzelner Universitätskliniken, sondern ein Netz für die gesamte Krankenhauslandschaft in beiden Ländern“, machte Drese deutlich. „Deshalb ist uns wichtig, dass alle Krankenhäuser gleichberechtigt Zugang erhalten und die Interessen der gesamten Krankenhauslandschaft berücksichtigt werden.“

Die Universitätskliniken Schleswig-Holstein und Rostock sollen eine koordinierende und operative Rolle beim Aufbau übernehmen. Die Krankenhausgesellschaften beider Länder werden von Beginn an einbezogen. Ziel ist eine transparente Steuerung, die eine offene und neutrale Infrastruktur gewährleistet.

„Die geplante telemedizinische Verbindung zwischen den Krankenhäusern kann ein Gamechanger für die stationäre Versorgung in M-V werden. Weniger Fachärzte können mehr Patienten betreuen. Der Meinungsaustausch zwischen den Spezialisten kann schneller und sogar Live unter Beteiligung des Patienten erfolgen, auch wenn dieser weit entfernt ist. Wir müssen TENNO daher schnellstmöglich an den Start bringen“, so der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft M-V, Uwe Borchmann.

„Der Ansatz, das gemeinsame Telemedizin-Netz nicht als Einbahnstraße zu verstehen, ist richtig und wichtig. Um in unseren Flächenländern medizinische Kompetenz möglichst überall und jederzeit verfügbar zu machen, muss neben der Expertise in der Universitätsmedizin auch auf Kompetenzen in Krankenhäusern anderer Versorgungsstufen zurückgegriffen werden können“, betonte Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft S-H.

Dr. Christiane Stehle, Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Vorständin der Universitätsmedizin Rostock, verdeutlichte: „Die Universitätsmedizin Rostock ist bereit, gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein die Planung und Umsetzung von TENNO aktiv voranzutreiben. Dabei ist entscheidend, dass ein leistungsfähiges länderübergreifendes Telemedizin-Netz mit den Partnern vor Ort aufgebaut und betrieben wird. In Mecklenburg-Vorpommern werden wir deshalb besonders mit unseren Partnern der Universitätsmedizin Greifswald sowie den Maximalversorgern in Neubrandenburg und Schwerin eng zusammenarbeiten. So können wir deren unterschiedliche Kompetenzen und Erfahrungen nutzen, um TENNO an den tatsächlichen Anforderungen der Versorgungslandschaft auszurichten.“

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzer (CEO) Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH): „Am UKSH ist Telemedizin im Rahmen unserer Strategie als digitaler Vorreiter bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil im Klinikalltag. Gemeinsame Standards können insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung verbessern und den professionellen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten stärken. Wir freuen uns daher, bei diesem Projekt eine aktive Rolle einzunehmen. Von TENNO können Patientinnen und Patienten hier im Norden profitieren.“

Der Aufbau des gemeinsamen Netzes fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen der Krankenhauslandschaft. Die Krankenhausreform wird Strukturen und Aufgaben neu ordnen. Gerade auch Kooperationen kommt künftig eine deutlich gewachsene Bedeutung zu. „TENNO schafft die digitale Infrastruktur, damit diese neuen Strukturen auch funktionieren können, indem Expertise geteilt und Versorgung über Standorte hinweg organisiert wird“, so Drese.

Auch von der Decken sieht in der länderübergreifenden Zusammenarbeit einen wichtigen Zukunftsschritt: „Wir müssen Versorgung nicht mehr ausschließlich vom einzelnen Standort aus denken. Wir können Kompetenzen digital miteinander verbinden und damit Qualität sichern, auch wenn nicht jede medizinische Leistung an jedem Ort vorgehalten werden kann.“

Für den Aufbau des Netzes wollen beide Länder Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds für länderübergreifende Projekte nutzen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereiten gemeinsam mit den Universitätskliniken und den Krankenhausgesellschaften einen entsprechenden Antrag vor. Die Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.

In den kommenden Monaten sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen konkretisiert, erste Anwendungsfälle festgelegt und die künftige Governance des Netzwerks aufgebaut werden. Wird das Vorhaben für den Krankenhaustransformationsfonds angenommen, soll die Umsetzung ab 2027 beginnen.

Beide Ministerinnen betonten, dass TENNO nicht bei einzelnen Pilotprojekten stehen bleiben soll. Das Netzwerk wird von Beginn an so angelegt, dass weitere Bereiche und Leistungserbringer integriert werden können.

„Wir wollen vorhandene gute Lösungen zusammenbringen und so skalieren, dass sie allen zugutekommen“, verdeutlichte Drese. „Unser Ziel ist ein gemeinsames, verlässliches und dauerhaft tragfähiges Netzwerk – nicht eine Sammlung einzelner digitaler Insellösungen.“

Von der Decken sagte: „Die Herausforderungen unserer beiden Länder sind ähnlich: große Flächen, unterschiedliche regionale Strukturen und begrenzte personelle Ressourcen. Darauf gibt es keine rein digitale Antwort – aber Telemedizin kann ein wichtiger Teil der Antwort sein. Deshalb ist es sinnvoll, unsere Kräfte zu bündeln.“

Mit dem Letter of Intent legen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die gemeinsame Grundlage für den weiteren Aufbau von TENNO. Aus einer länderübergreifenden Kooperation soll so Schritt für Schritt ein gemeinsamer digitaler Versorgungsraum im Nordosten entstehen.

Kontakt

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Riemannstraße 42
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Einwohnerzahl: 8.347 (Stand 17.06.2026)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

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- Stadt Friedland
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Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


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