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Schiedsstelle des Amtes Friedland

Kontakt

Sprechzeiten

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Anschrift

Schiedsstelle des Amtes Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage des Schiedsstellengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.9.1990 existiert im Amt Friedland eine  Schiedsstelle.

Aufgabe einer Schiedsstelle

Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, nach einem schriftlich gestellten Antrag eine gütliche Einigung zwischen zerstrittenen Parteien mit Hilfe einer Mediation* zu erreichen oder bei keiner Einigung, eine Erfolglosigkeit zu bescheinigen, die dann eine Voraussetzung für ein meist teures gerichtliches Verfahren ist (SchStG M-V 1.7.2010).

*Eine Mediation ist ein spezielles Beratungsangebot für Konfliktparteien mit Hilfe eines Schlichters. Dieser hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern die beiden Parteien erarbeiten gemeinsam eine einvernehmliche, tragfähige und rechtsgültige Lösung des Konfliktes. Es gibt hierbei keinen Sieger und Verlierer.

Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung

Ein schriftlich eingereichter Antrag ist Voraussetzung für den Beginn einer Streitschlichtung. Er ist formlos zu stellen und beinhaltet das zu lösende Problem mit Angabe einer Zielstellung. Neben der eigenen Anschrift ist die Adresse des Antragsgegners mitzuteilen.

Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung  haben, richten Sie bitte diese an die Schiedsstelle.

Ablauf einer Schlichtungsverhandlung

Mit dem Vorliegen eines schriftlichen Antrages, wird ein Schlichtungstermin mit dem Antragsteller vereinbart, bei dem die Zahlung des Kostenvorschusses in Höhe von 30,00 € fällig wird.

Es erfolgt eine schriftliche Ladung der Parteien zum Schlichtungsgespräch (die Gegenpartei erhält eine Kopie des Antrags). Ein weiterer Schlichtungstermin ist nach Absprache mit den Parteien möglich.

Die Streitschlichtung wird mit Erfolgs- bzw. Erfolgslosigkeitsbescheinigung durchgeführt. Den Abschluss des Verfahrens bildet die Kostenabrechnung. Bei einem Vergleich tragen die Streitparteien die anfallenden Kosten zu gleichen Teilen.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: +49 39601 277 0
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de
DE-Mail: poststelle@friedland-mecklenburg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteher: Herr Pedd
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
03.06.2023 ZA-Praxis Schultz

Bereitschaft der Apotheken
29.05.2023 - 04.06.2023 Friedländer Apotheke

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