Schiedsstelle des Amtes Friedland
Kontakt
Dr. Anja Lentz-Becker · Schiedsperson
✆ 0151 - 12745820
✉ anja.lentz-becker@schiedsfrau.de
Daniela Groß · stellv. Schiedsperson
✆ 0162 - 1594581
Sprechzeiten
Vereinbaren Sie einen Termin
unter den angegebenen Kontakten
Anschrift
Schiedsstelle des Amtes Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland
Rechtsgrundlage
Auf der Grundlage des Schiedsstellengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.9.1990 existiert im Amt Friedland eine Schiedsstelle.
Aufgabe einer Schiedsstelle
Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürger:innen außergerichtlich zu schlichten. Dadurch werden lange Gerichtsverfahren vermieden. Dies bietet den Vorteil, dass Streitigkeiten kostengünstig, zeitnah und vertraulich gelöst werden können. In Mecklenburg-Vorpommern basiert die gesetzliche Grundlage für Schiedsstellen auf dem Schiedsstellengesetz (SchStG M-V). Es regelt die Zuständigkeit, das Verfahren und die Befugnisse der Schiedsstellen. Gern beantworten wir Fragen.
Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung
Ein Antrag ist Voraussetzung für den Beginn einer Streitschlichtung. Stellen Sie diesen bei der örtlichen Schiedsperson. Geben Sie den Streitgrund und Ihr gewünschtes Schlichtungsziel an und teilen Sie Ihre Adresse und die Adresse der Gegenseite mit.
Ablauf einer Schlichtungsverhandlung
Ein schriftlicher Antrag führt zur Terminvereinbarung für die Schlichtung und zur Zahlung des Kostenvorschusses von 40 Euro. Alle Konfliktparteien werden persönlich zur nicht-öffentlichen Verhandlung geladen, bei unentschuldigtem Fernbleiben droht ein Ordnungsgeld. Die Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ziel der Verhandlung ist eine gütliche Einigung. Ein Vergleich beendet den Streit und kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Ein Vergleich ist oft befriedigender als ein Urteil. Die Kosten liegen meist unter 50 Euro und können geteilt werden.