Stellenausschreibung Gemeindearbeiter in der Gemeinde Galenbeck (m/w/d)
Die Gemeinde Galenbeck stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Gemeindearbeiter (m, w, d) in Krankheitsvertretung bis 31.12.2026 ein.
Danach wird eine unbefristete Übernahme angestrebt.
Ihre Aufgaben:
Sie sorgen gemeinsam mit unserem Team dafür, dass unsere Gemeinde gepflegt, sicher und lebenswert bleibt. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Pflege und Unterhaltung der gemeindlichen Grünflächen
- Straßenreinigungs- und Winterdienstarbeiten
- Mäharbeiten sowie einfache Baumpflegemaßnahmen
- Instandhaltungs- und Pflegearbeiten an gemeindlichen Gebäuden und Einrichtungen, beispielsweise am Bürgerhaus Kotelow
- allgemeine Arbeiten im Bereich des gemeindlichen Bauhofes
Das bringen Sie mit:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau oder in einem handwerklichen bzw. technischen Beruf
- Führerschein der Klassen B sowie möglichst BE, C1, C1E oder T
- Berechtigung zum Führen von Motorsägen
- eine selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Engagement und Flexibilität
- körperliche Eignung für die vielfältigen Tätigkeiten
Wünschenswert ist außerdem die Höhentauglich-keit für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen.
Das bieten wir Ihnen:
- eine Vollzeitbeschäftigung mit 39 Wochenstunden
- Vergütung nach EG 4 TVöD-VKA
- Jahressonderzahlung
- betriebliche Altersvorsorge
- tariflichen Urlaubsanspruch sowie zusätzliche freie Tage an Heiligabend und Silvester
- geregelte Arbeitszeiten und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Verantwortung für unsere Gemeinde
- ein kollegiales Arbeitsumfeld im öffentlichen Dienst
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 30.08.2026.
Amt Friedland
Gemeinde Galenbeck - Personalamt
Riemannstraße 42, 17098 Friedland oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerbern bzw Bewerberinnen sind erwünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass anfallende Bewerbungskosten / Reisekosten nicht erstattet werden. Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Die Unterlagen können hier bis zu diesem Zeitpunkt persönlich abgeholt oder gegen einen beigefügten freigemachten Rückumschlag zurückgesandt werden.

