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Veranstaltungen Friedland
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er Bürgermeister der Stadt Friedland lädt die Einwohner des Ortsteiles Jatzke zur Einwohnerversammlung ein.
Tagesordnung:
- Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin und stellvertretenden Ortsvorsteher / Ortsvorsteherin für den Ortsteil durch die Einwohner des Ortsteiles
- Informationen und Anfragen
Bei speziellen Hinweisen und Anfragen informieren Sie bitte vorher die Verwaltung unter Telefon 039601 27710. Sie geben mir damit die Möglichkeit, zum entsprechenden Sachverhalt umfassend aussagefähig zu sein.
Hinweise zum Wahlrecht und zur Wählbarkeit:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 37 Tagen im Ortsteil nach dem Melderegister ihre Wohnung haben, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten und
nicht nach dem Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten im Gemeindegebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten
Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Unionsbürger sind nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht besitzen.
Frank Nieswandt
Bürgermeister