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11.03. - Flaggen auf halbmast zum Gedenken an Opfer terroristischer Gewalt

Am kommenden Sonnabend werden vor oder über den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Behörden, die der Aufsicht des Landes unterstehen, die Flaggen auf halbmast wehen. Anlass für die Trauerbeflaggung ist der alljährliche „Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ immer am 11. März. „Häufig stehen extremistische und terroristische Gewalttäter mehr im Fokus der Öffentlichkeit als die Menschen, die ihren brutalen Angriffen zum Opfer fallen – die Toten, die Verletzten, die Hinterbliebenen. Diese stärker ins Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken, ist das Ziel des neuen Gedenktags und der Trauerbeflaggung an diesem“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Mecklenburg-Vorpommern hat den Gedenktag, den die Bundesregierung im Februar 2022 beschlossen hatte, kürzlich in seinen Beflaggungskalender aufgenommen. Es werden deshalb künftig jedes Jahr die Flaggen in M-V anlässlich dieses Tages auf halbmast wehen.

„Der 11. März ist nicht einfach nur ein weiterer Gedenktag. Er erinnert und mahnt uns, über die schrecklichen Taten von Terroristen oder Extremisten und deren Strafverfolgung nicht die Opfer zu vergessen. Er zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dass unsere Sicherheitsbehörden weiterhin mit aller Kraft gegen terroristische und extremistische Bedrohungen vorgehen“, so Christian Pegel. Weiter sagt er:

„Dieser Gedenktag erinnert auch daran, wie schnell das eigene Leben und alles, was wir sicher wähnen, zerbrechen kann. Wie schnell und wie umfassend, das sehen wir seit einem Jahr in der Ukraine, in der ein brutaler Angriffskrieg den Menschen alles nimmt, was sie haben. Ich verstehe diesen Gedenktag auch als ein deutliches Signal für Mitmenschlichkeit. Als Signal auch dafür, dass wir Menschen, die auf der Flucht vor Gewalt alles, was ihnen lieb und teuer ist, hinter sich lassen und bei uns Zuflucht suchen, mit vereinten Kräften unterstützen und ihnen diese Zuflucht gewähren.“

 

PM: Nr.36/2023  | 10.03.2023  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

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