Aktuelles
PM Nr.048/2026 | 02.03.2026 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück wird ab dem 1. Januar 2029 in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst. Die neu gefasste Landesverordnung sei nun im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden, erklärt Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:
„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten, und stellen sich zudem auch in ökologischer Sicht ressourcenschädigend und unzeitgemäß dar. Zugleich wurde die Luft vielerorts im Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern mit Rauch belastet“, erläutert Backhaus die Verordnungsänderung.
Aber schon jetzt gilt: Verbrannt werden darf auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung nur, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, z.B. in Form des Kompostierens oder Verrottenlassens, und durch den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, z. B. durch Biotonne oder Wertstoffhof, existieren. In der Praxis ließ sich diese Vorgabe nur schwer kontrollieren, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger prüfen demnach selbst, ob die Brennvoraussetzungen vorliegen oder nicht.
„Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehleinschätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen“, betont Backhaus.
Wegen dieser Beeinträchtigungen erstatteten Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Jahren wiederholt zahlreiche Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Ferner wurden zu den negativen Auswirkungen der Pflanzenabfallverbrennung in Nachbarschaft und Umwelt regelmäßig eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden sowohl beim Bürgerbeauftragten, dem Petitionsausschuss des Landtages als auch bei dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium eingereicht.
„Es ist daher erforderlich, die Pflanzenabfalllandesverordnung, welche im Jahr 2001 noch unter Geltung des damaligen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurde, an zwischenzeitig aktualisierte rechtliche und umweltschutzrelevante Anforderungen, insbesondere an das mittlerweile in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz, anzupassen und damit neu zu fassen“, so Backhaus.
Seit vielen Jahren laufen in Vorbereitung dafür intensive Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Abfallbehörden und mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere bestätigten, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet ist.
Auch die bisherigen Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung für die Forst- und Landwirtschaft werden entfallen. „Dies ist wichtig, um auch in Land- und Forstwirtschaft die stoffliche Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und unnötige Belastungen für Umwelt sowie Klima zu vermeiden“, führte Minister Backhaus aus.
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist damit künftig, nach einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Januar 2029, grundsätzlich unzulässig. Abfallbehördliche Ausnahmegenehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben in begründeten Einzelfällen aber möglich. Abweichend davon richtet sich die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft im Wald in Zukunft allein nach den Vorschriften des Landeswaldrechts, insbesondere nach der Waldbrandschutzverordnung.
„Unberührt von den neuen Regelungen bleiben die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts zur Bekämpfung pflanzlicher Schadorganismen sowie Brauchtumsfeuer und der Einsatz von Feuerschalen. Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, so der Minister abschließend.
Neuer Termin: 19.–21. März 2026
Die Stadt Friedland informiert darüber, dass die geplante Pflanzwoche „Gemeinsam für ein grüneres Friedland – Pflanzwoche im ‚Schulbusch‘“ aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen verschoben werden muss. Anhaltend ungünstige Bodenverhältnisse lassen eine fachgerechte und nachhaltige Pflanzung derzeit nicht zu. Um den jungen Bäumen bestmögliche Startbedingungen zu bieten und den langfristigen Erfolg der Maßnahme zu sichern, wird die Veranstaltung nun im Zeitraum 19. bis 21. März 2026 nachgeholt.
Ein gesunder, klimafreundlicher Stadtwald ist ein Gewinn für uns alle. Im „Schulbusch“, dem Stadtwald zwischen Dishley und Schwanbeck, sollen auf einer Fläche von rund 0,6 Hektar insgesamt 1.300 junge, klimafördernde Nadelbäume gepflanzt werden. Ziel ist es, den Wald nachhaltig zu stärken und Friedland langfristig widerstandsfähige und ökologisch wertvolle Bestände zu sichern.
Auch mit dem neuen Termin sind Firmen, Ehrenamtliche, Schulklassen, Vereine, Institutionen sowie Familien herzlich eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und gemeinsam ein sichtbares Zeichen für Natur- und Klimaschutz zu setzen.
Mitmachen? Ganz einfach:
Bitte melden Sie sich zur besseren Planung per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach der Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen zu Ablauf, Ausstattung und Treffpunkt. Für Rückfragen steht Jana Arndt telefonisch unter 039601 – 27778 oder per E-Mail gern zur Verfügung. Die Stadt Friedland bedankt sich für das Verständnis und freut sich auf eine engagierte Pflanzgemeinschaft im März 2026.
Nach den witterungsbedingten Einschränkungen der vergangenen Tage ist im Amtsgebiet Friedland wieder weitgehend Normalität eingekehrt. Die zuvor gesperrten oder nur eingeschränkt befahrbaren Straßen sind wieder freigegeben, der Verkehr läuft regulär. Auch im Schülerverkehr sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen mehr zu verzeichnen.
Die angespannte Lage war durch Regenfälle und erhebliche Wassermengen infolge der Schneeschmelze entstanden. Dank des schnellen und koordinierten Handelns aller Beteiligten konnten größere Schäden verhindert und die Verkehrssicherheit zügig wiederhergestellt werden.
Ein besonderer Dank gilt allen Einsatzkräften der Feuerwehren, den Mitarbeitenden der Bauhöfe, den zuständigen Behörden sowie allen weiteren Beteiligten, die sowohl im sichtbaren Einsatz vor Ort als auch im Hintergrund mit großem Engagement gearbeitet haben. Ihr Einsatz hat maßgeblich dazu beigetragen, die Situation zu bewältigen. Ebenso danken wir den Bürger:innen für ihr Verständnis, ihre Geduld und ihre Umsicht während der Einschränkungen.
Die Verwaltung wird die Wetterlage weiterhin aufmerksam beobachten. Derzeit kann jedoch festgestellt werden: Die Normalität ist zurückgekehrt.
PM Nr. 45/2026 | 20.02.2026 | IM | Ministerium für Inneres und Bau
Anlässlich des (Trauer-) Staatsakts am Dienstag, 24. Februar 2026, für die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth ordnet Landesinnenminister Christian Pegel landesweite Trauerbeflaggung an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an. Zuvor hatte bereits der Bund Gleiches für die Bundesbörden angeordnet.
Am 1. Februar 2026 ist Prof. Dr. Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D., verstorben. Am 24. Februar 2026 findet in Berlin ein (Trauer-) Staatsakt statt.
Nachdem die beiden Jobcenter des Landkreises zum 1. Januar 2026 zum Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte fusioniert sind, können Kundinnen und Kunden nun auch wieder online Termine buchen. Auf der Homepage des Jobcenters unter www.jc-mse.de finden Sie die Rubrik „Regionale Angebote“ und darunter die Auswahl „Termin online vereinbaren“. Auch mit dem Smartphone haben Sie über die Jobcenter-App die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren.
Stephan Bünning der Geschäftsführer des Jobcenters sagt: „Wenn Sie ein Anliegen haben, das Sie mit dem Jobcenter besprechen möchten, nutzen Sie gern diesen Weg der Terminvereinbarung. Termine können persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videoberatung wahrgenommen werden. Die Terminbuchung ist 24 Stunden täglich möglich und gewährleistet eine unmittelbare Kontaktaufnahme.“

