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Aktuelles

Bäcker nun auch freitags auf dem Markt

Seit Ende des letzten Jahres kann man in Friedland leider keine frischen Brötchen vom Bäcker mehr kaufen. Aber ganz ohne geht’s natürlich nicht.

Umso schöner, dass es ab sofort eine Lösung gibt: Freitags kommt nun ein Bäcker von 07:00 – 12:00 Uhr zu auf den Marktplatz in Friedland und versorgt mit frischen Backwaren. Damit wird ein vielfach geäußerten Wunsch aus der Bevölkerung erfüllt.

Unsere Idee der Marktbelebung, nicht zuletzt auch durch unseren nun regelmäßig stattfindenden Regiomarkt, fruchtet. Kommen Sie neben den regelmäßigem Wochenmarkt am Mittwoch gern auch am Mittwoch, den  1. Juli in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr zum nächsten Regiomarkt wieder vorbei.

Händler:innen sind weiterhin herzlich eingeladen, sich bei Interesse zu melden Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefon 27734

Der Schulverein der neuen friedländer gesamtschule informiert.

Auf der Jahresmitgliederversammlung des Vereins am 25.03.2026 wurde der Vorstand in seinem Amt wiedergewählt. Weitere zwei Jahre werden Tanja Günschmann (1. Vorsitzende), Manuela Köhler (2. Vorsitzende) und Ines Meier-Ebert (Kassenwartin) für die Geschicke um den Verein und ein buntes Schulleben für sie/euch Ansprechpartner sein. Neben dem Rechenschafts- und Finanzbericht wurden einzelne Projekte vorgestellt und erläutert. Der Vorstand des Schulvereins arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen. Schul- und Klassenprojekte werden vom Verein finanziell unterstützt. Der Schulverein zählt aktuell mehr als 50 Mitglieder, die an einem bunten Schulleben interessiert sind und dieses in Projekten und mit Ideen unterstützen. Kommt auf uns zu - Fragen, Anregungen und Ideen sind willkommen

Der Vorstand

Exkursion in den Polder Sandhagen: Moorforschung live erleben

polder sandhagen

Zu einer Exkursion in den Polder Sandhagen sind Interessierte eingeladen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 23. April 2026, um 15:30 Uhr statt und wird in Zusammenarbeit mit dem Forschungsprojekt WETSCAPES 2.0 durchgeführt.

Im Rahmen der Exkursion erhalten Teilnehmende spannende Einblicke in die laufenden Projekte sowie die wissenschaftliche Begleitforschung im Polder. WETSCAPES 2.0 beschäftigt sich mit der Entwicklung neu entstehender Ökosysteme, die durch die Wiedervernässung ehemals trockengelegter Moore entstehen – und das landesweit in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der ökologischen Veränderungen vor Ort. Dazu zählen unter anderem Messungen von Wasserständen, Bodenfeuchte und mikroklimatischen Bedingungen. Erste Messinstrumente wie Pegelrohre sowie Sensoren zur Erfassung von Lufttemperatur und Bodenfeuchte werden derzeit im Polder installiert.

Die Exkursion bietet zudem Raum für Fragen und persönlichen Austausch mit den beteiligten Fachleuten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und mehr über die Bedeutung der Moorwiedervernässung für Klima- und Naturschutz zu erfahren.

Anmeldung: Eine Anmeldung zur Exkursion ist bis zum 17. April 2026 erforderlich. Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch: 03834 8320

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch vor Ort.

Meldestelle am Donnerstag geschlossen

Am 16. April 2026 bleibt die Meldestelle (Einwohnermeldeamt) geschlossen und ist am 21. April 2026 wie gewohnt ab 09:00 Uhr wieder erreichbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Die Stadtverwaltung

Am Girls‘ Day und Boys‘ Day mit traditionellen Rollenbildern brechen – Nehmen Sie als Unternehmen teil!

PM Agentur für arbeit, 10.04.2026

Am 23. April 2026 findet der bundesweite Mädchen- und Jungen-Zukunftstag statt – ein Aktionstag für Jugendliche bei dem Unternehmen einen Tag lang ihre Türen für Schnupperpraktika vor Ort und digitale Workshops öffnen. Beim Girls‘ Day und Boys‘ Day stehen insbesondere Berufe im Vordergrund, die traditionell nicht mit dem eigenen Geschlecht zu assoziieren sind.

Für einen Tag können Mädchen spannende Einblicke in Berufe der MINT-, IT- oder Handwerks-Disziplinen erhalten, während Jungen die Möglichkeit bekommen, in den Bereichen Erziehung, Pflege, Soziales oder Gesundheit hineinzuschnuppern. Damit Jugendliche möglichst vielen weiblichen beziehungsweise männlichen Vorbildern begegnen, ermutigt die Arbeitsagentur Neubrandenburg Unternehmen, rechtzeitig ihr Angebot einzutragen und sie auf diese Berufsbilder neugierig zu machen.

„Der Girls’ Day ist für mich als BCA eine super Gelegenheit, junge Frauen für MINT-Berufe zu begeistern. Gemeinsam mit dem BUW geben wir an diesem Tag Einblicke in spannende Bereiche wie Umwelt und Natur, Metall, Farbe und Lacke sowie Elektrotechnik. Uns ist wichtig zu zeigen: Technik, Handwerk und Naturwissenschaften sind längst keine Männerdomänen mehr. Wir möchten Schülerinnen ermutigen, ihre Talente auszuprobieren und neue Wege zu gehen – denn genau solche Tage können den entscheidenden Impuls für die Berufswahl geben.“, so Sandra Liebe, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Neubrandenburg.

Weitere Informationen und Verlinkungen zur Teilnahme am Girls‘ Day und Boys‘ Day

Alle aktuellen Informationen zum bundesweiten Mädchen- und Jungen-Zukunftstag sind auf der Internetseite zum Girls‘ Day und Boys‘ Day nachzulesen. Dort können Sie als Unternehmen Ihr Angebot für den Girls‘ Day und den Boys‘ Dayeinstellen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dafür ist auf YouTube verfügbar.

Zusätzlich können Sie Materialien (Girls‘ DayBoys‘ Day) und Leitfäden zur Vor- und Nachbereitung des Aktionstages (Girls‘ DayBoys‘ Day) abrufen.

Mädchen und Jungen können durch das aktuelle Angebot im Girls‘ Day Radar und Boys‘ Day Radar stöbern. Auch Eltern können ihre Kinder zur Teilnahme am Girls‘ Day und Boys‘ Day ermutigen und Orientierung bei der Berufswahl schaffen.

Weitere Informationen und viele Onlineangebote für Ausbildung und Studium, gibt es im Internetportal der BA meinBeruf unter www.arbeitsagentur.de .

 

Bekanntmachung Erörterungstermin des Wirtschaftsministerium

Bekanntmachung

Erörterung nach § 43a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) im Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 10 EnWG für das Vorhaben Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow, Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Nennspannung 380 kV (BBPlG Vorhaben Nr. 53); Abschnitt: Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk (Teilabschnitt Mecklenburg-Vorpommern)

I.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden Wirtschaftsministerium M-V) führt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde die Erörterung für das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 10 EnWG für das oben genannte Vorhaben durch. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne von § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG M-V sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit der 50Hertz Transmission GmbH als Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einer mündlichen Verhandlung zu erörtern (§ 43a S. 1 EnWG, § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG M-V).

Das Wirtschaftsministerium M-V setzt den Erörterungstermin auf
Dienstag, den 21. April 2026, ab 10.00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr)
im Kulturhaus Golm, Friedländer Chaussee 21, 17349 Groß Miltzow, fest.

Die Tagesordnung kann ca. eine Woche vor dem Erörterungstermin auf der folgenden Internetseite des Wirtschaftsministeriums M-V eingesehen werden: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Energie/Netzausbau/pfv-pasewalk-iven

II.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
  2. Die betroffenen Behörden, die Vorhabenträgerin, Naturschutzvereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch gesonderte Schreiben zu dem Erörterungstermin eingeladen.
  3. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrensverhandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
  4. Insbesondere vor dem Hintergrund der zur Verfügung zu stellenden Platzkapazität und zur Erleichterung der Organisation des Termins werden diejenigen, die beabsichtigen, an dem Erörterungstermin teilzunehmen, gebeten, ihre beabsichtigte Teilnahme unter Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten dem Wirtschaftsministerium M-V unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, möglichst bis zum 15. April 2026 mitzuteilen. Eine solche Mitteilung ist keine Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Erörterungstermin.
  5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.
  6. Verspätete Einwendungen sowie verspätete Stellungnahmen von Vereinigungen sind ausgeschlossen.
  7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  8. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  9. Die Hinweise zum Datenschutz sind im Internet unter https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ einsehbar.
  10. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin, ggf. mit Hilfe von in dem Erörterungstermin gefertigten Tonbandaufnahmen, eine Niederschrift. Die Behörden, Verbände und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Einwender bzw. deren Vertreter und Betroffene können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden.
  11. Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums M-V unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Energie/Netzausbau/pfv-pasewalk-iven/ eingesehen werde

 

Schwerin, den 12.03.2026

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Hinweis melden: zur Hinweisgeberstelle

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


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