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Vor genau 142 Jahren wurde der Mülleimer erfunden:

PM-NABU: Berlin

Abfälle – nicht nur für die Tonne: Zum Tag der Mülltrennung gibt der NABU Tipps mit einem Abfall-Quiz

Vor genau 142 Jahren wurde der Mülleimer erfunden: Am 7. März 1884 verordnete der französische Beamte Eugène René Poubelle den Menschen in Paris, ihre Abfälle in einem Behältnis mit Deckel aufzubewahren. So sollten die katastrophalen hygienischen Zustände in der Stadt verbessert werden. Damals war es üblich, Unrat, Essenreste und den Inhalt von Nachttöpfen auf die Straße zu kippen. Poubelles Dekret schrieb zudem eine Mülltrennung vor, Austernschalen, Glas und Porzellanscherben sollten vom restlichen Hausmüll getrennt gesammelt werden. Der Widerstand der Bevölkerung gegen das Dekret war groß, aber am Ende konnte sich der Beamte durchsetzen. Der „Tag der Mülltrennung“ erinnert an den Entsorgungs-Pionier und Erfinder des Mülleimers. Sein Name setzte sich im Französischen als Wort für Abfalleimer durch: la Poubelle.

„Auch wenn Hausmüll heute nicht mehr auf der Straße landet – es sind längst nicht alle Probleme der Müllentsorgung gelöst“, sagt Katharina Istel, NABU-Expertin für Kreislaufwirtschaft. „Jedes Jahr fallen in Deutschland um die 40 Millionen Tonnen Haushaltsabfälle an – eine gewaltige Menge. Ein Großteil davon sind Verpackungen. An erster Stelle muss daher die Vermeidung von Verpackungsmüll stehen – egal aus welchem Material er ist.“ Denn Produktion und Recycling von Verpackungen kosten Rohstoffe und Energie.

Wenn Müll nicht zu vermeiden ist, sollte so viel Abfall wie möglich stofflich verwertet, also recycelt werden. Istel: „Durch Recycling wird der Verbrauch von Ressourcen wie Holz oder Erdöl und der Energieverbrauch reduziert. So spart jede Tonne Recyclingplastik gegenüber Plastik aus Erdöl eine Tonne CO₂.“

Noch sind über 65 Prozent des Abfalls in der Restmülltonne Bioabfälle und Wertstoffe, die nicht in die Restmülltonne gehören. Um aus den Haushaltsabfällen hochwertiges Recyclingmaterial herstellen zu können, muss der Müll möglichst wenig verschmutzt sein und so früh wie möglich auseinander sortiert werden. Deshalb beginnt effizientes Recycling im Haushalt. „Kunststoff und Aluminium würden beispielsweise im Restmüll bei einer Verpressung im Müllwagen zu stark durch Essensreste, Windeln und anderen Müll verschmutzt, als dass man sie nachträglich noch heraussortieren könnte“, erläutert Istel. Auch Papier muss möglichst trocken und sauber bleiben, was im Restmüll nicht möglich ist. Glas, das im Restmüll entsorgt wird, geht in die Verbrennung und ist für das Recycling verloren.

„Sortieranlagen können nicht so gut und sauber trennen wie Menschen“, so Istel. „Je besser zuhause getrennt wird, umso leichter können die unterschiedlichen Verpackungen in den Sortieranlagen nach Kunststoffarten und Metallen getrennt und später auch recycelt werden.“

Mit einem NABU-Quiz kann jeder und jede erfahren, wie Müll richtig getrennt wird: www.NABU.de/muell-quiz

Mehr Infos zur Mülltrennung: www.NABU.de/muelltrennung

Zu lokalen Besonderheiten bei der Mülltrennung, hilft die Abfallberatung vor Ort weiter: www.NABU.de/abfallberatung
Mit mehr als 980.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns
Für Rückfragen:
Katharina Istel, NABU-Expertin für Kreislaufwirtschaft, Tel. 0162-4239788, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

„Unverzichtbar für MV“: Backhaus überreicht Fördermittel an Bienenzuchtzentrum Bantin

PM Nr.051/2026  | 04.03.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Heute erhielt der Landesverband der Imker MV einen Zuwendungsbescheid für das Bienenzuchtzentrum Bantin (BZZ). Er beinhaltet eine institutionelle Förderung in Höhe von 351.700 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung für den laufenden Betrieb sowie 30.000 Euro für Investitionen, insbesondere für die Weiterentwicklung der Schleudertechnik.

„Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren überhaupt. Sie bestäubt rund 80 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Ohne sie hätten wir buchstäblich nichts zu essen auf dem Teller. Vor dem Hintergrund übt das BZZ eine Schlüsselfunktion aus bei der Aufgabe, den Rückgang der Zahl der Imker sowie der Bienenpopulation zu stoppen bzw. umzukehren. Es ist unverzichtbar, denn es sichert den Rahmen für die Zucht, für Schulungen, Beratungen und für die Ausbildung der Imker in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Bantin.

Geplant ist in 2026 die Erweiterung der aktuellen Schleudertechnik zu einer vollständigen Schleuderstraße. Das soll künftig das Schleudern von ca. 1.500 Kilogramm Honig pro Tag mit einer Arbeitskraft statt mit bisher zwei bis drei Arbeitskräften ermöglichen. Somit wird das Bienenzuchtzentrum weniger abhängig von externen Schleuderkräften, auf die in der Vergangenheit während der Honigsaison zurückgegriffen werden musste. Aktuell sind im Bienenzuchtzentrum Bantin drei Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt.

Das Land unterstützt seit 1993 den Landesverband der Imker MV e.V. institutionell, inzwischen mit insgesamt rund 6,7 Millionen Euro. Mit einer umfassenden Neugestaltung im Jahr 2024 wurde der Bienengarten auf Basis eines neuen Gartenplans weiterentwickelt: Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, neue Pflanzungen und gestalterische Elemente haben das Areal aufgewertet. Bereits in den Jahren 2019/2020 wurde mit Hilfe von LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 289.000 Euro sowie weiteren Fördergeldern aus dem Strategiefonds des Landes das sogenannte „Apineum“ errichtet – ein modernes Schulungszentrum mit Seminarräumen, sanitären Anlagen und einem einladenden Besucherbereich. Auch das ehemalige „Honighaus“ wurde integriert und um attraktive Ausstellungsstücke wie ein Modell einer überdimensionalen Bienenkönigin ergänzt.

In Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich rund 3.300 Imkerinnen und Imker um etwa 30.000 Bienenvölker. Der Landesimkerverband leistet mit über 1.600 Mitgliedern – darunter rund 20 Prozent Frauen – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Imkerei, unter anderem durch Projekte an Schulen und die regelmäßig stattfindenden Imkertage.

„Ich wünsche dem Zentrum und allen Aktiven weiterhin viel Erfolg, gute Ernten und starke Völker. Ich danke allen Engagierten vor Ort. Ohne sie wäre Bantin nicht das, was es heute ist: ein Zentrum für Bienenzucht und Bienenforschung – mit Strahlkraft weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus“, so Minister Backhaus abschließend.

NDR zeigt Dorfgeschichte von Schwanbeck – Einblicke in unseren Ortsteil von Friedland

Friedland/Schwanbeck – Am 2. März 2026 strahlte der NDR einen besonderen Beitrag über Schwanbeck, einem der Ortsteile Friedlands aus. Der Bericht widmete sich der Geschichte des Dorfes sowie seiner Entwicklung vom mittelalterlichen Angerdorf bis zum heutigen Ort. Er beleuchtete spannende historische Details, wie z.B. eine Originaltracht aus Schwanbeck.

Schauen Sie selbst: Dorfgeschichte aus Schwanbeck | ndr.de

Ministerin Drese zum Welttag des Hörens: Hörminderungen können soziales Verhalten negativ beeinflussen

PM Nr.047  | 03.03.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt zum Welttag des Hörens am (heutigen) 3. März für präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Hörschädigungen sowie regelmäßige Hörtests bei Ärzt:innen der Fachrichtung Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde.

Der Welttag des Hörens steht im Jahr 2026 in Deutschland unter dem Motto „Klingt nach Leben!“ und lenkt den Fokus auf die Bedeutung guten Hörens für Sicherheit im Alltag, Lebensqualität und soziale Teilhabe. Drese wies darauf hin, dass zur Vorbeugung von Hörschäden zunächst einmal ein Bewusstsein für Lärm sowie das eigene Verhalten bestehen müsse. „Häufige Lärmbelastungen erhöhen das Risiko, eine Schwerhörigkeit zu entwickeln“, verdeutlichte Drese.

Deshalb sei es wichtig, in beruflichen und privaten Lärmsituationen einen Schallschutz zu tragen. „Darüber hinaus sind eine gesunde Ernährung, der Verzicht auf das Rauchen, Stressabbau, aber auch aktive Lärmpausen oder die gezielte Verringerung vom Alltagslärm entscheidend, um die Hörfähigkeit langfristig zu erhalten“, so die Ministerin.

Regelmäßige Hörtests seien wichtig, um Gewissheit zu haben, wie es in unterschiedlichen Lebensphasen um das eigene Gehör steht. So kann nach Angabe von Drese ein therapiebedürftiger Hörverlust frühzeitig identifiziert, individuell behandelt und professionell versorgt werden.

„Die Auswirkungen einer Hörminderung betreffen nicht nur unser Gehör, sie können sich auch unmittelbar auf die Lebensqualität und unser seelisches Wohlbefinden auswirken“, betonte Drese. Eine unbehandelte Schwerhörigkeit könne etwa Veränderungen im sozialen Verhalten befördern. Gespräche im Freundes- und Kollegenkreis, Telefonate oder kulturelle Aktivitäten würden zunehmend als anstrengend oder frustrierend empfunden – und deshalb häufig vermieden mit erheblichen Auswirkungen wie gesellschaftlicher Isolation, Depressionen oder Arbeitsunfähigkeit, so die Ministerin.

Drese: „Gutes Hören erleichtert die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, stärkt das Selbstvertrauen und unterstützt so die mentale Gesundheit in jeder Lebensphase. Es ist wichtig, dass der Welttag des Hörens darauf aufmerksam macht.“

NDR zeigt Dorfgeschichte von Schwanbeck – Einblicke in die Geschichte unseres Ortsteils von Friedland

Friedland/Schwanbeck – Am 2. März 2026 strahlt der NDR einen besonderen Beitrag über Schwanbeck, den idyllischen Ortsteil der Stadt Friedland aus. Der Bericht widmet sich dem Heute und Damals des Dorfes sowie seiner Entwicklung vom mittelalterlichen Angerdorf bis zur heutigen Gemeinde. Er beleuchtet spannende historische Details, wie z.B. eine Originaltracht aus Schwanbeck.

Schauen Sie aber selbst: Dorfgeschichte aus Schwanbeck | ndr.de

Neue Pflanzenabfalllandesverordnung veröffentlicht

PM Nr.048/2026  | 02.03.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt 

Das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück wird ab dem 1. Januar 2029 in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst. Die neu gefasste Landesverordnung sei nun im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden, erklärt Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:

„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislauf­wirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten, und stellen sich zudem auch in ökologischer Sicht ressourcenschädigend und unzeitgemäß dar. Zugleich wurde die Luft vielerorts im Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern mit Rauch belastet“, erläutert Backhaus die Verordnungsänderung.

Aber schon jetzt gilt: Verbrannt werden darf auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung nur, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, z.B. in Form des Kompostierens oder Verrottenlassens, und durch den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, z. B. durch Biotonne oder Wertstoffhof, existieren. In der Praxis ließ sich diese Vorgabe nur schwer kontrollieren, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger prüfen demnach selbst, ob die Brennvoraussetzungen vorliegen oder nicht.

„Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehlein­schätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen“, betont Backhaus.

Wegen dieser Beeinträchtigungen erstatteten Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Jahren wiederholt zahlreiche Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Ferner wurden zu den negativen Auswirkungen der Pflanzenabfallverbrennung in Nachbarschaft und Umwelt regelmäßig eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden sowohl beim Bürgerbeauftragten, dem Petitionsausschuss des Landtages als auch bei dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium eingereicht.

„Es ist daher erforderlich, die Pflanzenabfalllandesverordnung, welche im Jahr 2001 noch unter Geltung des damaligen Kreislauf­wirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurde, an zwischenzeitig aktualisierte rechtliche und umweltschutzrelevante Anforderungen, insbesondere an das mittlerweile in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz, anzupassen und damit neu zu fassen“, so Backhaus.

Seit vielen Jahren laufen in Vorbereitung dafür intensive Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Abfallbehörden und mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere bestätigten, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet ist.

Auch die bisherigen Brennregelungen der Pflanzenabfall­landesverordnung für die Forst- und Landwirtschaft werden entfallen. „Dies ist wichtig, um auch in Land- und Forstwirtschaft die stoffliche Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und unnötige Belastungen für Umwelt sowie Klima zu vermeiden“, führte Minister Backhaus aus.

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist damit künftig, nach einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Januar 2029, grundsätzlich unzulässig. Abfallbehördliche Ausnahmege­nehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben in begründeten Einzelfällen aber möglich. Abweichend davon richtet sich die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft im Wald in Zukunft allein nach den Vorschriften des Landeswaldrechts, insbesondere nach der Waldbrandschutzverordnung.

„Unberührt von den neuen Regelungen bleiben die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts zur Bekämpfung pflanzlicher Schador­ganismen sowie Brauchtumsfeuer und der Einsatz von Feuer­schalen. Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, so der Minister abschließend.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


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