Härtefallhilfen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger – Antragsverfahren
Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks) sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde im Rahmen einer „Nordländer-Kooperation“ ein Online-Antragsverfahren durch die Finanzbehörde des Landes Hamburg (Kasse. Hamburg) bereitgestellt, welches ein effektives und effizientes Antrags- und Bewilligungsverfahren für alle Antragssteller/-innen ermöglichen soll.
Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern sind seit dem 04. Mai 2023 online über die zentralen Adressen:
https://www.mv-energieportal.de/hilfe-andere-brennstoffe-privathaushalt oder https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTN
möglich. Der vorstehend benannte „Härtefallantrag“ in Papierform liegt seit dem 09. Mai 2023 im Rathaus der Stadt Friedland im Hauptamt, bei Frau Richter, Zimmer 2.02 zur Mitnahme bereit.
Achtung: Der Service der Kommunalverwaltungen umfasst keine inhaltliche Antragsberatung gegenüber der Antragstellerin / dem Antragssteller.