Kartierung der gesetzlich geschützte Biotope in 2023-2024
Im Jahr 2023 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen fortgesetzt. Hierfür werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) beauftragte Biotopkartiererinnen und -kartierer im Amtsbereich Friedland unterwegs sein.
Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen durchführen und Fotografien anfertigen. Wir möchte Sie bitten, die vom LUNG M-V beauftragten Biotopkartiererinnen und -kartierer zu unterstützen. Diese werden sich ausweisen können und eine vom LUNG M-V ausgefertigte Legitimation mit sich führen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope des Landes M-V kann online im Kartenportal Umwelt (www.umweltkarten.mv-regierung.de Pfad: Naturschutz/Biotope/Biotope und Geotope/ gesetzlich geschützte Biotope) eingesehen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen.