Richtigstellung zur Berichterstattung der Ostsee-Zeitung vom 29. Januar 2026
Friedland, 03.02.2026 / Stadt Friedland – Bürgermeister
Die Stadt Friedland nimmt Bezug auf den Artikel der Ostsee-Zeitung vom 29. Januar 2026 und stellt hierzu folgende Punkte klar:
Im Januar 2026 kam es zu einem einmaligen telefonischen Kontakt eines Journalisten der Ostsee-Zeitung mit dem Bürgermeister der Stadt Friedland. Gegenstand dieses Gesprächs war die Frage, ob dem Bürgermeister bekannt sei, dass bei Pressestellen verschiedener Medienhäuser Hinweise eingegangen seien, wonach gegen ihn mehrere Ermittlungen laufen würden. Dabei wurden ein Unfallgeschehen mit angeblicher Fahrerflucht sowie der Vorwurf einer Fahrt unter Alkoholeinfluss angesprochen.
Der Bürgermeister erklärte in diesem Gespräch, dass ihm derartige Anfragen nicht bekannt seien, und wies darauf hin, dass der Vorwurf einer Fahrt unter Alkoholeinfluss unzutreffend ist. Dieser Umstand fand im genannten Artikel keine Erwähnung.
Richtig ist, dass es im Oktober 2024 ein Unfallgeschehen gegeben hat. Dieser Vorgang ist sowohl juristisch als auch beamtenrechtlich vollständig aufgearbeitet. Darüberhinausgehende Ermittlungen bestehen nicht. Weitere Gespräche oder Kontakte zwischen der Ostsee-Zeitung und dem Bürgermeister oder der Pressestelle der Stadt Friedland haben nicht stattgefunden. Soweit der Artikel einen weitergehenden direkten Austausch nahelegt, entspricht dies nicht dem tatsächlichen Ablauf.
Zum Themenkomplex rund um den Orts- und Gemeindewehrführer der Stadt Friedland gab es seitens der Ostsee-Zeitung keine Anfragen an die Stadtverwaltung oder den Bürgermeister. Die Pressestelle der Stadt Friedland steht jedoch – wie gegenüber allen Medien – für eine sachliche und transparente Kommunikation zur Verfügung.
Die Stadt Friedland weist ergänzend darauf hin, dass sie bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit an die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes sowie an Persönlichkeitsrechte gebunden ist. Zu einzelnen Sachverhalten oder internen Vorgängen können daher nicht in jedem Fall weitergehende Angaben gemacht werden. Diese Zurückhaltung dient dem Schutz aller Beteiligten und stellt keine inhaltliche Bewertung dar.

