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Straßenwinterdienst in der Stadt Friedland und Ortsteile – wer ist wofür verantwortlich?

Sobald Schnee fällt oder Glätte droht, ist der Winterdienst gefragt. Ziel ist es, Straßen, Wege und Gehwege sicher passierbar zu halten und Unfälle zu vermeiden. Doch wer muss eigentlich räumen und streuen?

In vielen Städten und Gemeinden liegt der Winterdienst nicht nur bei der Kommune, sondern auch bei Anwohnern und Grundstückseigentümern. Diese sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege – und in manchen Fällen auch Fahrbahnen – von Schnee und Eis zu befreien.

In der Stadt Friedland wird dies in der Winterdienstsatzung geregelt (vom 20.05.2015, zuletzt geändert am 07.12.2016). Diese kann auf der Website der Stadt unter https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php eingesehen werden.

An Werktagen besteht die Pflicht zur Verkehrssicherung von 06:00 - 21:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr. Fällt nachts Schnee, muss der Winterdienst werktags bis spätestens 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr erledigt sein. Kommt es danach erneut zu Schneefall oder Glätte, ist ohne Verzögerung – und bei Bedarf auch mehrfach – zu räumen und zu streuen. Wer den Winterdienst nicht selbst übernehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, private Dienstleister wie Hausmeisterservices zu beauftragen. Wichtig ist in jedem Fall: Die Verantwortung bleibt beim Pflichtigen.

Die Gebühren gemäß § 2 der Straßenwinterdienstsatzung beziehen sich ausschließlich auf den Winterdienst der Fahrbahnen der in der Anlage benannten Straßen. Der Winterdienst auf Gehwegen ist hiervon ausgenommen. Für nicht aufgeführte Fahrbahnen besteht die Räum- und Streupflicht für die Anlieger. Wer unsicher ist, ob der Winterdienst zu den Pflichten der Anlieger gehört, kann sich gerne an die Verwaltung wenden. (Tel: 039601 277-22)

Ein zuverlässiger Winterdienst sorgt nicht nur für sichere Wege, sondern schützt auch vor Haftungsrisiken. Deshalb gilt: lieber einmal mehr räumen und streuen als einmal zu wenig.

 

Fachbereich II
Bauen, Ordnung und Standesamt

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

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Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
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Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


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