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Zeichen der Solidarität: Ukrainische Flagge an öffentlichen Dienststellen erlaubt

Aus Anlass des Jahrestages der großangelegten russischen Invasion in der Ukraine hat das Land Mecklenburg-Vorpommern genehmigt, am 23. Februar 2026 an den Dienststellen des Landes sowie an den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände und der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, die ukrainische Nationalflagge zu setzen.

„Das Setzen der ukrainischen Nationalflagge ist ein klares, friedliches und sichtbares Zeichen unserer Verbundenheit mit der Ukraine und ihren Menschen. Wir zeigen damit, dass wir an der Seite derjenigen stehen, die für ihre Freiheit, ihre Demokratie und ihre staatliche Souveränität eintreten. Zugleich erinnern wir an das Leid, das der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursacht hat, sowie an die fortdauernde Verantwortung für Frieden, Freiheit und die Achtung des Völkerrechts“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Das Beflaggen erfolgt im Rahmen der geltenden Beflaggungsregelungen und berührt nicht bestehende landes oder bundesrechtliche Vorgaben. Die Teilnahme der jeweiligen Dienststellen erfolgt im Rahmen der Genehmigung eigenverantwortlich.

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