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Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Kriminalität sinkt, Aufklärungsquote bleibt auf hohem Niveau

PM Nr.70/2026  | 24.03.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Innenminister Christian Pegel hat heute auf der Landespressekonferenz die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2025 vorgestellt. Die Bilanz zeigt: Mecklenburg-Vorpommern wird sicherer, doch es gibt noch Herausforderungen in einzelnen Deliktsbereichen.

Gesamtbild: Weniger Straftaten, hohe Aufklärungsquote

Im Jahr 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 103.901 Straftaten registriert, was einem Rückgang von 4.643 Fällen gegenüber dem Vorjahr (2024) entspricht. Die Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, sank um 4,0 Prozent.

Besonders bemerkenswert ist, dass sich Mecklenburg-Vor-pommern mit einer Aufklärungsquote von 63,3 Prozent das zweite Jahr in Folge über der 62-Prozent-Marke und damit konstant über dem Bundesdurchschnitt bewegt.

„Diese Zahlen sind kein Selbstläufer. Hinter jeder aufgeklärten Tat steckt konsequente Polizeiarbeit mit Ermittlungen, die oft wochenlang laufen und Spur für Spur zusammengesetzt werden müssen. Dass wir heute eine Aufklärungsquote auf diesem Niveau vorstellen können, verdient ausdrückliche Anerkennung und großen Dank an unsere Landespolizei“, lobt Innenminister Pegel.

Straftaten gegen das Leben

Im Jahr 2025 wurden 45 Straftaten gegen das Leben registriert – 2 Fälle weniger als im Vorjahr und damit weiterhin im Rahmen des mehrjährigen Mittels.

Die Zahl der Totschlagsdelikte blieb mit 24 Fällen (darunter 17 Versuche) gleich gegenüber dem Vorjahr. Die Morddelikte gingen um 3 Fälle zurück. Von insgesamt 7 Fällen waren 5 Versuche.

Die Aufklärungsquote in diesem Bereich lag bei 84,4 Pro-zent. Bei den Morddelikten konnte die Polizei erneut eine Aufklärungsquote von 100 Prozent erreichen.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Jahr 2025 wurden 2.573 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert, was einem Anstieg von 28,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 2.007 Fälle) entspricht. Dieser Bereich macht 2,5 Prozent der Gesamtkriminalität aus. Die Aufklärungsquote liegt mit 90,2 Prozent auf einem sehr hohen Niveau.

Besonders deutlich stiegen die Zahlen beim sexuellen Miss-brauch von Kindern (+13,2 Prozent) und in der Deliktsgruppe Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte (+60,2 Prozent). Dieser Anstieg ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Insbesondere ist die Zahl der Hinweise, die durch internationale Meldeplattformen wie das NCMEC und den DSA eingehen, deutlich gestiegen. Diese Hinweise verpflichten Polizei und Staatsanwaltschaft direkt zur Einleitung von Ermittlungen. Darüber hinaus begünstigt die wachsende Verfügbarkeit internetfähiger Endgeräte die Verbreitung strafbarer Inhalte, oft ohne, dass sich die Beteiligten des strafrechtlichen Hintergrunds bewusst sind.

Dazu Innenminister Christian Pegel: „Das steigende Hinweisaufkommen über Meldeplattformen ist kein Zufall. Es ist vielmehr das Ergebnis einer internationalen Vernetzung und konsequenterer Meldeprozesse. Das ist gut so. Denn jeder Hinweis ist eine Chance, Kinder zu schützen. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass viele Kinder und Jugendliche strafbare Inhalte verbreiten, ohne zu wissen, dass sie sich damit strafbar machen. Das ist auch ein Aufklärungsproblem und das lösen wir nicht nur allein mit Ermittlungen.”

Von den 792 ermittelten Tatverdächtigen im Zusammen-hang mit Kinderpornographie sind 402 unter 18 Jahre alt. Das entspricht einem Anteil von 50,8 Prozent. Mehr als jeder zweite Tatverdächtige ist damit minderjährig.

Innenminister Pegel weiter: „Dass mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen bei kinderpornografischen Inhalten minder-jährig ist, zeigt, dass wir keine Debatte darüber brauchen, ob Prävention wichtig ist. Wir brauchen mehr davon. Das LKA hat mit seinem Online-Elternabend ‘Digitale Welt – echtes Risiko’ einen wichtigen Schritt gemacht. Eltern müssen wissen, was auf den Geräten ihrer Kinder passiert. Das ist keine Frage der Kontrolle, sondern des Schutzes.”

Erneut Rückgang der Diebstahlsdelikte

Die Gesamtzahl der Diebstahlsdelikte sank im Jahr 2025 auf 27.535 Fälle.

Den stärksten Rückgang verzeichnet der Ladendiebstahl ohne erschwerende Umstände mit – 9,1 Prozent. Auch der Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen ging spürbar zurück: −14,5 Prozent auf 1.039 Fälle.

Die Zahl der erfassten Wohnungseinbruchdiebstähle bleibt mit 933 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres. Dieser Be-reich bleibt dennoch im Fokus der Polizei. Die Präventions-berater der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen sind landesweit unterwegs und stehen Bürgerinnen und Bürgern je-derzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

„Wohnungseinbruch trifft Menschen nicht nur materiell. Er erschüttert vor allem das Sicherheitsgefühl im eigenen Zu-hause. Deshalb werden wir unsere Präventionsarbeit weiter ausbauen und die Bürgerinnen und Bürger aktiv dabei unterstützen, sich zu schützen. Unsere Beratungsangebote sind kostenlos, flächendeckend und niedrigschwellig. Ich lade Sie ausdrücklich ein, sie zu nutzen.“, so der Innenminister.

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Trotz des positiven Gesamttrends stiegen Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit von 20.033 auf 20.358 Fälle. So nahmen Bedrohungsdelikte: +8,6 Prozent (+445 Fälle) zu, während Körperverletzungsdelikte mit 12.172 Fällen auf dem Vorjahresniveau blieben. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich blieb mit 90,2 Prozent stabil. „Leider setzt sich der Trend fort, dass sich nach der Corona-Pandemie die Rohheitsdelikte auf hohem Niveau fortsetzen. Der Ton und leider auch die Form der Auseinandersetzungen sind sehr rabiat geworden und auch 2025 geblieben“, so Pegel.

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Im Jahr 2025 wurden 540 Fälle von Widerstand gegen sowie 519 Fälle von tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen erfasst. Beide Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. 96,4 Prozent aller Opfer von Widerstand und tätlichem Angriff waren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.

Minister Pegel dazu: „96,4 Prozent aller Opfer von Wider-stand und tätlichem Angriff sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Das ist kein statistisches Rauschen, das sind Menschen, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind und dabei selbst Schutz verdienen. Diesen Trend werden wir nicht kommentarlos hinnehmen, denn ein funktionierender Rechtsstaat schützt seine Einsatzkräfte.”

Häusliche Gewalt

Im Jahr 2025 wurden 5.204 Fälle häuslicher Gewalt erfasst (2024: 5.005 Fälle). Darunter waren 3.378 Körperverletzungsdelikte, davon 596 gefährliche und schwere Körper-verletzungen sowie 9 Tötungsdelikte, 4 davon vollendet. Die Aufklärungsquote lag bei 99,7 Prozent.

„Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt und das Allzeithoch dieses Deliktsbereichs seit 1990 erfordern entschlossenes Handeln. Im Rahmen der SOG-Novelle werden konkrete Befugniserweiterungen für wirksame Kon-takt- und Näherungsverbote gesetzlich geregelt. Diese greifen, bevor etwas Schlimmeres passiert. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, erklärte der Minister und verdeutlichte: „Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell wird zusätzlicher Schutz geschaffen. Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“

Messerangriffe

Seit 2020 werden Messerangriffe bundesweit gesondert er-fasst. Gezählt werden Taten, bei denen ein Messer direkt gegen eine Person eingesetzt oder damit gedroht wird. Im Jahr 2025 wurden 476 Messerangriffe registriert. Ein Anstieg um 24 Fälle gegenüber dem Vorjahr, aber weiterhin im Bereich des seit 2021 festgestellten Mittels. Insgesamt wurden 476 Tatverdächtige ermittelt.

„Messerangriffe sind für die Opfer traumatische Ereignisse und für die Polizistinnen und Polizisten extrem gefährliche Einsatzlagen. Genau deshalb haben wir 2025 mit einer neuen Landesverordnung die rechtliche Grundlage geschaffen, um mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen die Ver-bote in Waffen- und Messerverbotszonen konsequent durch-zusetzen. Wir setzen weiter auf sichtbare Präsenz und gezielte Kontrollen, denn klar ist auch, Prävention und Strafverfolgung müssen Hand in Hand gehen.”

Weitere Informationen: Den vollständigen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 sowie weiterführende Daten finden Sie auf der Website des Innenministeriums M-V.

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