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Bekanntmachung Erörterungstermin des Wirtschaftsministerium

Bekanntmachung

Erörterung nach § 43a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) im Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 10 EnWG für das Vorhaben Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow, Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Nennspannung 380 kV (BBPlG Vorhaben Nr. 53); Abschnitt: Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk (Teilabschnitt Mecklenburg-Vorpommern)

I.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (im Folgenden Wirtschaftsministerium M-V) führt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde die Erörterung für das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 10 EnWG für das oben genannte Vorhaben durch. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne von § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG M-V sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit der 50Hertz Transmission GmbH als Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einer mündlichen Verhandlung zu erörtern (§ 43a S. 1 EnWG, § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG M-V).

Das Wirtschaftsministerium M-V setzt den Erörterungstermin auf
Dienstag, den 21. April 2026, ab 10.00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr)
im Kulturhaus Golm, Friedländer Chaussee 21, 17349 Groß Miltzow, fest.

Die Tagesordnung kann ca. eine Woche vor dem Erörterungstermin auf der folgenden Internetseite des Wirtschaftsministeriums M-V eingesehen werden: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Energie/Netzausbau/pfv-pasewalk-iven

II.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
  2. Die betroffenen Behörden, die Vorhabenträgerin, Naturschutzvereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch gesonderte Schreiben zu dem Erörterungstermin eingeladen.
  3. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrensverhandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
  4. Insbesondere vor dem Hintergrund der zur Verfügung zu stellenden Platzkapazität und zur Erleichterung der Organisation des Termins werden diejenigen, die beabsichtigen, an dem Erörterungstermin teilzunehmen, gebeten, ihre beabsichtigte Teilnahme unter Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten dem Wirtschaftsministerium M-V unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, möglichst bis zum 15. April 2026 mitzuteilen. Eine solche Mitteilung ist keine Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Erörterungstermin.
  5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.
  6. Verspätete Einwendungen sowie verspätete Stellungnahmen von Vereinigungen sind ausgeschlossen.
  7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  8. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  9. Die Hinweise zum Datenschutz sind im Internet unter https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ einsehbar.
  10. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin, ggf. mit Hilfe von in dem Erörterungstermin gefertigten Tonbandaufnahmen, eine Niederschrift. Die Behörden, Verbände und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Einwender bzw. deren Vertreter und Betroffene können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden.
  11. Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums M-V unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Energie/Netzausbau/pfv-pasewalk-iven/ eingesehen werde

 

Schwerin, den 12.03.2026

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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