Hinweis an alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Beseitigung von Hundekot im öffentlichen Raum
Wer mit seinem Hund unterwegs ist, trägt auch Verantwortung für die Sauberkeit unserer öffentlichen Wege, Grünanlagen und Plätze. Deshalb bitten wir Hundehalter:innen, die Hinterlassenschaften ihres Hundes stets unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Mitführen von Hundekotbeuteln sollte selbstverständlich sein und hilft dabei, unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu halten. Mit wenigen Handgriffen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für ein rücksichtsvolles Miteinander und vermeiden unnötige Verunreinigungen.
Bitte beachten Sie, dass das Liegenlassen von Hundekot einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Amtsverordnung über das Halten und Führen von Hunden im Gebiet des Amtes Friedland, vom 21.04.2021, darstellt. Ordnungswidrigkeiten können im Einzelfall mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir setzen jedoch in erster Linie auf Einsicht und Verantwortungsbewusstsein. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass sich alle Bürger:innen in unseren Gemeinden wohlfühlen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Fachbereich II
Bauen, Ordnung und Standesamt

