Bürgerentscheid über die Abberufung des hauptamtlichen Bürgermeisters am 29. November 2026
PM 15.10.2026 Stadt Friedland I Bürgerentscheid 02/2026
Die Stadtvertretung Friedland hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2026 einstimmig beschlossen, einen Bürgerentscheid über die Abberufung des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Friedland durchzuführen.
Als Termin für den Bürgerentscheid wurde Sonntag, der 29. November 2026, festgelegt.
Mit diesem Beschluss hat die Stadtvertretung ausschließlich den Weg für eine Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger eröffnet. Eine Abberufung des Bürgermeisters ist damit nicht verbunden. Der Bürgermeister bleibt weiterhin im Amt und nimmt seine Aufgaben wahr.
Am 29. November 2026 entscheiden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Friedland darüber, ob der hauptamtliche Bürgermeister abberufen werden soll.
Für eine erfolgreiche Abberufung gelten nach der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besondere gesetzliche Voraussetzungen:
- Mindestens zwei Drittel der gültigen Stimmen müssen für die Abberufung abgegeben werden.
- Gleichzeitig müssen diese Ja-Stimmen mindestens einem Drittel aller Stimmberechtigten der Stadt Friedland entsprechen.
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, bleibt der Bürgermeister im Amt.
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Durchführung des Bürgerentscheids entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vor. Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über die Abstimmungsräume, die Stimmberechtigung, die Möglichkeiten der Briefabstimmung sowie die weiteren organisatorischen Abläufe informiert. Die erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Die Stadtverwaltung nimmt keine politische Bewertung des Antrags oder der möglichen Abberufung vor. Die öffentliche Meinungsbildung und die Entscheidung über die Abberufung liegen bei den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Friedland. Aufgabe der Stadtverwaltung ist es, ein ordnungsgemäßes, transparentes und neutrales Abstimmungsverfahren sicherzustellen und die Öffentlichkeit über die rechtlichen und organisatorischen Abläufe zu informieren.
Stadt Friedland
Stadtverwaltung

