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News

Feuerwehr Friedland sucht Verstärkung

Du brauchst uns, wir brauchen dich

In schwierigen Situationen müssen wir für uns und alle anderen da sein und zusammenhalten.

Du wolltest schon immer einmal in die Welt der Feuerwehr schauen?
Du bist bereit, ein Ehrenamt anzutreten und die schwierigen Situationen mit allen Kameraden und Kameradinnen zu meistern?
Du würdest da hineinrennen, wo andere rausrennen?
Dann bist du bei uns genau richtig, denn ohne uns wird es brenzlig.

Werde ein Teil der Feuerwehr Friedland. Sende uns gern eine Nachricht an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und erzähle uns ein wenig über dich. Wer weiß, vielleicht sehen wir uns schon bald zum ersten Einsatz.

Die Kameraden der Feuerwehr Friedland

Wunschzettelboten erreichten Himmelpfort

Es hat geklappt. Alle Friedländer Wunschzettel des Himmelpfortbriefkastens sind am Samstag, den 10.12.2022 pünktlich im Postamt in Himmelpfort eingetroffen.

Nachdem die Wunschzettel an Freitagabend durch den Bürgermeister Frank Nieswandt auf dem Friedländer Weihnachtsmarkt überreicht wurden, starteten die Wunschzettelboten Jan Kutyma und Joachim Matz am Samstag pünktlich um 07:40 Uhr in Genzkow mit dem 80 km entfernten Ziel Himmelpfort. Unterwegs holten sie Hagen und Maria Leifels in Liepen ab. Bei eisigen Minusgraden waren alle Radler dick eingepackt und mit heißem Tee ausgestattet. Über Rühlow und Hochkamp ging es bis nach Cölpin. Dort machten sie die erste kleine Teepause bevor Maria sie wie geplant verließ.

tour
Von nun an also zu dritt über Burg Stargard und Möllenbeck bis Feldberg. Dort gerade rechtzeitig: ein kurzes Aufwärmen und einen kleinen Snack in der Tankstelle – über die Hälfte war geschafft.
Von nun an wurde die Strecke immer schöner: nur noch Fahradwege und -straßen durch Wälder und an Seen vorbei. Über Triepkendorf und Hasselförde kamen sie dem Ziel immer näher. Erste Wegweiser nach Himmelpfort wurden gesichtet.

ortsschild
Pünktlich um 12:00 Uhr erreichten sie den Ort mit der bekannten Weihnachtspostfiliale und machten einen kurzen Fotostopp. Von dort aus war es ein leichtes Ausradeln bis direkt zum Weihnachtshaus, an dem die Frauen schon mit warmem Glühwein warteten.

postamt

weihnachtsmarktNach der Übergabe der Friedländer Wunschzettel an den Weihnachtsmann, trafen sich die Radler mit der Bernauer Radgruppe. Von ihnen hatten sie die zauberhafte Idee der Wunschzettelboten-Tour nach Friedland gebracht. Nach einem gemeinsamen Foto ging es dann mit dem Auto und zurück nach Hause in die wohlverdiente, heiße Badewanne.


Alle Beteiligten hatten sehr viel Spaß, würden diese Tour gern zur Tradition machen und die Verwaltung unterstützt sehr gern dabei.

Kasse bleibt bis 16.12.2022 geschlossen

Aus organisatorischen Gründen muss die Kasse im Rathaus bis einschließlich Freitag, den 16.12.2022 geschlossen bleiben. Ab Montag, den 19.12. ist sie wieder für Sie erreichbar.

Himmelpfort-Wunschzettel nehmen besondere Reise

Ein Hauch von Weihnacht… immer wieder hörte man vor dem Friedländer Rathaus helle, lachende Stimmen von Kindergartengruppen und Schulklassen, die aufgeregt ihre Weihnachtspost in den bunten Himmelpfort-Briefkasten warfen... 

Viele Wunschzettel erreichten den Briefkasten und gehen nun auf besondere Weise auf die Reise. Denn die Verwaltung überreicht die Post am Freitag, den 09.12.2022 um 16:30 Uhr auf dem Weihnachtsmarkt im Volkshausgarten an Jan Kutyma und seinen Radsportfreunden Joachim Matz sowie Hagen und Maria Leifels.

Sie haben am Samstag eine ungewöhnliche Tour vor sich, denn für die meisten Rennradler ist die Radsport-Saison im Oktober eigentlich beendet. Nun haben sie die zauberhafte Idee geboren und machen sich am Samstag, den 10.12.2022 mit bis zu 5 Sportlern auf den Weg ins 80 Kilometer entfernte Himmelpfort. Sie haben angekündigt, Weihnachtsbriefe und Wunschzettel der Friedländer Kinder mit ins Postamt des Weihnachtsmannes zu nehmen. Bis zur Übergabe am kommenden Freitag können Wunschzettel deshalb noch weiterhin im Rathaus abgegeben werden. Die Verwaltung wünscht allen mutigen Radlern eine gute Fahrt!

Was passiert, wenn es passiert?

... und plötzlich ist es dunkel. Das Telefon funktioniert nicht mehr. Ebenso wenig die Heizung. Die Ampeln fallen aus und auch Tankstellen müssen ihren Betrieb einstellen. Eine Situation die nur schwer vorstellbar ist, aber nicht unmöglich. Die Stadtverwaltung Friedland und auch die Gemeinden Datzetal und Galenbeck wollen für den außergewöhnlichen Notfall vorbereitet sein. Eine Gruppe von Verwaltungsmitarbeitern, Bürgermeistern, Stadt-und Gemeindevertretern sowie Ehrenamtlichen denkt derzeit in viele Richtungen und trifft Vorkehrungen im Sinne des Bevölkerungsschutzes.
Eine zentrale Aufgabe ist die Bevölkerungswarnung und die Zugänglichkeit von wichtigen Informationen.

Dieser Aufgabe möchten wir an dieser Stelle nachkommen und empfehlen Ihnen einen Blick auf folgende Seiten des BBK: https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html

NOTFALLVORSORGE
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=27

VORSORGE FÜR DEN STROMAUSFALL
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Stromausfall/stromausfall_node.html

Eine besondere Lage wie die beschriebene Situation kann nur gemeinsam bewältigt werden. Den ersten und wichtigsten Schritt haben Sie bereits getan! Sie wissen nun, dass eine solche Situation wahrscheinlich ist, und was Sie und Ihre Familie erwarten könnte. Damit werden Sie nicht mehr vollkommen überrascht und verunsichert sein. Letztlich liegt es nun an Ihnen ein wenig vorzusorgen.

 

Ihre Amtsverwaltung

Schöffen gesucht!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Amt Friedland ca. 13 Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht  als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen:

  • Friedland – 10 Personen
  • Datzetal – 1 Person
  • Galenbeck – 2 Personen

Die Gemeindevertretungen bzw. Stadtvertretung schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.
Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen.
Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen.
Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15.01.2023 beim

Amt Friedland
Hauptamt - Frau Walter
Riemannstratße 42
17098 Friedland

Telefon: 039601/277-21 oder gern auch per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ein Formular kann hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: +49 39601 277 0
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de
DE-Mail: poststelle@friedland-mecklenburg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteher: Herr Pedd
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
12.05.2024 ZA-Praxis Preuschmann

Bereitschaft der Apotheken
06.05.2024 - 12.05.2024 Friedländer Apotheke

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