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In der warmen Jahreszeit kommen sie wieder zum Vorschein: Die Rasenmäher! - und auch die zahlreichen Beschwerden, wenn er offensichtlich zu häufig und zu „Unzeiten“ bedient wird.
Diese sogenannten Lärmbelästigungen haben schon so manchen Nachbarschaftsstreit heraufbeschworen.
Häufig bleiben einem berufstätigen Haus- bzw. Gartenbesitzer jedoch nur die Zeiten nach Feierabend und an den Wochenenden, um seinen Garten zu pflegen und den Rasen zu mähen. Der oft stundenlange monotone Lärm des Rasenmähers strapaziert dann natürlich die Ohren der Nachbarn.
Gegenseitige Rücksichtnahme aber auch ein gewisses Maß an Toleranz sind wichtige Grundlagen in diesem sensiblen Bereich, abgesehen von allen gesetzlichen Regelungen, Urteilen und Grenzwerten.
Neben dem Rasenmäher können auch viele andere Gartengeräte zu einem „Aufreger“ in Sachen Lärm werden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV trifft für eine Reihe von Gerätearten, die zur Gartenarbeit eingesetzt werden und dabei viel Lärm erzeugen können, Regelungen.
Hier nur einige der im Anhang zu der Verordnung aufgeführten Geräte: Freischneider, Heckenscheren, Laubsammler und Laubbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider, Motorkettensägen, Motorhacken, Schredder, Vertikutierer …
Ein Betrieb der genannten Geräte ist an Sonn- und Feiertagen in den Geltungsgebieten ganztägig untersagt. Auch zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens an Werktagen dürfen sie nicht genutzt werden.
Für bestimmte Geräte gelten zusätzliche zeitliche Einschränkungen.
In Zeit von 07:00-09:00 Uhr, von 13:00-15:00 Uhr und von 17:00-20:00 Uhr dürfen Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler nicht betrieben werden.
Weitere zusätzliche Regelungen zu einer Mittagsruhe gibt es in unserem Amtsbereich nicht. Das bedeutet, dass u. a. das Rasen mähen, Hecke schneiden, Holz sägen … an Werktagen (auch am Samstag) in der Zeit von 7:00-20:00 Uhr durchgängig erlaubt ist.
Förderlich für den nachbarschaftlichen Frieden ist es jedoch ganz sicher, dem Rasenmäher und den anderen „Krachmachern“ zwischen 13:00 und 15:00 Uhr eine Pause zu gönnen.
In vielen Fällen entspannt es die Situation, wenn vor dem Einschalten von Polizei oder Ordnungsamt das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht wird, um gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse zu wecken, damit sich die Fronten nicht verhärten und so ein friedliches Miteinander möglich ist.
Amt für Bau und Ordnung
Projektbeschreibung:
Die Gemeinde Galenbeck möchte in den Ortsteilen Friedrichshöh, Galenbeck, Kotelow, Klockow, Lübbersdorf, Rohrkrug, Sandhagen und Schwichtenberg sämtliche Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel umrüsten.
Weiterhin ist es vorgesehen die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Galenbeck mit 6 neuen Straßenlampen der Burgstraße und im Ortsteil Schwichtenberg in der Wiesenstraße, ebenfalls mit 6 neuen Straßenlampen komplett auf LED-Technik umzurüsten.
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel erfolgt gemäß des eingereichten Fördermittelantrages vom 09.10.2018, eingegangen im Landesförderinstitut am 16.10.2018 und des Zuwendungsbescheides vom Landesförderinstitut vom 12.06.2019.
Projektziel:
Durch die Zuwendung wird entsprechend Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie die direkte oder indirekte Einsparung von Treibhausgasen bezweckt, insbesondere Ziffer 2.1.2 – direkte Einsparung von Strom und Wärme (z.B. Lichtlenksysteme, Beleuchtung)
Laut § 49 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz ist das Ableiten von Oberflächenwasser (Regenwasser) auf öffentliche Straßen unzulässig.
Im Rahmen der Unterhaltung des Straßennetzes ist es immer wieder auffällig, dass die gesetzlichen Regelungen von angrenzenden Grundstückseigentümern missachtet werden. So werden z.B. Regenfallrohre ohne Regenwasserhausanschluss frei ausgelegt, sodass das Regenwasser auf die öffentliche Straße geleitet wird und erst dann, somit indirekt in die mögliche vorhandene Straßenentwässerungsanlage.
Laut § 61 Abs. 1 Nr. 8 Straßen- und Wegegesetz stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro geahndet.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und auch die Stadt Friedland sowie Gemeinden des Amtes Friedland werden das Ableiten von Oberflächenwasser von privaten Grundstücken auf die öffentlichen Straßen künftig überprüfen.
Betroffene haben die Möglichkeit die gesetzeswidrigen Zustände bis spätestens zum 01.05.2020 zu beseitigen. Ab diesem Tag wird es geplante Kontrollen in allen Gemeinden/Ortsteilen geben. Soweit Verstöße festgestellt werden, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Amt für Bau und Ordnung der Stadt Friedland zur Verfügung.
Anna Sehlke
Amt für Bau und Ordnung
Fielmann spendet der Stadt Friedland neues Grün für Naturdenkmal
In diesem Jahr jährt sich die Wiedervereinigung in Deutschland zum 30. Mal. Inspiriert von dem Projekt „Einheitliches Wiedervereinigungsdenkmal“, oder auch „Drei Bäume für die Einheit“ von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) errichtet die Stadt Friedland ein Naturdenkmal am Mühlenteich. Eine tolle Idee, die Deutschlands größter Optiker Fielmann gerne mit den drei Bäumen unterstützt. Am Mittwoch, 13. November setzt der Bürgermeister von Friedland, Wilfried Block gemeinsam mit der Fielmann-Niederlassungsleiterin aus Neubrandenburg, Daniela Sahr, zum symbolischen Spatenstich an. Daniela Sahr sagt: „Wir pflanzen Bäume nicht für uns, wir pflanzen Bäume für nachkommende Generationen. Und somit freuen wir uns dieses Naturdenkmal unterstützen zu dürfen und den Besucherinnen und Besuchern des Parks neues Grün zu schenken.“
Die im Dreieck angeordneten Bäume haben Symbolcharakter und bilden eine optische Einheit. Die Buche steht für die westlichen Bundesländer, die Fichte für die östlichen und die Eiche für das wiedervereinigte Deutschland. Neben der politischen Bedeutung wird mit den neuen Bäumen auch ein wichtiges Zeichen für den Naturschutz gesetzt. Zusätzlich werden entlang des neu angelegten Weges am Mühlenteich weitere Bäume gepflanzt.
Wie in Friedland engagiert sich Fielmann bereits seit Jahrzehnten im Umwelt- und Naturschutz. Das Unternehmen pflanzt für jeden Mitarbeiter jedes Jahr einen Baum, bis heute mehr als 1,5 Millionen Bäume und Sträucher. Daniela Sahr: „Der Baum ist Symbol des Lebens, Naturschutz eine Investition in die Zukunft.“
Friedland, November 2019
Projektbeschreibung:
Aufbau eines regionalen Netzwerks für das zu errichtende ambulante Gesundheitszentrum am Mühlenteich in Friedland Steigerung der Attraktivität der Region Verhinderung der Abwanderung der Bevölkerung Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
Projektziel:
Gewinnung und Einbindung von Partnern aus den Bereichen Medizin, Pflege, soziale Versorgung auf dem Weg zur "gesunden Kommune" Konzeption und Umsetzung von Öffentlichkeitsmaßnahmen Koordination der Projektaktivitäten mit den beteiligten Einrichtungen
Presse:
Ambulantes Gesundheitszentrum in Friedland geplant
Glawe: Zusammenarbeit regionaler Akteure soll medizinische Versorgung vor Ort sichern
MedienInformation Schwerin, Januar 2020 (PDF öffnet durch anklicken dieses Links)
Quelle: Bilder von Privat
Video: ()
Projektbeschreibung:
Das geförderte Vorhaben umfasst die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in 17098 Friedland, Pasewalker Straße (L28 sowie dem kommunalen Stichweg). Die vorhandenen 14 Leuchten (11 Leuchten Pasewalker Straße Landesstraße L 28 und 3 Leuchten in der Pasewalker Straße Stichstraße) sollen durch 16 Leuchten inklusive Kabel (11 Mastansatzleuchten in der Pasewalker Straße Landesstraße L 28 und mit 5 Mastaufsatzleuchten im Stichweg der Pasewalker Straße umgerüstet werden. Der Mehrbedarf von 2 Straßenleuchten im Stichweg der Pasewalker Straße ist auf den Leuchtenabstand zurückzuführen. Die Umrüstung erfolgt gemäß der eingereichten Straßenliste vom 25.01.2018, Eingang im Landesförderinstitut am 31.01.2018, des Leistungsverzeichnisses vom 23.10.2017, der Ergänzung der Projektbeschreibung, Eingang im Landesförderinstitut am 05.04.2018, sowie des Schreibens (Betreff der Kostenerhöhung) vom 01.10.2018, Eingang im Landesförderinstitut am 05.10.2018
Projektziel:
Durch die Zuwendung wird entsprechend Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie die direkte oder indirekte Einsparung von Treibhausgasen bezweckt, insbesondere Ziffer 2.1.2 – direkte Einsparung von Strom und Wärme (z.B. Lichtlenksysteme, Beleuchtung)