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Öffentliche Bekanntmachung im freiwilligen Landtausch Friedland VII, Landkreis MSE und Landkreis VG - Ausführungsanordnung -

Die Ausführungsanordnung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Anhänge:
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Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V) vom 18. Juni 2001 (GVOBl. M-V 2001, S. 281) regelt im § 2, dass Pflanzenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt werden dürfen, wenn eine Entsorgung nach § 1 Abs. 1 und 4 oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gemäß § 2 der Pflanzenabfalllandesverordnung ist vom

  • 1. bis 31. März und
  • 1. bis 31. Oktober
  • werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr zulässig.

Durch das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.

Es ist im Regelfall zu vermuten, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, wenn beim Verbrennen Folgendes beachtet wird:

  1. Es herrscht keine Inversionswetterlage (insbesondere Smog oder Nebel), keine anhaltende Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5) sowie kein starker Wind (ab Windstärke 6, gekennzeichnet durch deutliche Bewegung armstarker Äste)
  2. Die pflanzlichen Abfälle sind abgetrocknet, so dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommen kann.
  3. Die pflanzlichen Abfälle wurden am Verbrennungstag umgelagert oder erstmalig aufgeschichtet.
  4. Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen gewahrt.
  5. Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 100 Metern zu Autobahnen und Bundesstraßen sowie 15 Metern zu sonstigen zum Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäuden gewahrt.

Bei Nichtbeachten der genannten Regelungen des § 2 liegt nach § 4 Pkt. 1 der PflanzAbfLVO M-V eine Ordnungswidrigkeit vor.

 

Fachbereich II
Bauen, Ordnung und Standesamt

Stadt.Land.Klassik! feiert den Frühling - „Ein Fest der Tasten“ im Friedländer Volkshaus

Die jungen Musiker der Neuen Philharmonie MV sind stolz darauf, ihre Frühjahrskonzerte der Reihe „Stadt.Land.Klassik!“ anzukündigen und das Friedländer Publikum am 14. April im Volkshaus mit zwei der beliebtesten Werke für Klavier und Orchester zu verzaubern.

Auf dem Programm stehen Wolfgang Amadeus Mozarts Konzert Nr. 21 in C-Dur sowie Sergej Rachmaninows 2. Konzert in c-Moll – beides Kompositionen, die weltweit unzählige Liebhaber gefunden haben.

Mozarts Leichtigkeit trifft in der Woche vor dem Osterfest auf Rachmaninows Tiefgang und verbreitet Vorfreude pur.
Und das Beste: Chefdirigent Andreas Schulz und Dirigent Stefan Malzew tauschen dieses Mal die Plätze. Erst spielt Malzew Klavier und Schulz dirigiert, dann wechseln die beiden Ihre Rollen bei Rachmaninow. Erleben Sie einen Abend feinster klassischer Konzerte dort, wo Sie zu Hause sind.

Die Frühlingstournee führt das Orchester im April nach Friedland (14.04), nach Waren an die Müritz (15.04.), am 16.04. erstmals nach Parchim und am 17.04. nach Pasewalk. Die Abendkonzerte beginnen um 19 Uhr. Ob Sie ein langjähriger Klassik-Fan sind oder diese Musik zum ersten Mal live erleben – die einzigartige Konzertreihe wird einen bleibenden Eindruck bei Ihnen hinterlassen. Alle Konzerte der Reihe werden unterhaltsam moderiert. Dadurch erhalten auch Besucher ohne vertieftes Klassikwissen einen leichten Zugang zu den Stücken.

„Stadt.Land.Klassik!“ ist eine Konzertreihe der Neuen Philharmonie MV in Zusammenarbeit mit der Nordkurier Mediengruppe. Die Veranstalter bringen klassische Musik zu erschwinglichen Preisen in viele Regionen Mecklenburg-Vorpommerns abseits großer Spielstätten.

Die Karten sind für 26 € in den Stadtinformationen, online bei www.stadtlandklassik.de oder unter der Telefonnummer 0395 35116-134 erhältlich.

 

Information und Presse-Kontakt: www.stadtlandklassik.deDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0170 – 1218073

Landesweite Trauerbeflaggung an allen öffentlichen Gebäuden

Anlässlich des (Trauer-) Staatsakts für Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Horst Köhler am 18. Februar 2025 ordnet Landesinnenminister Christian Pegel landesweite Trauerbeflaggung an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an.

Am 1. Februar 2025 ist Prof. Dr. Horst Köhler verstorben. Am 18. Februar 2025 findet in Berlin ein (Trauer-) Staatsakt statt.

Eingeschränkter Bürgerservice

In dieser Woche können viele Bürgerservices leider nicht abgedeckt werden.
Die landesweite Grippe- und Erkältungswelle hat das Rathaus fest im Griff und das Meldeamt ist aufgrund von Wahlvorbereitungen geschlossen (veröffentlicht 24.01.2025) Meldestelle am 11. und 12. Februar 2025 geschlossen..
Bitte informieren Sie sich zuvor telefonisch ob und wann eine Bearbeitung möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

MSEregional am 12. März 2025 in Waren

Welche Unternehmen sind in welchen Branchen in der Mecklenburgischen Seenplatte aktiv, sind potentielle Partner, Wettbewerber, Dienstleister, Kunden? Das beschäftigt die Unternehmer:innen im Landkreis MSE.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „MSEregional - Unternehmen treffen Unternehmen“ der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (WMSE), stellen sich verschiedene Unternehmen im Landkreis anderen Unternehmer:innen vor, geben Einblick in den eigenen Betrieb und relevante Themen.

Die nächste MSEregional findet am 12.03.2025 von 16:00 - 19:00 Uhr in Waren (Müritz)– bei der Energieinsel GmbH statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Hinweis melden: zur Hinweisgeberstelle

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.347 (Stand 17.06.2026)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


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