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Du hast den Schulabschluss schon in der Tasche oder bist kurz davor, deinen Abschluss zu machen? Gratulation zum Erfolg!
Eine neue Lebensphase soll beginnen und wir erklären dir, warum diese sich gerade bei uns lohnt! Nimm dir Zeit und lese die beigefügte Anlage.
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Friedland Nord sind zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung am Montag, den 07.04.2025 um 18:00 Uhr eingeladen. Detailierte Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten schreiben.
Pressemitteilung des Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Was macht der Landwirt da eigentlich?

Eine Produktivitätssteigerung in 20 Jahren von +92%. Das können nicht viele Wirtschaftsbereiche nachweisen. Doch für unsere heimische Landwirtschaft in Deutschland trifft genau dies zu. Ein Landwirt ernährt heute 147 Personen. Im Jahr 1970 waren es 27 Menschen und im Jahr 2000 wurden im Durchschnitt 127 Personen von einem Landwirt ernährt. Durch moderne, effiziente Technik sowie nachhaltige Strategien können unsere Landwirtinnen und Landwirte immer mehr Menschen mit landwirtschaftlichen Produkten versorgen. Um qualitative und hohe Erträge zu erzielen, setzen bestens ausgebildete Praktiker moderne Landmaschinen und fortschrittliche Stalltechniken ein. Zudem können intensiv geprüfte Pflanzenschutzmittel sowie Düngemittel die Grundlage für gute Ernten schaffen. Neuste Zuchtstrategien, die das Tierwohl, die Tiergesundheit und die Qualität der tierischen Erzeugnisse im Fokus haben, finden Anwendung. All dies sind verantwortungsvolle Werkzeuge, die den Landwirtinnen und Landwirten dabei helfen, die Versorgung der Gesellschaft zu gewährleisten. Wussten Sie, dass aus dem Ertrag von 1 Hektar Weizen(acker) heutzutage im Durchschnitt 9.000 Weizenbrote (à 1 kg) gebacken werden können? Im Vergleich dazu sei erwähnt, dass in Deutschland etwa 77 Kilogramm Backwaren je Kopf im Jahr verbraucht werden. Ein ebenso traditionelles Lebensmittel in Deutschland ist Kuhmilch. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Milcherzeugnissen (Konsummilch, Joghurt, Sahne, Buttermilch & Co) lag 2023 bei rund 81,6 Kilogramm. Gut, dass unsere Milchkühe in Mecklenburg-Vorpommern dies bestmöglich unterstützten, denn sie produzieren in der Regel zwischen 31 bis 36 Kilogramm Milch am Tag (pro Kuh). Ihre Landwirte aus der Region
Am Donnerstag, den 06. März 2025, wird das Volkshaus in Friedland zum Treffpunkt für Unternehmen, die nach talentierten Auszubildenden und qualifizierten Fachkräften suchen. Von 09:00 - 15:00 Uhr öffnet die Ausbildungs- und Arbeitsmesse ihre Türen und bietet eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen aus der Region, die ihre Ausbildungsplätze und Karrieremöglichkeiten präsentieren möchten, sowie an Arbeitnehmer, die den nächsten Schritt in ihrer beruflichen Karriere wagen wollen. Erwartet werden vor allem Schüler:innen aus Friedland, Strasburg und Woldegk, die auf der Suche nach einer praxisorientierten Ausbildung oder einem neuen beruflichen Einstieg sind.
Ausbildungsplätze und Karrieremöglichkeiten im Fokus
Die Teilnehmer der Messe haben die Chance, nicht nur Ausbildungsplätze kennenzulernen, sondern auch langfristige Karrieremöglichkeiten zu entdecken. Arbeitgeber können ihre Unternehmen präsentieren und zeigen, warum sie der ideale Arbeitgeber für angehende Fachkräfte sind. Durch den „Firmen-Pitch“ haben Unternehmen 90 Sekunden Zeit, sich und ihre Angebote vorzustellen und den Besucher:innen einen überzeugenden Eindruck von ihrer Unternehmenskultur zu vermitteln.
Netzwerken und wertvolle Kontakte knüpfen
Neben der direkten Ansprache von potenziellen Auszubildenden und Mitarbeitern bietet die Messe auch zahlreiche Gelegenheiten zum Netzwerken. Unternehmen können wertvolle Kontakte zu anderen Firmen und Institutionen knüpfen, die für zukünftige Kooperationen oder Synergien genutzt werden können.
Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit!
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen ins Rampenlicht zu rücken, die besten Köpfe für Ihr Team zu gewinnen und Ihr Netzwerk auszubauen. Die Messe „Die Job“ bietet für alle Teilnehmer die Chance, wertvolle berufliche Beziehungen zu schaffen und sich als attraktive Arbeitgebermarke zu positionieren.
Die Ausführungsanordnung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V) vom 18. Juni 2001 (GVOBl. M-V 2001, S. 281) regelt im § 2, dass Pflanzenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt werden dürfen, wenn eine Entsorgung nach § 1 Abs. 1 und 4 oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gemäß § 2 der Pflanzenabfalllandesverordnung ist vom
- 1. bis 31. März und
- 1. bis 31. Oktober
- werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr zulässig.
Durch das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.
Es ist im Regelfall zu vermuten, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, wenn beim Verbrennen Folgendes beachtet wird:
- Es herrscht keine Inversionswetterlage (insbesondere Smog oder Nebel), keine anhaltende Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5) sowie kein starker Wind (ab Windstärke 6, gekennzeichnet durch deutliche Bewegung armstarker Äste)
- Die pflanzlichen Abfälle sind abgetrocknet, so dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommen kann.
- Die pflanzlichen Abfälle wurden am Verbrennungstag umgelagert oder erstmalig aufgeschichtet.
- Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen gewahrt.
- Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 100 Metern zu Autobahnen und Bundesstraßen sowie 15 Metern zu sonstigen zum Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäuden gewahrt.
Bei Nichtbeachten der genannten Regelungen des § 2 liegt nach § 4 Pkt. 1 der PflanzAbfLVO M-V eine Ordnungswidrigkeit vor.
Fachbereich II
Bauen, Ordnung und Standesamt

