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Am 3. April 2024 fand die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Amtes Friedland im Ratssaal in Friedland statt. Die Wahlvorschläge mit den jeweiligen Kandidaten werden frühestens ab dem 26. April 2024 öffentlich bekannt gemacht, da bis zum 25. April noch Beschwerde gegen die Beschlüsse des Wahlausschusses eingelegt werden kann.
Aber für Interessierte folgender Hinweis: Sollte es keine Beschwerden (s. o.) geben, werden die Wahlvorschläge samt Kandidaten am 26.04.2024 auf der Homepage des Amtes unter.https://www.friedland-mecklenburg.de/politik-ortsrecht-wahlen/wahlen/wahlbekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht.
Für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 mache ich gemäß § 10 Absatz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) die Namen der Mitglieder des gemeinsamen Wahlausschusses des Amtes Friedland und ihre Stellvertretung bekannt
Name |
Funktion |
Name der Stellvertretung |
Frau Annegret Walter |
Vorsitzende |
Frau Arite Hagemann |
Frau Walburga Koppetsch |
weiteres Mitglied |
Frau Ingelore Stremel |
Frau Monika Hadrath |
weiteres Mitglied |
Frau Marion Stegk |
Frau Marion Krella |
weiteres Mitglied |
|
Herr Christian Hinrichs |
weiteres Mitglied |
Herr Marcel Kahnt |
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am Mittwoch, den 03.04.2024 um 17:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Friedland, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 17098 Friedland statt.
Der Wahlausschuss entscheidet gemäß § 20 LKWG M-V in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Stadtvertretungswahl der Stadt Friedland und die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in den Gemeinden Datzetal und Galenbeck.
Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt.
Friedland, den 19.03.2024
gez. Annegret Walter
Wahlleitung
Am Sonntag, den 21. Januar 2024 hatte der Wettergott es eher herbstlich gemeint mit der Wanderung zu „Friedland bewegt sich“. Trotzdem ließen es sich etwa 35 Wanderer nicht nehmen, der Einladung zu folgen und sollten am Ende mit kleinen Leckereien belohnt werden.
Kurz vor dem Start verzogen sich die Regenwolken und die Gruppe konnte sich bei trockenem Wetter auf den Weg von der Jahnsporthalle in Richtung Anklamer Tor, über den August-Bebel-Platz in Richtung Mühlenteich vorbei an „Kap Arkona“ machen. Dort konnte man einen herrlichen Blick über den idyllischen Mühlenteich genießen. Da wo jetzt Stille herschte, werden übrigens am 29. Juni 2024 Paddelschläge, Trommler und anfeuernde Fans zum 1. Friedländer DrachenbootCup über den See schallen…
Natürlich war hier nicht Schluss, es wurde weiter gewandert: über den Birkenweg ging es zum Neubrandenburger Tor, entlang der Stadtmauer, vorbei am närrischen Treiben im Volkshaus um wieder am Startpunkt anzukommen.
In der Jahnhalle empfing das Orgateam mit Kaffee, Punsch, Kuchen und Herzhaftem. Während sich die einen gemütlich aufwärmten, konnten sich die anderen in lockerer Atmosphäre unterhalten. Es war schön, den ein oder anderen mal wieder persönlich zu treffen.
Am Ende kam eine gute Summe an Kilometern auf das Sammelkonto von „Friedland bewegt sich“ und eins steht fest: auch in 2025 wird wieder gelaufen. Der letzte Höhepunkt der Laufaktion wird am 02. Februar 2024 um 15:00 Uhr im Alten Gymnasium sein. Dort können sich alle Teilnehmer bei der „Kleinen Siegerehrung“ eine Jahresmedaille für die gelaufenen Kilometer abholen und der ein oder andere wird vielleicht seine Sammlung komplettieren.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlagen
- für die Wahl der Kommunalvertretungen der Stadt Friedland und der Gemeinden Datzetal und Galenbeck
- für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinden Datzetal und Galenbeck
am 9. Juni 2024.
Entsprechend der Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 23.10.2023 zum Beschluss über den Wahltag für Kommunalwahlen 2024 (Amtsblatt M-V 2023, Nr. 45, S. 714), berichtigt im Amtsblatt M-V 2023, Nr. 47, S. 861, finden die Kommunalwahlen 2024 am Sonntag, dem 9. Juni 2024 statt.
Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vopommern (LKWG M-V) vom 16.Dezember 2010 (GVOBl. M-V, S.690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V, S.586), fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für Wahl der Kommunalvertretungen der Stadt Friedland und der Gemeinden Datzetal und Galenbeck sowie für die Wahl der/s Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinden Datzetal und Galenbeck auf.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am
26. März 2024 bis 16.00 Uhr
bei der Wahlleitung des Amtes Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, einzureichen.
Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist (26. März 2024) einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Nach Ablauf des 73. Tages (28. März 2024) vor der Wahl können nur noch Mängel gültiger Wahlvorschläge behoben werden.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten.
Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer, schriftlicher Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat.
Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag einer einzelnen Person muss von ihr selbst persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen. Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Funktion der Vertrauensperson selbst wahr; eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht benannt werden.
Der Gemeindewahlleitung des Amtes Friedland sind von Parteien und Wählergruppen die Satzung und ein Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstands vorzulegen.
Soweit mit den Wahlunterlagen Bescheinigungen der Wählbarkeit einzureichen sind, dürfen diese am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
Die Anzahl der zu wählenden Vertreter beträgt in der
Gemeinde Datzetal 9
Gemeinde Galenbeck 11
Stadt Friedland 19.
Die Höchstzahl der je nach Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber beläuft sich im Wahlgebiet der
Gemeinde Datzetal auf 14
Gemeinde Galenbeck auf 16
Stadt Friedland auf 24 Personen.
In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden verringert sich die Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter jeweils um einen Vertreter, da der zu wählende Bürgermeister/die zu wählende Bürgermeisterin einen Sitz in der Vertretung erhält.
Das Wahlgebiet der Stadt Friedland und der Gemeinden Datzetal und Galenbeck besteht aus je einem Wahlbereich.
Wahlbereich |
mit den Ortsteilen |
Datzetal |
Salow, Sadelkow, Pleetz, Roga, Bassow |
Galenbeck |
Galenbeck, Lübbersdorf, Schwichtenberg, Kotelow, Klockow, Wittenborn, Rohrkrug, Friedrichshof, Sandhagen |
Friedland |
Schwanbeck, Ramelow, Dishley, Brohm, Cosa, Hohenstein, Heinrichswalde, Eichhost, Jatzke, Liepen, Glienke, Genzkow |
Ein Einzelbewerber, eine Partei oder Wählergruppe darf nur je einen Wahlvorschlag für die Wahlen zur Stadt- bzw. Gemeindevertretung einreichen.
Mehrere Wahlvorschlagsträger dürfen gemäß § 15 Abs. 3 LKWG M-V ihre Wahlvorschläge für die Stadt- bzw. Gemeindevertretungswahl weder miteinander verbinden noch gemeinsame Wahlvorschläge aufstellen.
Jeder Wahlvorschlagsträger darf in jedem Wahlbereich jeweils einen Wahlvorschlag einreichen. Wenn gleichzeitig Gemeindevertretungs- und Kreistagswahlen stattfinden, darf die gleiche Person für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages benannt werden.
Wahlvorschläge sind auf den Formblättern 4.1.1 bis 4.2 der Anlage 4 des LKWO M-V einzureichen.
Ein Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl darf einen Bewerber enthalten. Dieser darf auch gleichzeitig Bewerber für die Wahl der Gemeindevertretung sein.
Mehrere Parteien und/oder Wählergruppen können einen gemeinsamen Wahlvorschlag abgeben. In diesem Fall muss die Kandidatin oder der Kandidat Mitglied einer dieser Parteien oder parteilos sein. Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.
Wahlvorschläge sind auf den Formblättern 5.1.1 bis 5.2 der Anlage 5 LKWO M-V einzureichen.
Die Vorschriften gemäß §§ 16 und 62 des LKWG M-V in Verbindung mit § 24 LKWO M-V über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sind zu beachten.
Alle amtlichen Formblätter stehen auf der Homepage der Landeswahlleitung unter
www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/
zur Verfügung.
Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung auch kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Hinweise zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dürfen Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes, dem die Gemeinde angehört, nicht Mitglied der Gemeindevertretung sein. Diese Regelung findet nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur Anwendung für Angestellte und Beamte, wenn sie administrative Tätigkeiten verrichten und dadurch einen Einfluss auf die Verwaltungsführung ausüben, der zu Interessenkollisionen führen kann. Angestellte und Beamte können zwar gewählt werden, aber ihr Mandat nur wahrnehmen, wenn sie zuvor ihr Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde oder bei dem Amt beenden.
Hinweise für Unionsbürger
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die bei Kommunalwahlen kandidieren wollen, müssen die für die Deutschen geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsstaat aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihrer Zustimmungserklärung (Formblatt 4.1.3 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V)) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerbung (Formblatt 4.2 LKWO M-V) gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 LKWG M-V i. V. m. § 24 Abs. 2 S. 1 LKWO M-V eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsland beizufügen (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V).
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden gemäß § 15 Abs. 1 LKWO M-V in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 LKWO M-V i. V. m. § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie spätestens bis zum 17. Mai 2024 (23. Tag vor der Wahl) nachweisen, dass sie am Wahltag seit mindestens 37 Tagen (seit dem 03. Mai 2024) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihre Hauptwohnung, haben.
Friedland, den 15.01.2024
gez. Annegret Walter
Gemeindewahlleitung
Ab sofort sind die Formulare für die Einkommenssteuererklärung 2023 zu den Sprechzeiten im Rathaus in der Riemannstraße 42 in Friedland abholbereit.
Sie finden die Formulare in der ersten Etage direkt neben der Kasse.
Auf der Grundlage des §9, Absatz 3 und 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern gebe ich hiermit die Namen des Wahlleitung am 09.06.2024 bekannt:
Gemeindewahlleiterin: Frau Annegret Walter
stellvertretende Gemeindwahlleiterin: Frau Arite Hagemann
Die Anschrift der Gemeindewahlleitung lautet:
Amt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland
Friedland, den 15.01.2024
Ralf Pedd
Wahlbehörde