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Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V) vom 18. Juni 2001 (GVOBl. M-V 2001, S. 281) regelt im § 2, dass Pflanzenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt werden dürfen, wenn eine Entsorgung nach § 1 Abs. 1 und 4 oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gemäß § 2 der Pflanzenabfalllandesverordnung ist vom
- 1. bis 31. März und
- 1. bis 31. Oktober
- werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr zulässig.
Durch das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.
Es ist im Regelfall zu vermuten, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, wenn beim Verbrennen Folgendes beachtet wird:
- Es herrscht keine Inversionswetterlage (insbesondere Smog oder Nebel), keine anhaltende Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5) sowie kein starker Wind (ab Windstärke 6, gekennzeichnet durch deutliche Bewegung armstarker Äste)
- Die pflanzlichen Abfälle sind abgetrocknet, so dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommen kann.
- Die pflanzlichen Abfälle wurden am Verbrennungstag umgelagert oder erstmalig aufgeschichtet.
- Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen gewahrt.
- Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 100 Metern zu Autobahnen und Bundesstraßen sowie 15 Metern zu sonstigen zum Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäuden gewahrt.
Bei Nichtbeachten der genannten Regelungen des § 2 liegt nach § 4 Pkt. 1 der PflanzAbfLVO M-V eine Ordnungswidrigkeit vor.
Fachbereich II
Bauen, Ordnung und Standesamt
Die jungen Musiker der Neuen Philharmonie MV sind stolz darauf, ihre Frühjahrskonzerte der Reihe „Stadt.Land.Klassik!“ anzukündigen und das Friedländer Publikum am 14. April im Volkshaus mit zwei der beliebtesten Werke für Klavier und Orchester zu verzaubern.
Auf dem Programm stehen Wolfgang Amadeus Mozarts Konzert Nr. 21 in C-Dur sowie Sergej Rachmaninows 2. Konzert in c-Moll – beides Kompositionen, die weltweit unzählige Liebhaber gefunden haben.
Mozarts Leichtigkeit trifft in der Woche vor dem Osterfest auf Rachmaninows Tiefgang und verbreitet Vorfreude pur.
Und das Beste: Chefdirigent Andreas Schulz und Dirigent Stefan Malzew tauschen dieses Mal die Plätze. Erst spielt Malzew Klavier und Schulz dirigiert, dann wechseln die beiden Ihre Rollen bei Rachmaninow. Erleben Sie einen Abend feinster klassischer Konzerte dort, wo Sie zu Hause sind.
Die Frühlingstournee führt das Orchester im April nach Friedland (14.04), nach Waren an die Müritz (15.04.), am 16.04. erstmals nach Parchim und am 17.04. nach Pasewalk. Die Abendkonzerte beginnen um 19 Uhr. Ob Sie ein langjähriger Klassik-Fan sind oder diese Musik zum ersten Mal live erleben – die einzigartige Konzertreihe wird einen bleibenden Eindruck bei Ihnen hinterlassen. Alle Konzerte der Reihe werden unterhaltsam moderiert. Dadurch erhalten auch Besucher ohne vertieftes Klassikwissen einen leichten Zugang zu den Stücken.
„Stadt.Land.Klassik!“ ist eine Konzertreihe der Neuen Philharmonie MV in Zusammenarbeit mit der Nordkurier Mediengruppe. Die Veranstalter bringen klassische Musik zu erschwinglichen Preisen in viele Regionen Mecklenburg-Vorpommerns abseits großer Spielstätten.
Die Karten sind für 26 € in den Stadtinformationen, online bei www.stadtlandklassik.de oder unter der Telefonnummer 0395 35116-134 erhältlich.
Information und Presse-Kontakt: www.stadtlandklassik.de, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0170 – 1218073
Anlässlich des (Trauer-) Staatsakts für Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Horst Köhler am 18. Februar 2025 ordnet Landesinnenminister Christian Pegel landesweite Trauerbeflaggung an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an.
Am 1. Februar 2025 ist Prof. Dr. Horst Köhler verstorben. Am 18. Februar 2025 findet in Berlin ein (Trauer-) Staatsakt statt.
In dieser Woche können viele Bürgerservices leider nicht abgedeckt werden.
Die landesweite Grippe- und Erkältungswelle hat das Rathaus fest im Griff und das Meldeamt ist aufgrund von Wahlvorbereitungen geschlossen (veröffentlicht 24.01.2025) Meldestelle am 11. und 12. Februar 2025 geschlossen..
Bitte informieren Sie sich zuvor telefonisch ob und wann eine Bearbeitung möglich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Welche Unternehmen sind in welchen Branchen in der Mecklenburgischen Seenplatte aktiv, sind potentielle Partner, Wettbewerber, Dienstleister, Kunden? Das beschäftigt die Unternehmer:innen im Landkreis MSE.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „MSEregional - Unternehmen treffen Unternehmen“ der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (WMSE), stellen sich verschiedene Unternehmen im Landkreis anderen Unternehmer:innen vor, geben Einblick in den eigenen Betrieb und relevante Themen.
Die nächste MSEregional findet am 12.03.2025 von 16:00 - 19:00 Uhr in Waren (Müritz)– bei der Energieinsel GmbH statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.
PM Stralsund/Neustrelitz/Schwerin, 06.02.2025
Welche Schule in Mecklenburg-Vorpommern hat das beste Klimaschutzprojekt? Der Energiesparmeister-Wettbewerb 2025 sucht wieder innovative und nachhaltige Projekte, die von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften aller Schulformen und Altersklassen eingereicht werden können. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) übernimmt erneut die Patenschaft für den Landessieger aus Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum 28. März 2025 können Schulen ihre Projekte auf der Website www.energiesparmeister.de einreichen und sich die Chance auf Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro sichern. Der Landessieger erhält 2.500 Euro Preisgeld und nimmt am Bundeswettbewerb teil, bei dem weitere 2.500 Euro per Online-Abstimmung vergeben werden. Auch ehemalige Preisträgerschulen sind eingeladen, sich erneut zu bewerben: Für ihr langfristiges Engagement winkt ein Sonderpreis von 1.000 Euro.
Der Wettbewerb zeichnet die kreativsten, nachhaltigsten und effizientesten Klimaschutzprojekte aus. Ziel ist es, junge Menschen für den Klimaschutz zu begeistern und innovative Ideen sichtbar zu machen. Ob Upcycling-Werkstätten, Energiespartage, Projekte zur Begrünung von Schulhöfen oder selbst organisierte Nachhaltigkeitsausstellungen – der Wettbewerb bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich zu engagieren. Besonders wichtig sind kreative Ansätze, die Vorbildcharakter haben und zur Nachahmung anregen. Eine Expertenjury wählt aus jedem Bundesland das beste Projekt aus, das mit einem Preisgeld und der Auszeichnung „Energiesparmeister 2025“ belohnt wird.
"Es ist uns eine große Freude, auch in diesem Jahr die Patenschaft für den Energiesparmeister zu übernehmen. Diese Initiative ermöglicht es uns, junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv in den Klimaschutz einzubinden und ihr Bewusstsein für nachhaltige Energiekonzepte zu schärfen. Wir sind begeistert von der anhaltenden Kreativität und dem Engagement der Schulen und freuen uns darauf, die innovativen Projekte, die in diesem Jahr entstehen, zu erleben und zu fördern," erklärt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV.
Vorjahressieger aus Mecklenburg-Vorpommern: Freie Schule Bröbberow
Der Energiesparmeister 2024 aus Mecklenburg-Vorpommern war die Freie Schule Bröbberow. Die Schule überzeugte mit einem vielseitigen Nachhaltigkeitsangebot, das von der Kita bis zur sechsten Klasse reicht. Plastikfreie Tage, Müllsammelaktionen, die Erweiterung des Schulgartens und die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Schuldach zeigten eindrucksvoll, wie Klimaschutz im Alltag von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden kann.
Bewerbungen sind bis einschließlich 28. März 2025 unter www.energiesparmeister.de möglich.
Über den Energiesparmeister-Wettbewerb und co2online:
Der Energiesparmeister-Wettbewerb (www.energiesparmeister.de) ist eine Aktion von co2online, unterstützt durch das Projekt „Online-Klimaschutzberatung für Deutschland“ und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. co2online realisiert den Schulwettbewerb im 17. Jahr in Folge und vergibt jedes Jahr Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro an engagierte Schulen.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online (www.co2online.de) steht für Klimaschutz, der wirkt. Mehr als 50 Energie- und Kommunikationsexperten machen sich seit 2003 stark dafür, den Strom- und Heizenergieverbrauch in privaten Haushalten auf ein Minimum zu senken. Unterstützt wird co2online unter anderem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Umweltbundesamt sowie von Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.
Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):
Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.