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News

Was passiert, wenn es passiert?

... und plötzlich ist es dunkel. Das Telefon funktioniert nicht mehr. Ebenso wenig die Heizung. Die Ampeln fallen aus und auch Tankstellen müssen ihren Betrieb einstellen. Eine Situation die nur schwer vorstellbar ist, aber nicht unmöglich. Die Stadtverwaltung Friedland und auch die Gemeinden Datzetal und Galenbeck wollen für den außergewöhnlichen Notfall vorbereitet sein. Eine Gruppe von Verwaltungsmitarbeitern, Bürgermeistern, Stadt-und Gemeindevertretern sowie Ehrenamtlichen denkt derzeit in viele Richtungen und trifft Vorkehrungen im Sinne des Bevölkerungsschutzes.
Eine zentrale Aufgabe ist die Bevölkerungswarnung und die Zugänglichkeit von wichtigen Informationen.

Dieser Aufgabe möchten wir an dieser Stelle nachkommen und empfehlen Ihnen einen Blick auf folgende Seiten des BBK: https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html

NOTFALLVORSORGE
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=27

VORSORGE FÜR DEN STROMAUSFALL
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Stromausfall/stromausfall_node.html

Eine besondere Lage wie die beschriebene Situation kann nur gemeinsam bewältigt werden. Den ersten und wichtigsten Schritt haben Sie bereits getan! Sie wissen nun, dass eine solche Situation wahrscheinlich ist, und was Sie und Ihre Familie erwarten könnte. Damit werden Sie nicht mehr vollkommen überrascht und verunsichert sein. Letztlich liegt es nun an Ihnen ein wenig vorzusorgen.

 

Ihre Amtsverwaltung

Schöffen gesucht!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Amt Friedland ca. 13 Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht  als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen:

  • Friedland – 10 Personen
  • Datzetal – 1 Person
  • Galenbeck – 2 Personen

Die Gemeindevertretungen bzw. Stadtvertretung schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.
Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen.
Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen.
Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15.01.2023 beim

Amt Friedland
Hauptamt - Frau Walter
Riemannstratße 42
17098 Friedland

Telefon: 039601/277-21 oder gern auch per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ein Formular kann hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Wohnbaugrundstück Schwanbeck -Flur 1 Flurstück 84/4, Teilflächen von 84/3 & 91

Die Stadt Friedland bietet im OT Schwanbeck ein Wohnbaugrundstück zum Kauf an.

Ausschreibung Schwanbeck Flur1 Flurstücke84 4 TF91 84 3

Nähere Angaben finden Sie im Anhang

140 Jahre Feuerwehr Friedland – Dankeschön an alle Feuerwehren

Es war schön und es hätte noch besser sein können. Die Feier zum 140. Jubiläum der Feuerwehr Friedland begann am Samstag, den 10. September 2022 vormittags. Die Sonne strahlte mit den Kameradinnen, Kameraden und ihren Gästen um die Wette. Der Festumzug mit historischen, traditionellen und modernen Einsatzfahrzeugen lockte viele Schaulustige in unsere Stadt. Am Ziel des Umzuges konnte am Gerätehaus das von unseren Feuerwehrleuten perfekt vorbereitete Jubiläum mit einem bunten Strauß aus Überraschungen gefeiert werden.

Am Abend war der große Höhepunkt geplant. Musik und Tanz mit Feuer- und Lasershow sollten diesen tollen Tag abrunden. Dann machte dieses denkwürdige Gewitter genau über unserem Städtchen halt und lies in knapp 2 Stunden fast 90 Liter je Quadratmeter niedergehen. In kurzer Zeit wurden die Straßen zu kleinen Flüssen, der Sportplatz glich einem See und Keller liefen voll.

Auf den schrillen Ton der Sirene auf dem Rathausdach musste nicht lange gewartet werden. So machten sich die Kameradinnen und Kameraden der Friedländer Feuerwehr und die Wehren der umliegenden Gemeinden statt zur Jubiläumsfeier auf den Weg zu den vielen Einsatzorten im Amtsgebiet. Zum Teil gingen die Einsätze bis früh in den Morgen. Wie schon so oft in diesem verrückten Einsatzjahr leisteten die Kameraden zuverlässig Überragendes.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle ein riesengroßes „Dankeschön“ aussprechen.
Auf euch können wir immer bauen – egal unter welchen Umständen.

Frank Nieswandt
Bürgermeister der Stadt Friedland

Friedlandsternchen radeln durchs Land

Mit Start in die dritte und letzte Woche des Friedländer STADTRADELNs wurde die 15.000 km-Marke geknackt und wer am Wochenende genau geschaut hat, konnte die Friedlandsternchen auch wieder sehen.

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Egal, ob der tägliche Weg zur Arbeit,

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... in großer Runde zur Bürgermeisterradtour

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... und / oder dem Sonntagsausflug zur Sonneninsel Usedom - die Friedlandsternchen des STADTRADELNs sind präsent.

Dafür ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle. Gemeinsam bewegen sich mittlerweile 128 Starter für Friedland. Neben dem CO2-Ersparnis geht es vor allem um die Bewegung an der frischen Luft, Stärkung der Abwehrkräfte, Gemeinschaft und natürlich auch um Radwege unserer Region.

Am Sonntag, dem 11.09.2022 – zum Tag des offenen Denkmals – wollen wir in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr zu einem Abschluss am Fangelturm einladen. Das erste STADTRADELN in Friedland ist dann tatsächlich schon wieder vorbei. Bis dahin kann sich jeder der mag noch anmelden und mitradeln. Es bleibt spannend, welches Ergebnis wir als kleine Stadt an der Datze im Deutschlandvergleich dann letztendlich belegen.

STADTRADELN ohne digitalen Schnickschnack

Wer regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, schützt das Klima, lebt gesünder, ist kreativer und fühlt sich besser. Radlerinnen und Radler halten ganz natürlich einen sicheren Abstand und die Bewegung an der frischen Luft fördert die Gesundheit. Einwohner, Vereinsmitglieder, Schüler und Arbeitende Friedlands treten deshalb seit Sonntag, dem 21. August 2022 für unsere kleine Stadt an der Datze in die Pedale. In kürzester Zeit wurden schon über 6.000 km gesammelt und bis zum 10. September 2022 geht da noch was ;)

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Wer sich nicht online registrieren mag, kann sich wöchentliche Teilnahmebogen direkt im Friedländer Rathaus abholen. Unser Rad zeigt den Weg. Die Teilnahmebögen können händisch ausgefüllt und zu genanntem Termin wieder im Rathaus abgeben werden. Jeder Kilometer zählt. Wir freuen uns auf rege Teilnahme.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: +49 39601 277 0
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de
DE-Mail: poststelle@friedland-mecklenburg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteher: Herr Pedd
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
27.04.2024 ZA-Praxis Dr. Keiss

Bereitschaft der Apotheken
22.04.2024 - 28.04.2024 Friedländer Apotheke

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