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Aktuelles

Details zur Förderung "weißer Flecken" im Projektgebiet rund um Friedland

Details zur Förderung "weißer Flecken" im Projektgebiet rund um Friedland

neu.sw Crowdfunding geht weiter: Jetzt mit eigener Plattform

neu.sw bringt Initiativen und Menschen aus der Region zueinander! Deshalb erweitern wir unser Crowdfun-ding ab sofort mit einer eigenen Plattform und erhöhen unseren finanziellen Einsatz.

Unter www.nb-crowd.de haben Vereine, Künstler, Kultureinrichtungen, Schulen, Kitas, Start-Ups, soziale und private Institutionen oder auch Organisationen aus Neubrandenburg und der Region die Chance, viele Unterstützer für ihre Projekte zu begeistern. Es gilt, die Crowd – also eine möglichst große Menschenmenge – vom jeweiligen Anliegen zu überzeugen, damit sie für das angestrebte Ziel spendet. So kommen Ideen und Geld aus der Region zusammen. Selbst kleine Summen tragen zum Erfolg bei. Es gilt: Alles oder nichts. Wird die Spendensumme nicht erreicht, erhalten die Spender ihr Geld zurück.

Unser Crowdfunding bieten wir in der Vier-Tore-Stadt und im Umland an. Dazu zählen unsere Breitbandaus-baugebiete in den Regionen Friedland, Burg Stargard, Penzlin, Altentreptow und Stavenhagen.

Bonus: 10 für 10
neu.sw verdoppelt dabei jetzt seinen Bonus zur Finanzierung der Projekte. Haben wir bisher für jeden Unter-stützer, der mindestens 10 Euro spendet, 5 Euro dazugegeben, werden es in Zukunft 10 Euro sein. Vorausset-zung dafür: Die Initiatoren müssen eine Spendenbescheinigung ausstellen können. Den Zuschuss gibt es ein-mal pro Unterstützer. Monatlich steht dafür ein neu.sw Spendentopf von 700 Euro zur Verfügung.

weitere Informationen im Anhang

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die afrikanische Schweinepest

 

Allgemeinverfügung an Jagdausübungsberechtigte zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in dem nachfolgend bezeichneten Gebiet der Gemeinden im Amt Friedland:

 Gemeinde Galenbeck mit Friedrichshof, Klockow, Kotelow, Lübbersdorf, Rohrkrug, Sandhagen, Schwichtenberg und Wittenborn,

 Stadt Friedland mit Ortsteilen östlich der B197,

 in der Gemeinde Datzetal: Sadelkow

zzgl.  Anlagen

Darf der Nachbar eigentlich Rasen mähen?

In der warmen Jahreszeit kommen sie wieder zum Vorschein: Die Rasenmäher! - und auch die zahlreichen Beschwerden, wenn er offensichtlich zu häufig und zu „Unzeiten“ bedient wird.

Diese sogenannten Lärmbelästigungen haben schon so manchen Nachbarschaftsstreit heraufbeschworen.

Häufig bleiben einem berufstätigen Haus- bzw. Gartenbesitzer jedoch nur die Zeiten nach Feierabend und an den Wochenenden, um seinen Garten zu pflegen und den Rasen zu mähen. Der oft stundenlange monotone Lärm des Rasenmähers strapaziert dann natürlich die Ohren der Nachbarn.

Gegenseitige Rücksichtnahme aber auch ein gewisses Maß an Toleranz sind wichtige Grundlagen in diesem sensiblen Bereich, abgesehen von allen gesetzlichen Regelungen, Urteilen und Grenzwerten.

Neben dem Rasenmäher können auch viele andere Gartengeräte zu einem „Aufreger“ in Sachen Lärm werden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV trifft für eine Reihe von Gerätearten, die zur Gartenarbeit eingesetzt werden und dabei viel Lärm erzeugen können, Regelungen.

Hier nur einige der im Anhang zu der Verordnung aufgeführten Geräte: Freischneider, Heckenscheren, Laubsammler und Laubbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider, Motorkettensägen, Motorhacken, Schredder, Vertikutierer …

Ein Betrieb der genannten Geräte ist an Sonn- und Feiertagen in den Geltungsgebieten ganztägig untersagt. Auch zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens an Werktagen dürfen sie nicht genutzt werden.

Für bestimmte Geräte gelten zusätzliche zeitliche Einschränkungen.
In Zeit von 07:00-09:00 Uhr, von 13:00-15:00 Uhr und von 17:00-20:00 Uhr dürfen Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler nicht betrieben werden.

Weitere zusätzliche Regelungen zu einer Mittagsruhe gibt es in unserem Amtsbereich nicht. Das bedeutet, dass u. a. das Rasen mähen, Hecke schneiden, Holz sägen … an Werktagen (auch am Samstag) in der Zeit von 7:00-20:00 Uhr durchgängig erlaubt ist.

Förderlich für den nachbarschaftlichen Frieden ist es jedoch ganz sicher, dem Rasenmäher und den anderen „Krachmachern“ zwischen 13:00 und 15:00 Uhr eine Pause zu gönnen.

In vielen Fällen entspannt es die Situation, wenn vor dem Einschalten von Polizei oder Ordnungsamt das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht wird, um gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse zu wecken, damit sich die Fronten nicht verhärten und so ein friedliches Miteinander möglich ist.

Amt für Bau und Ordnung

Allgemeine Hinweise zur Oberflächenentwässerung von Grundstücken an Kreis- und Gemeindestraßen

 

Laut § 49 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz ist das Ableiten von Oberflächenwasser (Regenwasser) auf öffentliche Straßen unzulässig.

Im Rahmen der Unterhaltung des Straßennetzes ist es immer wieder auffällig, dass die gesetzlichen Regelungen von angrenzenden Grundstückseigentümern missachtet werden. So werden z.B. Regenfallrohre ohne Regenwasserhausanschluss frei ausgelegt, sodass das Regenwasser auf die öffentliche Straße geleitet wird und erst dann, somit indirekt in die mögliche vorhandene Straßenentwässerungsanlage.

Laut § 61 Abs. 1 Nr. 8 Straßen- und Wegegesetz stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro geahndet.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und auch die Stadt Friedland sowie Gemeinden des Amtes Friedland werden das Ableiten von Oberflächenwasser von privaten Grundstücken auf die öffentlichen Straßen künftig überprüfen.

Betroffene haben die Möglichkeit die gesetzeswidrigen Zustände bis spätestens zum 01.05.2020 zu beseitigen. Ab diesem Tag wird es geplante Kontrollen in allen Gemeinden/Ortsteilen geben. Soweit Verstöße festgestellt werden, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Amt für Bau und Ordnung der Stadt Friedland zur Verfügung.

Anna Sehlke

Amt für Bau und Ordnung

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: +49 39601 277 0
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de
DE-Mail: poststelle@friedland-mecklenburg.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteher: Herr Pedd
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
01.05.2024 ZA-Praxis Herr Köller

Bereitschaft der Apotheken
29.04.2024 - 05.05.2024 Friedländer Apotheke

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