Aktuelles
Am Donnerstag, den 06. März 2025, wird das Volkshaus in Friedland zum Treffpunkt für Unternehmen, die nach talentierten Auszubildenden und qualifizierten Fachkräften suchen. Von 09:00 - 15:00 Uhr öffnet die Ausbildungs- und Arbeitsmesse ihre Türen und bietet eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen aus der Region, die ihre Ausbildungsplätze und Karrieremöglichkeiten präsentieren möchten, sowie an Arbeitnehmer, die den nächsten Schritt in ihrer beruflichen Karriere wagen wollen. Erwartet werden vor allem Schüler:innen aus Friedland, Strasburg und Woldegk, die auf der Suche nach einer praxisorientierten Ausbildung oder einem neuen beruflichen Einstieg sind.
Ausbildungsplätze und Karrieremöglichkeiten im Fokus
Die Teilnehmer der Messe haben die Chance, nicht nur Ausbildungsplätze kennenzulernen, sondern auch langfristige Karrieremöglichkeiten zu entdecken. Arbeitgeber können ihre Unternehmen präsentieren und zeigen, warum sie der ideale Arbeitgeber für angehende Fachkräfte sind. Durch den „Firmen-Pitch“ haben Unternehmen 90 Sekunden Zeit, sich und ihre Angebote vorzustellen und den Besucher:innen einen überzeugenden Eindruck von ihrer Unternehmenskultur zu vermitteln.
Netzwerken und wertvolle Kontakte knüpfen
Neben der direkten Ansprache von potenziellen Auszubildenden und Mitarbeitern bietet die Messe auch zahlreiche Gelegenheiten zum Netzwerken. Unternehmen können wertvolle Kontakte zu anderen Firmen und Institutionen knüpfen, die für zukünftige Kooperationen oder Synergien genutzt werden können.
Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit!
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen ins Rampenlicht zu rücken, die besten Köpfe für Ihr Team zu gewinnen und Ihr Netzwerk auszubauen. Die Messe „Die Job“ bietet für alle Teilnehmer die Chance, wertvolle berufliche Beziehungen zu schaffen und sich als attraktive Arbeitgebermarke zu positionieren.
Die Ausführungsanordnung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V) vom 18. Juni 2001 (GVOBl. M-V 2001, S. 281) regelt im § 2, dass Pflanzenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt werden dürfen, wenn eine Entsorgung nach § 1 Abs. 1 und 4 oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gemäß § 2 der Pflanzenabfalllandesverordnung ist vom
- 1. bis 31. März und
- 1. bis 31. Oktober
- werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr zulässig.
Durch das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.
Es ist im Regelfall zu vermuten, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, wenn beim Verbrennen Folgendes beachtet wird:
- Es herrscht keine Inversionswetterlage (insbesondere Smog oder Nebel), keine anhaltende Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5) sowie kein starker Wind (ab Windstärke 6, gekennzeichnet durch deutliche Bewegung armstarker Äste)
- Die pflanzlichen Abfälle sind abgetrocknet, so dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommen kann.
- Die pflanzlichen Abfälle wurden am Verbrennungstag umgelagert oder erstmalig aufgeschichtet.
- Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen gewahrt.
- Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 100 Metern zu Autobahnen und Bundesstraßen sowie 15 Metern zu sonstigen zum Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäuden gewahrt.
Bei Nichtbeachten der genannten Regelungen des § 2 liegt nach § 4 Pkt. 1 der PflanzAbfLVO M-V eine Ordnungswidrigkeit vor.
Fachbereich II
Bauen, Ordnung und Standesamt
Die jungen Musiker der Neuen Philharmonie MV sind stolz darauf, ihre Frühjahrskonzerte der Reihe „Stadt.Land.Klassik!“ anzukündigen und das Friedländer Publikum am 14. April im Volkshaus mit zwei der beliebtesten Werke für Klavier und Orchester zu verzaubern.
Auf dem Programm stehen Wolfgang Amadeus Mozarts Konzert Nr. 21 in C-Dur sowie Sergej Rachmaninows 2. Konzert in c-Moll – beides Kompositionen, die weltweit unzählige Liebhaber gefunden haben.
Mozarts Leichtigkeit trifft in der Woche vor dem Osterfest auf Rachmaninows Tiefgang und verbreitet Vorfreude pur.
Und das Beste: Chefdirigent Andreas Schulz und Dirigent Stefan Malzew tauschen dieses Mal die Plätze. Erst spielt Malzew Klavier und Schulz dirigiert, dann wechseln die beiden Ihre Rollen bei Rachmaninow. Erleben Sie einen Abend feinster klassischer Konzerte dort, wo Sie zu Hause sind.
Die Frühlingstournee führt das Orchester im April nach Friedland (14.04), nach Waren an die Müritz (15.04.), am 16.04. erstmals nach Parchim und am 17.04. nach Pasewalk. Die Abendkonzerte beginnen um 19 Uhr. Ob Sie ein langjähriger Klassik-Fan sind oder diese Musik zum ersten Mal live erleben – die einzigartige Konzertreihe wird einen bleibenden Eindruck bei Ihnen hinterlassen. Alle Konzerte der Reihe werden unterhaltsam moderiert. Dadurch erhalten auch Besucher ohne vertieftes Klassikwissen einen leichten Zugang zu den Stücken.
„Stadt.Land.Klassik!“ ist eine Konzertreihe der Neuen Philharmonie MV in Zusammenarbeit mit der Nordkurier Mediengruppe. Die Veranstalter bringen klassische Musik zu erschwinglichen Preisen in viele Regionen Mecklenburg-Vorpommerns abseits großer Spielstätten.
Die Karten sind für 26 € in den Stadtinformationen, online bei www.stadtlandklassik.de oder unter der Telefonnummer 0395 35116-134 erhältlich.
Information und Presse-Kontakt: www.stadtlandklassik.de, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0170 – 1218073
Anlässlich des (Trauer-) Staatsakts für Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Horst Köhler am 18. Februar 2025 ordnet Landesinnenminister Christian Pegel landesweite Trauerbeflaggung an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an.
Am 1. Februar 2025 ist Prof. Dr. Horst Köhler verstorben. Am 18. Februar 2025 findet in Berlin ein (Trauer-) Staatsakt statt.
In dieser Woche können viele Bürgerservices leider nicht abgedeckt werden.
Die landesweite Grippe- und Erkältungswelle hat das Rathaus fest im Griff und das Meldeamt ist aufgrund von Wahlvorbereitungen geschlossen (veröffentlicht 24.01.2025) Meldestelle am 11. und 12. Februar 2025 geschlossen..
Bitte informieren Sie sich zuvor telefonisch ob und wann eine Bearbeitung möglich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.