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Aktuelles

Normalität im Amtsgebiet Friedland weitgehend wiederhergestellt Dank an alle Einsatzkräfte

Nach den witterungsbedingten Einschränkungen der vergangenen Tage ist im Amtsgebiet Friedland wieder weitgehend Normalität eingekehrt. Die zuvor gesperrten oder nur eingeschränkt befahrbaren Straßen sind wieder freigegeben, der Verkehr läuft regulär. Auch im Schülerverkehr sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen mehr zu verzeichnen.

Die angespannte Lage war durch Regenfälle und erhebliche Wassermengen infolge der Schneeschmelze entstanden. Dank des schnellen und koordinierten Handelns aller Beteiligten konnten größere Schäden verhindert und die Verkehrssicherheit zügig wiederhergestellt werden.

Ein besonderer Dank gilt allen Einsatzkräften der Feuerwehren, den Mitarbeitenden der Bauhöfe, den zuständigen Behörden sowie allen weiteren Beteiligten, die sowohl im sichtbaren Einsatz vor Ort als auch im Hintergrund mit großem Engagement gearbeitet haben. Ihr Einsatz hat maßgeblich dazu beigetragen, die Situation zu bewältigen. Ebenso danken wir den Bürger:innen für ihr Verständnis, ihre Geduld und ihre Umsicht während der Einschränkungen.

Die Verwaltung wird die Wetterlage weiterhin aufmerksam beobachten. Derzeit kann jedoch festgestellt werden: Die Normalität ist zurückgekehrt.

Landesweite Trauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden

PM Nr. 45/2026  | 20.02.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Anlässlich des (Trauer-) Staatsakts am Dienstag, 24. Februar 2026, für die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth ordnet Landesinnenminister Christian Pegel landesweite Trauerbeflaggung an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an. Zuvor hatte bereits der Bund Gleiches für die Bundesbörden angeordnet.

Am 1. Februar 2026 ist Prof. Dr. Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D., verstorben. Am 24. Februar 2026 findet in Berlin ein (Trauer-) Staatsakt statt.

Termine beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte jetzt auch wieder online vereinbaren

Nachdem die beiden Jobcenter des Landkreises zum 1. Januar 2026 zum Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte fusioniert sind, können Kundinnen und Kunden nun auch wieder online Termine buchen. Auf der Homepage des Jobcenters unter www.jc-mse.de finden Sie die Rubrik „Regionale Angebote“ und darunter die Auswahl „Termin online vereinbaren“. Auch mit dem Smartphone haben Sie über die Jobcenter-App die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren.

Stephan Bünning der Geschäftsführer des Jobcenters sagt: „Wenn Sie ein Anliegen haben, das Sie mit dem Jobcenter besprechen möchten, nutzen Sie gern diesen Weg der Terminvereinbarung. Termine können persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videoberatung wahrgenommen werden. Die Terminbuchung ist 24 Stunden täglich möglich und gewährleistet eine unmittelbare Kontaktaufnahme.“

Zeichen der Solidarität: Ukrainische Flagge an öffentlichen Dienststellen erlaubt

Aus Anlass des Jahrestages der großangelegten russischen Invasion in der Ukraine hat das Land Mecklenburg-Vorpommern genehmigt, am 23. Februar 2026 an den Dienststellen des Landes sowie an den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände und der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, die ukrainische Nationalflagge zu setzen.

„Das Setzen der ukrainischen Nationalflagge ist ein klares, friedliches und sichtbares Zeichen unserer Verbundenheit mit der Ukraine und ihren Menschen. Wir zeigen damit, dass wir an der Seite derjenigen stehen, die für ihre Freiheit, ihre Demokratie und ihre staatliche Souveränität eintreten. Zugleich erinnern wir an das Leid, das der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursacht hat, sowie an die fortdauernde Verantwortung für Frieden, Freiheit und die Achtung des Völkerrechts“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Das Beflaggen erfolgt im Rahmen der geltenden Beflaggungsregelungen und berührt nicht bestehende landes oder bundesrechtliche Vorgaben. Die Teilnahme der jeweiligen Dienststellen erfolgt im Rahmen der Genehmigung eigenverantwortlich.

Errichtung und Betrieb einer Satelliten-BHKW-Anlage „Flex-BHKW-Anlage Friedland, FIM“

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls

PM Nr.AB 08/26  | 16.02.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Bioenergie Friedland GmbH & Co. KG, Industriering 10a, 49393 Lohne, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Satelliten-BHKW-Anlage und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.

Der Standort der „Flex-BHKW-Anlage Friedland, FIM“ befindet sich in 17098 Friedland, Schwarzer Weg 2, Gemarkung Friedland, Flur 9, Flurstück 21/7, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Die geplante BHKW-Anlage verfügt über ein BHKW (Verbrennungsmotoranlage) für Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von 4,803 MW (elektrische Leistung 2.151 kW, thermische Leistung 2.188 kW) sowie dazugehörige technische Aggregate im bzw. auf dem BHKW-Gebäude (Zuluft-/ Abluftanlage, Kühler, Schmierölstation, Aktivkohlefilter, Abgasleitungen, SCR-Oxidationskatalysator, Abgaskamin, Lagerbehälter für Harnstofflösung etc.) und eine freistehende Trafostation.

Das StALU MS hat eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit der Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass nach Einschätzung der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich.

Wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht ergeben sich aus der Prüfung gemäß den in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien für die UVP-Vorprüfung. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Durch die Errichtung und den Betrieb der BHKW-Anlage sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch Schall und Geruch sowie auch keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter nach dem UVPG zu erwarten. Auch durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der technischen Vorhabenbeschreibung sowie die Einhaltung von rechtlichen Sicherheitsvorschriften sind durch den Bau und den Betrieb keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BImSchG entscheiden.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Hinweis melden: zur Hinweisgeberstelle

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


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