Image

Aktuelles

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Kriminalität sinkt, Aufklärungsquote bleibt auf hohem Niveau

PM Nr.70/2026  | 24.03.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Innenminister Christian Pegel hat heute auf der Landespressekonferenz die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2025 vorgestellt. Die Bilanz zeigt: Mecklenburg-Vorpommern wird sicherer, doch es gibt noch Herausforderungen in einzelnen Deliktsbereichen.

Gesamtbild: Weniger Straftaten, hohe Aufklärungsquote

Im Jahr 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 103.901 Straftaten registriert, was einem Rückgang von 4.643 Fällen gegenüber dem Vorjahr (2024) entspricht. Die Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, sank um 4,0 Prozent.

Besonders bemerkenswert ist, dass sich Mecklenburg-Vor-pommern mit einer Aufklärungsquote von 63,3 Prozent das zweite Jahr in Folge über der 62-Prozent-Marke und damit konstant über dem Bundesdurchschnitt bewegt.

„Diese Zahlen sind kein Selbstläufer. Hinter jeder aufgeklärten Tat steckt konsequente Polizeiarbeit mit Ermittlungen, die oft wochenlang laufen und Spur für Spur zusammengesetzt werden müssen. Dass wir heute eine Aufklärungsquote auf diesem Niveau vorstellen können, verdient ausdrückliche Anerkennung und großen Dank an unsere Landespolizei“, lobt Innenminister Pegel.

Straftaten gegen das Leben

Im Jahr 2025 wurden 45 Straftaten gegen das Leben registriert – 2 Fälle weniger als im Vorjahr und damit weiterhin im Rahmen des mehrjährigen Mittels.

Die Zahl der Totschlagsdelikte blieb mit 24 Fällen (darunter 17 Versuche) gleich gegenüber dem Vorjahr. Die Morddelikte gingen um 3 Fälle zurück. Von insgesamt 7 Fällen waren 5 Versuche.

Die Aufklärungsquote in diesem Bereich lag bei 84,4 Pro-zent. Bei den Morddelikten konnte die Polizei erneut eine Aufklärungsquote von 100 Prozent erreichen.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Jahr 2025 wurden 2.573 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert, was einem Anstieg von 28,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 2.007 Fälle) entspricht. Dieser Bereich macht 2,5 Prozent der Gesamtkriminalität aus. Die Aufklärungsquote liegt mit 90,2 Prozent auf einem sehr hohen Niveau.

Besonders deutlich stiegen die Zahlen beim sexuellen Miss-brauch von Kindern (+13,2 Prozent) und in der Deliktsgruppe Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte (+60,2 Prozent). Dieser Anstieg ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Insbesondere ist die Zahl der Hinweise, die durch internationale Meldeplattformen wie das NCMEC und den DSA eingehen, deutlich gestiegen. Diese Hinweise verpflichten Polizei und Staatsanwaltschaft direkt zur Einleitung von Ermittlungen. Darüber hinaus begünstigt die wachsende Verfügbarkeit internetfähiger Endgeräte die Verbreitung strafbarer Inhalte, oft ohne, dass sich die Beteiligten des strafrechtlichen Hintergrunds bewusst sind.

Dazu Innenminister Christian Pegel: „Das steigende Hinweisaufkommen über Meldeplattformen ist kein Zufall. Es ist vielmehr das Ergebnis einer internationalen Vernetzung und konsequenterer Meldeprozesse. Das ist gut so. Denn jeder Hinweis ist eine Chance, Kinder zu schützen. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass viele Kinder und Jugendliche strafbare Inhalte verbreiten, ohne zu wissen, dass sie sich damit strafbar machen. Das ist auch ein Aufklärungsproblem und das lösen wir nicht nur allein mit Ermittlungen.”

Von den 792 ermittelten Tatverdächtigen im Zusammen-hang mit Kinderpornographie sind 402 unter 18 Jahre alt. Das entspricht einem Anteil von 50,8 Prozent. Mehr als jeder zweite Tatverdächtige ist damit minderjährig.

Innenminister Pegel weiter: „Dass mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen bei kinderpornografischen Inhalten minder-jährig ist, zeigt, dass wir keine Debatte darüber brauchen, ob Prävention wichtig ist. Wir brauchen mehr davon. Das LKA hat mit seinem Online-Elternabend ‘Digitale Welt – echtes Risiko’ einen wichtigen Schritt gemacht. Eltern müssen wissen, was auf den Geräten ihrer Kinder passiert. Das ist keine Frage der Kontrolle, sondern des Schutzes.”

Erneut Rückgang der Diebstahlsdelikte

Die Gesamtzahl der Diebstahlsdelikte sank im Jahr 2025 auf 27.535 Fälle.

Den stärksten Rückgang verzeichnet der Ladendiebstahl ohne erschwerende Umstände mit – 9,1 Prozent. Auch der Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen ging spürbar zurück: −14,5 Prozent auf 1.039 Fälle.

Die Zahl der erfassten Wohnungseinbruchdiebstähle bleibt mit 933 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres. Dieser Be-reich bleibt dennoch im Fokus der Polizei. Die Präventions-berater der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen sind landesweit unterwegs und stehen Bürgerinnen und Bürgern je-derzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

„Wohnungseinbruch trifft Menschen nicht nur materiell. Er erschüttert vor allem das Sicherheitsgefühl im eigenen Zu-hause. Deshalb werden wir unsere Präventionsarbeit weiter ausbauen und die Bürgerinnen und Bürger aktiv dabei unterstützen, sich zu schützen. Unsere Beratungsangebote sind kostenlos, flächendeckend und niedrigschwellig. Ich lade Sie ausdrücklich ein, sie zu nutzen.“, so der Innenminister.

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Trotz des positiven Gesamttrends stiegen Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit von 20.033 auf 20.358 Fälle. So nahmen Bedrohungsdelikte: +8,6 Prozent (+445 Fälle) zu, während Körperverletzungsdelikte mit 12.172 Fällen auf dem Vorjahresniveau blieben. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich blieb mit 90,2 Prozent stabil. „Leider setzt sich der Trend fort, dass sich nach der Corona-Pandemie die Rohheitsdelikte auf hohem Niveau fortsetzen. Der Ton und leider auch die Form der Auseinandersetzungen sind sehr rabiat geworden und auch 2025 geblieben“, so Pegel.

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Im Jahr 2025 wurden 540 Fälle von Widerstand gegen sowie 519 Fälle von tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen erfasst. Beide Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. 96,4 Prozent aller Opfer von Widerstand und tätlichem Angriff waren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.

Minister Pegel dazu: „96,4 Prozent aller Opfer von Wider-stand und tätlichem Angriff sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Das ist kein statistisches Rauschen, das sind Menschen, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind und dabei selbst Schutz verdienen. Diesen Trend werden wir nicht kommentarlos hinnehmen, denn ein funktionierender Rechtsstaat schützt seine Einsatzkräfte.”

Häusliche Gewalt

Im Jahr 2025 wurden 5.204 Fälle häuslicher Gewalt erfasst (2024: 5.005 Fälle). Darunter waren 3.378 Körperverletzungsdelikte, davon 596 gefährliche und schwere Körper-verletzungen sowie 9 Tötungsdelikte, 4 davon vollendet. Die Aufklärungsquote lag bei 99,7 Prozent.

„Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt und das Allzeithoch dieses Deliktsbereichs seit 1990 erfordern entschlossenes Handeln. Im Rahmen der SOG-Novelle werden konkrete Befugniserweiterungen für wirksame Kon-takt- und Näherungsverbote gesetzlich geregelt. Diese greifen, bevor etwas Schlimmeres passiert. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, erklärte der Minister und verdeutlichte: „Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell wird zusätzlicher Schutz geschaffen. Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“

Messerangriffe

Seit 2020 werden Messerangriffe bundesweit gesondert er-fasst. Gezählt werden Taten, bei denen ein Messer direkt gegen eine Person eingesetzt oder damit gedroht wird. Im Jahr 2025 wurden 476 Messerangriffe registriert. Ein Anstieg um 24 Fälle gegenüber dem Vorjahr, aber weiterhin im Bereich des seit 2021 festgestellten Mittels. Insgesamt wurden 476 Tatverdächtige ermittelt.

„Messerangriffe sind für die Opfer traumatische Ereignisse und für die Polizistinnen und Polizisten extrem gefährliche Einsatzlagen. Genau deshalb haben wir 2025 mit einer neuen Landesverordnung die rechtliche Grundlage geschaffen, um mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen die Ver-bote in Waffen- und Messerverbotszonen konsequent durch-zusetzen. Wir setzen weiter auf sichtbare Präsenz und gezielte Kontrollen, denn klar ist auch, Prävention und Strafverfolgung müssen Hand in Hand gehen.”

Weitere Informationen: Den vollständigen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 sowie weiterführende Daten finden Sie auf der Website des Innenministeriums M-V.

Mitmachen beim 17. Plattdeutschwettbewerb

PM Nr.048-26  | 13.03.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Im 150. Jubiläumsjahr der Dichterin des Ostseewellen-Liedes, Martha Müller-Grählert, lädt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zum 17. Plattdeutschwettbewerb ein. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ihr Niederdeutsch-Talent mit einem kreativen digitalen Beitrag präsentieren. Kindertagesstätten sowie Grund-, weiterführende und berufliche Schulen sind zur Teilnahme eingeladen.  

„Mit dem Wettbewerb unter dem Motto ‚Plattdüütsch allerwägens ünnerwägens – 150 Johr Martha Müller-Grählert‘ machen Mädchen, Jungen und junge Erwachsene unser niederdeutsches Kulturgut hörbar, sichtbar und erlebbar. Ob als Gedicht, Lied, Sketch oder digitales Projekt – die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen, wie lebendig und vielfältig Plattdeutsch heute sein kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.  

Der Plattdeutschwettbewerb des Landes findet in zwei Etappen statt:    

Die erste Phase bilden die digitalen regionalen Plattdeutschwettbewerbe. Aus den Beiträgen der Schulamtsbereiche Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin werden durch eine Jury jeweils drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger pro Kategorie gekrönt. Die Bestplatzierten werden zum Landeswettbewerb eingeladen.  

Die zweite Etappe ist der Landeswettbewerb. Dieser findet am 9. Mai 2026 in Güstrow statt. Hier treten die Preisträgerinnen und Preisträger der Regionalwettbewerbe auf. Aus diesen wählt eine qualifizierte Jury vor Ort die Gewinnerinnen und Gewinner des Landeswettbewerbs aus.    

Die wichtigsten Termine im Überblick:    

  • Anmeldung zum Wettbewerb: 23. März 2026
  • Einreichen der Beiträge: 10. April 2026
  • Landeswettbewerb: 9. Mai 2026

Weitere Informationen zur Anmeldung stehen auf dem Bildungsserver MV zur Verfügung.

Der Bürgerbeauftragte kommt nach Friedland

Anmeldungen für den Sprechtag sind jetzt möglich 

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Silvio Witt, wird am 20. August 2026 einen Sprechtag im Volkshhaus in Friedland durchführen. Er wird sich vor Ort den Fragen der Bürgerinnen und Bürger stellen und Anregungen, Bitten und Beschwerden entgegennehmen.

Für den Sprechtag bitten wir um telefonische Anmeldung im Büro in Schwerin, Telefon 0385 5252709. Ein Terminwunsch kann auch über das Kontaktformular www.buergerbeauftragter-mv.de übermittelt werden. Auch außerhalb der Sprechtage können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit per Telefon und über das Internet an den Bürgerbeauftragten und sein Team wenden.

Der Bürgerbeauftragte kann helfen, wenn es Probleme mit der öffentlichen Verwaltung im Land gibt. Auch in sozialen Angelegenheiten wird beraten und unterstützt; Anliegen der Menschen mit Behinderung sind dabei ein besonderer Schwerpunkt. Eingaben zur Landespolizei sind ebenfalls möglich.

Im persönlichen Gespräch beim Sprechtag lassen sich Anliegen oft leichter und besser darlegen als schriftlich oder am Telefon.  Der Bürgerbeauftragte prüft dann, unterstützt von den Fachleuten seines Teams, ob und wie Unterstützung und Hilfe gegeben werden können.

Hilfreich ist es, wenn Unterlagen - wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden - zum Termin mitgebracht werden.

Der Bürgerbeauftragte ist Verfassungsorgan und übt sein Amt unabhängig aus. Nicht beraten werden darf in privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Einzelpersonen, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begehrt wird.

Der Bürgerbeauftragte Silvio Witt, ist ausgebildeter Bankkaufmann und studierter Diplom-Betriebswirt. Er war zehn Jahre lang Oberbürgermeister von Neubrandenburg.

Leseband: Zwischenergebnisse der Evaluation vorgestellt

PM Nr.046-26  | 11.03.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Die tägliche Lesezeit an den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt erste positive Effekte. Das verdeutlichen die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation zum Leseband, die Bildungsministerin Simone Oldenburg in der Grundschule Boltenhagen vorgestellt hat. Besonders bei der Leseflüssigkeit lassen sich messbare Verbesserungen feststellen. Die Evaluation wird nach wissenschaftlichen Kriterien von der Universität Greifswald durchgeführt.  

„Mit dem Leseband haben wir eine feste tägliche Lesezeit an allen Grundschulen eingeführt“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die ersten Ergebnisse zeigen: Diese Entscheidung war für die Entwicklung der Kinder wichtig und zielführend, denn sie lesen bereits nach einem Jahr deutlich fließender. Genau das ist eine entscheidende Grundlage für erfolgreiches Lernen.“  

Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist das Leseband an allen öffentlichen Grundschulen fest im Stundenplan verankert und zieht sich wie ein Band durch den Schulalltag. An jedem Unterrichtstag lesen die Schülerinnen und Schüler 20 Minuten unabhängig des Faches. Die Schulen können dabei verschiedene Methoden einsetzen – etwa Vorlesen und Mitlesen, das gemeinsame Lesen mit einem Lesepartner (Tandemlesen), Leseaktivitäten nach einem Würfelergebnis mit dem „Ich-Du-Wir-Würfel“, das Vorlesetheater oder das Hören von Hörbüchern und Mitlesen im Buch.  

„Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für den gesamten Bildungsweg. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder regelmäßig und strukturiert üben können. Das Leseband sorgt dafür, dass Lesen jeden Tag in der Schule einen festen Platz hat“, so Oldenburg weiter.  

Für die Evaluation wurden bislang 3.173 Schülerinnen und Schüler in zwölf Grundschulen getestet. Die Auswahl der Schulen berücksichtigt eine repräsentative Verteilung im städtischen und ländlichen Raum sowie verschiedene soziale Ausgangslagen der Kinder. Hauptziel ist die Evaluation der Leseentwicklung. Dazu werden die Leseflüssigkeit und das Leseverständnis auf Wort-, Satz- und Textebene getestet. Die bisherigen Auswertungen zeigen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 profitieren die Schülerinnen und Schüler klar in der Leseflüssigkeit. Die Effekte werden mit zunehmender Jahrgangsstufe stärker und sind in Klasse 3 besonders ausgeprägt. „Gerade beim Lesen gilt: Übung macht den Meister. Wenn Kinder täglich lesen, werden sie schneller und sicherer. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, Texte auch gut zu verstehen“, sagte die Ministerin weiter.  

Beim Leseverständnis zeigen die Zwischenergebnisse ein differenziertes Bild. In den unteren Jahrgangsstufen fallen die Effekte teilweise noch uneinheitlich aus, während in höheren Jahrgangsstufen bereits deutlich positive Entwicklungen erkennbar sind. „Das Leseband konzentriert sich bewusst auf die Leseflüssigkeit. Diese grundlegende Fähigkeit ist die Basis für das spätere Textverständnis. Deshalb ergänzt das Leseband die bestehenden Angebote zur Leseförderung – es ersetzt sie nicht“, erklärte Oldenburg.  

Innerhalb der Evaluation werden zeitversetzte Kohorten einer Jahrgangsstufe miteinander verglichen. Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Jahrgangsstufe 2 waren (zu diesem Zeitpunkt hatten diese Kinder noch keine Lesebandförderung), wurden mit den Schülerinnen und Schülern verglichen, die im Schuljahr 2025/2026 in Jahrgangsstufe 2 waren und bereits ein Jahr lang mit dem Leseband gelernt haben. So lassen sich auch die anderen Grundschuljahrgänge miteinander vergleichen.  

Die bislang vorliegenden Ergebnisse der Evaluation des Lesebandes sind noch nicht belastbar, da die Testungen noch nicht abgeschlossen sind. Abschließende Ergebnisse werden im Herbst 2026 erwartet. „Die Zwischenergebnisse der Evaluation geben wichtige Hinweise, dass wir mit der täglichen Lesezeit auf dem richtigen Weg sind. Gleichzeitig werden wir die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten und die Leseförderung an unseren Schulen konsequent weiter stärken“, sagte die Bildungsministerin.  

„Mit der Evaluation des Lesebands hat unser Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen wichtigen Schritt unternommen, um die Wirksamkeit unterrichtlicher Maßnahmen systematisch zu überprüfen“, sagte Professorin Dr. Kathrin Mahlau von der Universität Greifswald. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie liefern wertvolle Erkenntnisse darüber, wie sich die Leseförderung in den Grundschulen unseres Bundeslandes gezielt weiterentwickeln lässt. So zeigen unsere Befunde, dass insbesondere die Förderung des Leseverstehens in den unteren Jahrgangsstufen künftig stärker in den Fokus rücken sollte“, so Mahlau.

Flagge für Gleichstellung und Frauenrechte

Am Rathaus Friedland weht im Rahmen der Frauenaktionswochen die Friedlandflagge. Sie macht auf die Bedeutung von Gleichstellung und Frauenrechten aufmerksam.

Rund um den Internationalen Frauentag finden im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zahlreiche Aktionen statt. Veranstaltungen, Gespräche und Begegnungen schaffen Raum für Sichtbarkeit, Austausch und Solidarität.

Frauen leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft – in Familien, im Beruf, im Ehrenamt und in unserer Stadt. Ihr Engagement, Stärke und Ideen bereichern unser Zusammenleben in Friedland auf vielfältige Weise.

Die Flagge steht für eine gerechte Gesellschaft, in der Frauen und Männer die gleichen Chancen und Rechte haben.

Flagge für Gleichstellung und Frauenrechte

Am Rathaus Friedland weht im Rahmen der Frauenaktionswochen die Friedlandflagge. Sie macht auf die Bedeutung von Gleichstellung und Frauenrechten aufmerksam.

Rund um den Internationalen Frauentag finden im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zahlreiche Aktionen statt. Veranstaltungen, Gespräche und Begegnungen schaffen Raum für Sichtbarkeit, Austausch und Solidarität.

Frauen leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft – in Familien, im Beruf, im Ehrenamt und in unserer Stadt. Ihr Engagement, Stärke und Ideen bereichern unser Zusammenleben in Friedland auf vielfältige Weise.

Die Flagge steht für eine gerechte Gesellschaft, in der Frauen und Männer die gleichen Chancen und Rechte haben.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Hinweis melden: zur Hinweisgeberstelle

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


Image