Image

News

Bekanntmachung: Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Galenbeck

Der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Galenbeck, Herr Professor Dr. Steike, ist am 5. Oktober 2024 verstorben. Folglich habe ich am 06.11.2024 gemäß § 45 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V festgestellt, dass nach § 44 Absatz 10 LKWG M-V eine Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters notwendig geworden ist. Diese Neuwahl hat, wie in § 45 Abs. 3 Satz 3 festgelegt, spätestens fünf Monate nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers zu erfolgen.

Die untere Rechtsaufsichtbehörde hat mit Schreiben vom 19.11.2024 genehmigt, dass die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Galenbeck am 11. Mai 2025 zeitgleich mit der Wahl des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte stattfinden kann.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Galenbeck hat in ihrer Sitzung am 28.11.2024 den

11. Mai 2025

zum Tag der Bürgermeisterwahl bestimmt. Eine eventuell notwendige Stichwahl wird am

25. Mai 2025 durchgeführt.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Galenbeck auf.  

Die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können Wahlvorschläge einreichen.

 

Wählvorschläge sind auf den Formblättern 5.1.1 bis 5.2 der Anlage LKWO M-V einzureichen.

Wahlvorschläge sind

spätestens 25.02.2025 (75. Tag vor der Wah) 16:00 Uhr

bei der Wahlleitung des Amtes Friedland, Riemannstraße 42, Zimmer 2.12, 17098 Friedland einzureichen.

Wahlvorschläge, die verspätet eingegangen sind, hat der Wahlausschuss gemäß § 20 Abs. 3 LKWG M-V zurückzuweisen!

Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist (25. Februar 2025) einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Nach Ablauf des 73. Tages vor der Wahl können nur noch Mängel gültiger Wahlvorschläge behoben werden.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe oder eine Kurzbezeichnung, soweit eine solche verwendet wird, enthalten.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Person enthalten.

Die Bewerberin oder der Bewerber einer Partei oder Wählergruppe wird in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie/ Er wird in geheimer schriftlicher Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat.

Die Person, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewirbt, muss Mitglied dieser Partei oder parteilos sein.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag einer einzelnen Peron muss von ihr selbst persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Mehrere Parteien und/ oder Wählergruppe können einen gemeinsamen Wahlvorschlag abgeben. In diesem Fall muss die Wahlbewerberin oder der Wahlbewerber Mitglied einer dieser Parteien oder parteilos sein.

Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.

In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen. Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Funktion der Vertrauensperson selbst wahr; eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht benannt werden.

Eine Partei oder Wählergruppe hat auf Verlangen der Wahlleitung die Satzung und einen Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstands vorzulegen.

UNTERLAGEN/ ERKLÄRUNGEN:

Bürgermeisterkandidaten

  • haben ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei der Wahlbehörde“ zu beantragen (es wird empfohlen, es spätestens 2 Wochen vor Fristende, also bis 11.02.2025, zu beantragen),
  • Erklärungen zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Disziplinarverfahren, zu Disziplinarmaßnahmen sowie zu Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik abzugeben und
  • sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen.

Die mit den Wahlunterlagen einzureichenden Bescheinigungen der Wählbarkeit dürfen am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein.

Die Wahlleitung ist die zur Abnahme der vorgesehenen Versicherungen an Eides statt zuständige Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch.

Alle amtlichen Formblätter stehen auf der Homepage der Landeswahlleitung unter

www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/

zur Verfügung.

Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung auch kostenfrei zur Verfügung gestellt

Weitere Hinweise:

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die bei Kommunalwahlen kandidieren, wollen, müssen die für Deutsch geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihrer Zustimmungserklärung (Formblatt 5.1.3 LKWO M-V) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerbung (Formblatt 5.2 LKWO M-V) eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsland beizufügen (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V).

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden gemäß § 15 Abs. 1 LKWO M-V in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 LKWO M-V i. V. m. § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie spätestens bis zum 18. April 2025 (23. Tag vor der Wahl) nachweisen, dass sie am Wahltag seit mindestens 37 Tagen (seit 4. April 2025) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihre Hauptwohnung, haben.

Friedland, den 29.11.2024

gez. Annegret Walter

Wahlhelfer gesucht

Die Bundestagswahl wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Hinzu kommt am 11. Mai 2025 die Wahl eines neuen Landrates für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Die Briefwahl ist sehr beliebt, aber nach wie vor werden die Wahllokale in unserem Amtsgebiet gern genutzt. Deshalb sucht das Amt Friedland Wahlhelfer (m, w, d) für die 13 Wahllokale
des Amtes Friedland. Für die Bundestagswahl können alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Wahlhelfer werden. Bei der Landratswahl ist es anders: Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Besondere Vorkenntnisse sind nicht nötig. Für eine mögliche Stichwahl bei der Landratswahl sollte man sich in jedem Fall den 25.05.2025 im Kalender frei halten.

Insgesamt werden mehr als 90 Wahlhelfer im Amt benötigt. Aufgabe des Wahlvorstandes ist es, die Wahl in der Zeit von 08:00 - 18:00 Uhr zu leiten und zu überwachen. Das Wahlergebnis wird dann durch das Auszählen der Stimmen ermittelt. Dafür bekommen die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Aufwandsentschädigung.

Wer sich als Wahlhelfer bereit erklären möchte, meldet sich bitte bei Gemeindewahlleiterin Annegret Walter
Tel. 039601-277-21 oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Im Rathaus weihnachtet es jetzt

grundschulklasseDie Schüler der Klasse 3a der Grundschule "Am Wall" haben heute die Stadtverwaltung überrascht und den Tannenbaum im Erdgeschoss geschmückt. Liebvolle Basteleien der Kinder machen die Tanne nun zu einem echten Weihnachtsbaum. Wir danken den fleißigen Helfern und wünschen allen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung

Weihnachtsbaum steht auf Friedländer Marktplatz

Pünktlich nach dem Totensonntag wurde am Montagmorgen die etwa 30 Jahre alte Coloradotanne ins Stadtzentrum transportiert. Vor 25 Jahren wurde die Tanne gepflanzt und ist jetzt zu groß geworden.

tanne querNun wurde sie durch den Bauhof gefällt, durch Wasserservice Adler GmbH am Volkshaus vorbei gefädelt und zum Marktplatz gebracht. vh
Die Firma Spiegelberg hat den 2t schweren und sehr schön gewachsenen Baum in mitten der Städtepartnerbänke aufgestellt. 

markt tanne

Die Beleuchtung wird im Laufe der Woche angebracht, dann kann man in festlicher Beleuchtung u.a. am 1. Advent zum Benefizkonzert des Landespolizeiorchsters (Benefizkonzert mit dem Landespolizeiorchester M-V „Advent International“ - Amt Friedland) oder am 2. Advent zur Vredeländer Wiehnacht (Vredeländer Wiehnacht - Weihnachtsmarkt in Friedland - Amt Friedland) oder zur Weihnacht am Gänsemarkt (Weihnacht am Gänsemarkt - Amt Friedland) durch Friedland spazieren. Kleiner Tipp: Die Friedland M-V-Bank mit der Tanne im Hintergrund gibt ein schönes Weihnachtsmotiv. 

Übrigens steht auch der Himmelpfort-Briefkasten vor dem Rathaus und freut sich über bunte Wunschzettel (Was wünschst du dir in diesem Jahr? - Amt Friedland)

AUSSCHREIBUNG: Umgestaltung Mühlenstraße - 3. Bauabschnitt in Friedland

ELViS-ID: E91761495
Vergabenummer: 01BL-KL-11-24
Ausschreibung: Umgestaltung Mühlenstraße - 3. Bauabschnitt in Friedland

Etwa anfallende Kosten stellen Sie bitte unter der unten angegebenen Adresse in Rechnung. Die Vorschauansicht der Vergabeunterlagen steht Ihnen hier: https://www.subreport.de/E91761495 zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie gern der beigefügten Anlage.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (1732172203646.pdf)1732172203646.pdf63 KB

Stellenausschreibung: Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste (m, w, d)

Die Stadt Friedland stellt unbefristet einen Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste (m, w, d) der Stadt Friedland ein. Werden Sie Teil eines motivierten Teams. Nähere Informationen finden Sie in der Anlage.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (2024_bibo-fachangestellter.pdf)2024_bibo-fachangestellter.pdf23889 KB
Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
14.12.2024 ZA-Praxis Frau Repschläger

Bereitschaft der Apotheken
09.12.2024 - 15.12.2024 Friedländer Apotheke

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


Image