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Friedland, 03.02.2026 / Stadt Friedland – Bürgermeister
Die Stadt Friedland stellt zu aktuellen Medienberichten über Entscheidungen des Verwaltungsgericht Greifswald den folgenden Sachstand klar:
Beschluss vom 19. Januar 2026
Mit Verfügungen vom 14. November 2025 untersagte die Stadt Friedland Herrn Stephan Drews vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte. Um das Verfahren nicht zu beeinträchtigen und die Aufklärung des Sachverhaltes zu ermöglichen, wurde der Sofortvollzug angeordnet.
Nachdem Herr Drews sich gerichtlich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs wandte, wurde die Begründung hierfür verwaltungsseitig präzisiert und nachgeschärft. Vor diesem Hintergrund erklärten die Beteiligten das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellte das Verfahren daraufhin mit Beschluss vom 19.01.2026 ein. Eine inhaltliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verfügungen erfolgte in diesem Verfahren nicht.
Beschluss vom 22. Januar 2026
Hinsichtlich der notwendigen Präzisierung des Sofortvollzugs der Verfügungen vom 14. November 2025 wandte sich Herr Drews erneut an das Verwaltungsgericht Greifswald. Dieses Verfahren bildete unter anderem die Grundlage der Berichterstattung, auf die sich Herr Drews in seinen öffentlichen Stellungnahmen im Januar bezog.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 stellte das Verwaltungsgericht Greifswald fest, dass die Bescheide vom 14. November 2025 mit einer auflösenden Befristung versehen waren, die an den Ausgang eines Disziplinarverfahrens geknüpft war. Nachdem der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 9. Januar 2026 entschieden hatte, auf Grundlage des Kenntnisstandes vom 14. November 2025 kein Disziplinarverfahren zu eröffnen, fehlte es nach Auffassung des Gerichts an einer fortbestehenden Grundlage für die angeordneten Maßnahmen.
Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der Widersprüche von Herrn Drews gegen die Verfügungen vom 14. November 2025 her. Die den Bescheiden zugrunde liegende Ermächtigung (§ 39 BeamtStG in Verbindung mit § 49 LBG M-V) wurde dabei nicht in Frage gestellt. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Bescheide vom 14. November 2025 durch Zeitablauf unwirksam waren, so dass nunmehr das private Interesse des Antragstellers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung das öffentliche Interesse am Vollzug der Bescheide überwiegt, da ein öffentliches Interesse am Vollzug eines unwirksamen Verwaltungsaktes nicht bestehen könne.
Einordnung
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts betreffen ausschließlich die rechtliche Wirksamkeit der konkreten Bescheide in der gewählten Form. Das Gericht bestätigte die formale Vorgehensweise der Verwaltung. Eine inhaltliche Bewertung etwaiger Vorwürfe oder eine abschließende Beurteilung persönlicher oder dienstlicher Eignungsfragen war nicht Gegenstand der gerichtlichen Beschlüsse.
Das Standesamt bleibt aus organisatorischen Gründen in der Woche vom 02.-06. Februar 2026 geschlossen. Wir bitten alle Bürger:innen um Verständnis.
Am 08. Januar 2026 fand die Versammlung der Jagdgenossenschaft Sadelkow um 19:00 Uhr in Metzig`s Bierstube, Hauptstraße 16, 17099 Datzetal statt.
Die Unterlagen und das Protokoll, in dem u.a. die Verwendung des Guthabens für den Jagdpachterlös und eine Spende festgehalten ist, kann innerhalb der nächsten 14 Tage bei dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft, Herrn Justus Weiß, im Rogaer Weg 6b, 17099 Datzetal, eingesehen werden.
PM Nr.023-26 | 30.01.2026 | BM | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Auch in diesem Jahr bietet das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vor den Winterferien wieder das Zeugnissorgentelefon an. Bereits in der letzten Woche vor den Ferien können Schüler:innen sowie Eltern und Erziehungsberechtigte das Beratungsangebot nutzen. Erreichbar ist das Zeugnissorgentelefon ab dem 2. Februar 2026.
Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung - beim Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder Konflikten in der Familie helfen sie weiter. Schülerinnen und Schüler können zudem Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen gezielt verbessern und mögliche Wissenslücken schließen können.
Die telefonische Beratung ist vom 2. Februar bis zum 13. Februar 2026 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 7. Februar 2026), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Draußen tanzen im besten Fall die Schneeflocken, drinnen wartet ein warmes Abenteuer für neugierige Entdecker:innen: Die Stadtbibliothek Friedland lädt in den Winterferien herzlich zur Tiptoi-Entdeckungstour ein.
Am Donnerstag, den 12. Februar 2026, ab 15:00 Uhr, wird die Bibliothek zum lebendigen Erlebnisraum. Mit leuchtenden Augen, gespitzten Ohren und jeder Menge Entdeckerlust können Kinder spielerisch lernen, hören, staunen und mitmachen. Der Tiptoi-Stift erweckt Bücher und Spiele zum Leben – perfekt für kalte Wintertage mit Bewegung im Kopf und Fantasie im Herzen.
Spiele, die bewegen und begeistern
Ob auf Weltreise, im Körperinneren oder im Zahlenuniversum – spannende Tiptoi-Spiele warten darauf, entdeckt zu werden.
Bücher zum Hören, Staunen und Mitfühlen
Mut, Wut, Streit, Tiere, Dinosaurier und ferne Welten – Geschichten wärmen nicht nur die Hände, sondern auch das Herz:
Wieso? Weshalb? Warum?
Neugier ausdrücklich erwünscht – entdeckt gemeinsam.
Lern-Spiele-Welt & Suchen und Entdecken
Hier wird gedacht, gezählt, gelauscht und genau hingeschaut.
Kommt vorbei, kuschelt euch in eure Winterjacken und taucht ein in eine spielerische Winterwelt voller Wissen, Spaß und Bewegung. Die Stadtbibliothek Friedland freut sich auf viele kleine Entdecker:innen.
Aufgrund der aktuellen Witterungslage kommt es zu einer Vollsperrung der Gemeindestraßen Salow in Richtung Bresewitz und in Richtung L273 Dishley. Detailierte Wegbeschreibung im Anhang einsehbar.
Durch Eisbruch besteht die Gefahr, dass vereiste Bäume oder Äste auf die Fahrbahn stürzen und den Verkehr gefährden. Zudem ist eine Passierbarkeit durch den Winterdienst nicht gegeben und die Straße kann nicht geräumt werden.
Die Sperrung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und gilt bis auf Weiteres. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den betroffenen Streckenabschnitt zu meiden und über die L 273 (Friedland) und die L 28 (Friedland in Richtung Salow) auszuweichen.
Sobald die Gefahr durch vereiste Bäume beseitigt ist und eine sichere Befahrbarkeit gewährleistet werden kann, wird die Sperrung aufgehoben.
Wir bitten um Verständnis.

