Aktuelles
Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Fragen aus der Bevölkerung informiert die Stadtverwaltung sachlich über das gesetzlich geregelte Verfahren zur möglichen Abberufung eines hauptamtlichen Bürgermeisters in M-V.
Der Stadtvertretung der Stadt Friedland liegt seit dem 14.09.2026 ein Antrag der FWF vor, einen Bürgerentscheid über die Abberufung des hauptamtlichen Bürgermeisters herbeizuführen.
Mit der Antragstellung ist noch keine Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheids und auch keine Entscheidung über eine Abberufung des Bürgermeisters verbunden.
Entscheidung der Stadtvertretung
Über die Herbeiführung eines Bürgerentscheids zur Abberufung des Bürgermeisters entscheidet zunächst die Stadtvertretung.
Für einen entsprechenden Beschluss ist nach § 20 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich.
Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet kein Bürgerentscheid über die Abberufung statt.
Wird die erforderliche Mehrheit erreicht, wird anschließend der Bürgerentscheid entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorbereitet und durchgeführt.
Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger
Die Stadtvertretung entscheidet mit ihrem Beschluss nicht selbst über die Abberufung des Bürgermeisters. Sie entscheidet ausschließlich darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger über die Abberufung abstimmen sollen.
Die eigentliche Entscheidung über die Abberufung treffen somit die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bürgerentscheids.
Welche Mehrheit ist beim Bürgerentscheid erforderlich?
Für eine erfolgreiche Abberufung gelten besondere gesetzliche Mehrheiten.
Die Abberufung ist nur erfolgreich, wenn
-
- mindestens zwei Drittel der gültigen Stimmen für die Abberufung abgegeben werden und
- diese Ja-Stimmen zugleich mindestens einem Drittel aller Stimmberechtigten entsprechen.
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Sind Unterschriftensammlungen erforderlich?
Derzeit erreichen die Verwaltung Fragen zu möglichen Unterschriftensammlungen.
Hierzu ist zwischen einem allgemeinen Bürgerbegehren und dem besonderen Verfahren zur Abberufung eines Bürgermeisters zu unterscheiden.
Ein Bürgerentscheid über die Abberufung eines Bürgermeisters kann nach § 20 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V nur durch einen entsprechenden Beschluss der Stadtvertretung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder herbeigeführt werden.
Private Unterschriftensammlungen sind daher für dieses gesetzliche Abwahlverfahren weder Voraussetzung noch ersetzen sie die erforderliche Beschlussfassung der Stadtvertretung.
Unabhängig davon steht es Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich frei, ihre Meinung zu kommunalpolitischen Angelegenheiten zu äußern.
Was geschieht nach einem entsprechenden Beschluss?
Sollte die Stadtvertretung die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen, wird das weitere Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbereitet.
Hierzu gehören unter anderem
-
- die Festlegung des Abstimmungstages,
- die öffentliche Bekanntmachung,
- die Feststellung der Stimmberechtigten,
- die Einrichtung der erforderlichen Stimmbezirke und Abstimmungsräume,
- die Vorbereitung der Abstimmungsunterlagen und gegebenenfalls der Briefabstimmung sowie
- die Durchführung und Auswertung des Bürgerentscheids.
Die konkrete Fragestellung, der Abstimmungstag und alle für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Informationen werden rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Was geschieht bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid?
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheiten erreicht, ist die Abberufung beschlossen.
Bei einem hauptamtlichen Bürgermeister tritt dieser mit dem Tag nach der Bekanntgabe des erfolgreichen Bürgerentscheids in den einstweiligen Ruhestand, sofern die gesetzlich vorgeschriebene versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt ist.
Was geschieht, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird?
Wird die gesetzlich erforderliche Mehrheit beim Bürgerentscheid nicht erreicht, bleibt der Bürgermeister im Amt.
Die Kommunalverfassung sieht für diesen Fall vor, dass Stadtvertretung und Bürgermeister eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts in einem vertraulichen und strukturierten Verfahren anstreben und hierfür die Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators in Anspruch nehmen sollen.
Neutralität der Verwaltung
Die Stadtverwaltung nimmt hinsichtlich der politischen Bewertung des Antrags und einer möglichen Abberufung keine Position ein. Ihre Aufgabe besteht darin, die Öffentlichkeit über das gesetzlich vorgesehene Verfahren zu informieren und – sofern die Stadtvertretung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließt – dessen ordnungsgemäße, neutrale und rechtskonforme Vorbereitung und Durchführung sicherzustellen.
Über die weiteren Verfahrensschritte wird die Stadtverwaltung nach den jeweiligen Entscheidungen der Stadtvertretung fortlaufend informieren.
Stadtverwaltung
Die Zukunft des Pflegeheimes in Lübbersdorf ist weiterhin unklar. Das DRK Neubrandenburg als derzeitiger Träger hat angekündigt, den Betrieb zum Ende des Jahres einzustellen. Viele Bewohner sind bereits ausgezogen, für das Personal ist unklar, ob es am Standort eine Perspektive gibt. Nach Auskunft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird sich das Heim nach dem Rückzug des DRK wieder im Eigentum des Landkreises befinden, dieser muss über die weitere Verwendung der Immobilie entscheiden.
Die Gemeinde Galenbeck hat sich frühzeitig für einen Erhalt des Standortes als Pflegeheim eingesetzt, gemeinsam mit den Nachbargemeinden wurden bereits mehrere Schreiben an den Landrat formuliert, Bürgermeister Thomas Herrholz hat zudem im Kreistag auf das Problem hingewiesen. Trotz verschiedener Bemühungen der unterschiedlichen Fachbereiche in der Kreisverwaltung kam jedoch noch kein tragfähiges Konzept zustande, obwohl laut Auskunft des Landkreises mehrere potenzielle Träger angekündigt haben, den Betrieb fortführen zu wollen.
Am 11.09.26 fand nun im Amt Friedland ein Treffen mehrerer Fachbereiche des Landkreises mit Vertretern aus der Amtsverwaltung und der Gemeinde statt. Dabei wurde deutlich, daß für den Weiterbetrieb des Standorts komplexe Abstimmungen vieler Beteiligten erforderlich sind. Neben dem aktuellen und den zukünftigen Betreibern sind dies auch die Pflegekassen und natürlich der Landkreis als zukünftiger Eigentümer die Immobilie. Eine besondere Rolle spielt dabei auch der aktuelle Erhaltungszustand des Gebäudes. Vor einem Weiterbetrieb müssen offenbar wichtige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.
Die Gemeinde Galenbeck hat nun angeboten, die Verantwortung für das Gebäude zu übernehmen. Dazu hat die Gemeinde ein Kaufgesuch an den Landkreis formuliert. Ziel der Gemeinde ist es, den Betrieb der Immobilie vom Betrieb der Pflegeeinrichtung zu trennen und kommunale Verantwortung für den Standort zu übernehmen. Die Gemeindevertretung hatte dazu bereits einen einstimmigen Beschluss gefasst, allerdings unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für Erwerb und Unterhaltung der Immobilie.
Bürgermeister Thomas Herrholz: „Als Gemeinde haben wir einen anderen Bezug zu dem Haus in Lübbersdorf als der Landkreis, außerdem haben wir einen besseren Zugang zu Fördermitteln und Finanzierungsoptionen. Wenn wir für das Haus Sorge tragen, kann ein neuer Träger sich um den Pflegebetrieb kümmern. Als Eigentümer können wir direkt mit den Trägern verhandeln und so auch neue Ideen nach Lübbersdorf bringen, z.B. generationsübergreifende Konzepte oder Projekte für Begegnung und Teilhabe. Im Fokus steht jedoch ein langfristig gesicherter Betrieb als Pflegeheim.“
Die derzeitige Finanzlage der Gemeinde erlaubt eigentlich keine Investitionen, die über die Pflichtaufgaben hinausgehen. Verwaltung und Gemeinde hoffen jedoch auf ein günstiges Kaufangebot des Landkreises und ein tragfähiges Finanzkonzept, bei dem die Aufwendungen für die Renovierung durch die Mieteinnahmen des Trägers sowie Fördergelder refinanziert werden. So kann das Projekt am Ende sogar einen positiven Effekt für die Gemeindefinanzen haben.
Ob ein nahtloser Weiterbetrieb im neuen Jahr noch möglich ist, das bleibt jedoch fraglich. Vieles hängt auch davon ab, in welchem Zustand das Gebäude vom jetzigen Betreiber übergeben wird und ob das Jahresende als verbindlicher Termin bestehen bleibt. Der Bürgermeister könnte sich auch einen schrittweisen Übergang vorstellen, bei dem der aktuelle Träger seine Arbeit fortführt, bis ein neuer Träger übernehmen kann. Zunächst muss sich nun aber der Landkreis entscheiden, ob er das Angebot der Gemeinde unterstützen wird.
Pressekontakt:
Organisation: Gemeinde Galenbeck
Ansprechpartner: Thomas Herrholz
Mobil: 0174-6905400
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PM-Nr.225 | 15.09.2026 | SM | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein länderübergreifendes Telemedizin-Netz für die Gesundheitsversorgung aufbauen. Einen entsprechenden Letter of Intent haben Gesundheitsministerin Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken gemeinsam mit den Krankenhausgesellschaften beider Länder sowie der Universitätsmedizin Rostock und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein unterzeichnet.
Das „Telemedizin-Netz Nord-Ost“ (TENNO) soll zunächst die Krankenhäuser beider Länder digital miteinander verbinden und perspektivisch auch ambulante Versorgung, Rettungsdienst und weitere Gesundheitsbereiche einbeziehen, teilten Drese und von der Decken in der Landespresskonferenz am Dienstag mit.
„Telemedizin überwindet Entfernungen. Mit TENNO schaffen wir die digitale Infrastruktur dafür, dass medizinische Kompetenz nicht an Landesgrenzen oder am Standort eines Krankenhauses endet. Gerade für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit ihren ländlichen Räumen ist das ein wichtiger Schritt für eine leistungsfähige und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung“, betonte Drese.
„Wir wollen nicht zwei parallele Systeme aufbauen, sondern einen gemeinsamen digitalen Versorgungsraum im Norden schaffen“, sagte von der Decken. „Wenn medizinische Expertise nicht überall unmittelbar vor Ort verfügbar sein kann, müssen wir sie digital dorthin bringen, wo sie gebraucht wird. Davon profitieren Patientinnen und Patienten ebenso wie die Beschäftigten in unseren Krankenhäusern. Das Netzwerk soll zudem dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Kliniken zu stärken.“
Im ersten Schritt sollen die stationären Leistungserbringer beider Länder miteinander vernetzt werden. Geplant sind unter anderem Telekonsile und Televisiten. Erste konkrete Anwendungen hierfür können insbesondere in der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Not- und Unfallversorgung liegen. Damit können Ärztinnen und Ärzte unabhängig vom Standort schnell zusätzliche Expertise hinzuziehen.
Das gemeinsame Netz soll allen Krankenhäusern offenstehen – unabhängig von Trägerschaft, Versorgungsstufe oder Standort; und mehr noch, alle Krankenhäuser beider Länder sollen verbindlich in das Netzwerk einbezogen werden. Bereits vorhandene telemedizinische Angebote sollen gebündelt und weiterentwickelt, neue Insellösungen oder parallele Einzelsysteme vermieden werden.
„TENNO ist kein Netz einzelner Universitätskliniken, sondern ein Netz für die gesamte Krankenhauslandschaft in beiden Ländern“, machte Drese deutlich. „Deshalb ist uns wichtig, dass alle Krankenhäuser gleichberechtigt Zugang erhalten und die Interessen der gesamten Krankenhauslandschaft berücksichtigt werden.“
Die Universitätskliniken Schleswig-Holstein und Rostock sollen eine koordinierende und operative Rolle beim Aufbau übernehmen. Die Krankenhausgesellschaften beider Länder werden von Beginn an einbezogen. Ziel ist eine transparente Steuerung, die eine offene und neutrale Infrastruktur gewährleistet.
„Die geplante telemedizinische Verbindung zwischen den Krankenhäusern kann ein Gamechanger für die stationäre Versorgung in M-V werden. Weniger Fachärzte können mehr Patienten betreuen. Der Meinungsaustausch zwischen den Spezialisten kann schneller und sogar Live unter Beteiligung des Patienten erfolgen, auch wenn dieser weit entfernt ist. Wir müssen TENNO daher schnellstmöglich an den Start bringen“, so der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft M-V, Uwe Borchmann.
„Der Ansatz, das gemeinsame Telemedizin-Netz nicht als Einbahnstraße zu verstehen, ist richtig und wichtig. Um in unseren Flächenländern medizinische Kompetenz möglichst überall und jederzeit verfügbar zu machen, muss neben der Expertise in der Universitätsmedizin auch auf Kompetenzen in Krankenhäusern anderer Versorgungsstufen zurückgegriffen werden können“, betonte Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft S-H.
Dr. Christiane Stehle, Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Vorständin der Universitätsmedizin Rostock, verdeutlichte: „Die Universitätsmedizin Rostock ist bereit, gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein die Planung und Umsetzung von TENNO aktiv voranzutreiben. Dabei ist entscheidend, dass ein leistungsfähiges länderübergreifendes Telemedizin-Netz mit den Partnern vor Ort aufgebaut und betrieben wird. In Mecklenburg-Vorpommern werden wir deshalb besonders mit unseren Partnern der Universitätsmedizin Greifswald sowie den Maximalversorgern in Neubrandenburg und Schwerin eng zusammenarbeiten. So können wir deren unterschiedliche Kompetenzen und Erfahrungen nutzen, um TENNO an den tatsächlichen Anforderungen der Versorgungslandschaft auszurichten.“
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzer (CEO) Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH): „Am UKSH ist Telemedizin im Rahmen unserer Strategie als digitaler Vorreiter bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil im Klinikalltag. Gemeinsame Standards können insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung verbessern und den professionellen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten stärken. Wir freuen uns daher, bei diesem Projekt eine aktive Rolle einzunehmen. Von TENNO können Patientinnen und Patienten hier im Norden profitieren.“
Der Aufbau des gemeinsamen Netzes fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen der Krankenhauslandschaft. Die Krankenhausreform wird Strukturen und Aufgaben neu ordnen. Gerade auch Kooperationen kommt künftig eine deutlich gewachsene Bedeutung zu. „TENNO schafft die digitale Infrastruktur, damit diese neuen Strukturen auch funktionieren können, indem Expertise geteilt und Versorgung über Standorte hinweg organisiert wird“, so Drese.
Auch von der Decken sieht in der länderübergreifenden Zusammenarbeit einen wichtigen Zukunftsschritt: „Wir müssen Versorgung nicht mehr ausschließlich vom einzelnen Standort aus denken. Wir können Kompetenzen digital miteinander verbinden und damit Qualität sichern, auch wenn nicht jede medizinische Leistung an jedem Ort vorgehalten werden kann.“
Für den Aufbau des Netzes wollen beide Länder Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds für länderübergreifende Projekte nutzen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereiten gemeinsam mit den Universitätskliniken und den Krankenhausgesellschaften einen entsprechenden Antrag vor. Die Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
In den kommenden Monaten sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen konkretisiert, erste Anwendungsfälle festgelegt und die künftige Governance des Netzwerks aufgebaut werden. Wird das Vorhaben für den Krankenhaustransformationsfonds angenommen, soll die Umsetzung ab 2027 beginnen.
Beide Ministerinnen betonten, dass TENNO nicht bei einzelnen Pilotprojekten stehen bleiben soll. Das Netzwerk wird von Beginn an so angelegt, dass weitere Bereiche und Leistungserbringer integriert werden können.
„Wir wollen vorhandene gute Lösungen zusammenbringen und so skalieren, dass sie allen zugutekommen“, verdeutlichte Drese. „Unser Ziel ist ein gemeinsames, verlässliches und dauerhaft tragfähiges Netzwerk – nicht eine Sammlung einzelner digitaler Insellösungen.“
Von der Decken sagte: „Die Herausforderungen unserer beiden Länder sind ähnlich: große Flächen, unterschiedliche regionale Strukturen und begrenzte personelle Ressourcen. Darauf gibt es keine rein digitale Antwort – aber Telemedizin kann ein wichtiger Teil der Antwort sein. Deshalb ist es sinnvoll, unsere Kräfte zu bündeln.“
Mit dem Letter of Intent legen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die gemeinsame Grundlage für den weiteren Aufbau von TENNO. Aus einer länderübergreifenden Kooperation soll so Schritt für Schritt ein gemeinsamer digitaler Versorgungsraum im Nordosten entstehen.
PM-Nr.225 | 15.09.2026 | SM | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein länderübergreifendes Telemedizin-Netz für die Gesundheitsversorgung aufbauen. Einen entsprechenden Letter of Intent haben Gesundheitsministerin Stefanie Drese aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken gemeinsam mit den Krankenhausgesellschaften beider Länder sowie der Universitätsmedizin Rostock und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein unterzeichnet.
Das „Telemedizin-Netz Nord-Ost“ (TENNO) soll zunächst die Krankenhäuser beider Länder digital miteinander verbinden und perspektivisch auch ambulante Versorgung, Rettungsdienst und weitere Gesundheitsbereiche einbeziehen, teilten Drese und von der Decken in der Landespresskonferenz am Dienstag mit.
„Telemedizin überwindet Entfernungen. Mit TENNO schaffen wir die digitale Infrastruktur dafür, dass medizinische Kompetenz nicht an Landesgrenzen oder am Standort eines Krankenhauses endet. Gerade für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit ihren ländlichen Räumen ist das ein wichtiger Schritt für eine leistungsfähige und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung“, betonte Drese.
„Wir wollen nicht zwei parallele Systeme aufbauen, sondern einen gemeinsamen digitalen Versorgungsraum im Norden schaffen“, sagte von der Decken. „Wenn medizinische Expertise nicht überall unmittelbar vor Ort verfügbar sein kann, müssen wir sie digital dorthin bringen, wo sie gebraucht wird. Davon profitieren Patientinnen und Patienten ebenso wie die Beschäftigten in unseren Krankenhäusern. Das Netzwerk soll zudem dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Kliniken zu stärken.“
Im ersten Schritt sollen die stationären Leistungserbringer beider Länder miteinander vernetzt werden. Geplant sind unter anderem Telekonsile und Televisiten. Erste konkrete Anwendungen hierfür können insbesondere in der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Not- und Unfallversorgung liegen. Damit können Ärztinnen und Ärzte unabhängig vom Standort schnell zusätzliche Expertise hinzuziehen.
Das gemeinsame Netz soll allen Krankenhäusern offenstehen – unabhängig von Trägerschaft, Versorgungsstufe oder Standort; und mehr noch, alle Krankenhäuser beider Länder sollen verbindlich in das Netzwerk einbezogen werden. Bereits vorhandene telemedizinische Angebote sollen gebündelt und weiterentwickelt, neue Insellösungen oder parallele Einzelsysteme vermieden werden.
„TENNO ist kein Netz einzelner Universitätskliniken, sondern ein Netz für die gesamte Krankenhauslandschaft in beiden Ländern“, machte Drese deutlich. „Deshalb ist uns wichtig, dass alle Krankenhäuser gleichberechtigt Zugang erhalten und die Interessen der gesamten Krankenhauslandschaft berücksichtigt werden.“
Die Universitätskliniken Schleswig-Holstein und Rostock sollen eine koordinierende und operative Rolle beim Aufbau übernehmen. Die Krankenhausgesellschaften beider Länder werden von Beginn an einbezogen. Ziel ist eine transparente Steuerung, die eine offene und neutrale Infrastruktur gewährleistet.
„Die geplante telemedizinische Verbindung zwischen den Krankenhäusern kann ein Gamechanger für die stationäre Versorgung in M-V werden. Weniger Fachärzte können mehr Patienten betreuen. Der Meinungsaustausch zwischen den Spezialisten kann schneller und sogar Live unter Beteiligung des Patienten erfolgen, auch wenn dieser weit entfernt ist. Wir müssen TENNO daher schnellstmöglich an den Start bringen“, so der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft M-V, Uwe Borchmann.
„Der Ansatz, das gemeinsame Telemedizin-Netz nicht als Einbahnstraße zu verstehen, ist richtig und wichtig. Um in unseren Flächenländern medizinische Kompetenz möglichst überall und jederzeit verfügbar zu machen, muss neben der Expertise in der Universitätsmedizin auch auf Kompetenzen in Krankenhäusern anderer Versorgungsstufen zurückgegriffen werden können“, betonte Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft S-H.
Dr. Christiane Stehle, Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Vorständin der Universitätsmedizin Rostock, verdeutlichte: „Die Universitätsmedizin Rostock ist bereit, gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein die Planung und Umsetzung von TENNO aktiv voranzutreiben. Dabei ist entscheidend, dass ein leistungsfähiges länderübergreifendes Telemedizin-Netz mit den Partnern vor Ort aufgebaut und betrieben wird. In Mecklenburg-Vorpommern werden wir deshalb besonders mit unseren Partnern der Universitätsmedizin Greifswald sowie den Maximalversorgern in Neubrandenburg und Schwerin eng zusammenarbeiten. So können wir deren unterschiedliche Kompetenzen und Erfahrungen nutzen, um TENNO an den tatsächlichen Anforderungen der Versorgungslandschaft auszurichten.“
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzer (CEO) Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH): „Am UKSH ist Telemedizin im Rahmen unserer Strategie als digitaler Vorreiter bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil im Klinikalltag. Gemeinsame Standards können insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung verbessern und den professionellen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten stärken. Wir freuen uns daher, bei diesem Projekt eine aktive Rolle einzunehmen. Von TENNO können Patientinnen und Patienten hier im Norden profitieren.“
Der Aufbau des gemeinsamen Netzes fällt in eine Phase grundlegender Veränderungen der Krankenhauslandschaft. Die Krankenhausreform wird Strukturen und Aufgaben neu ordnen. Gerade auch Kooperationen kommt künftig eine deutlich gewachsene Bedeutung zu. „TENNO schafft die digitale Infrastruktur, damit diese neuen Strukturen auch funktionieren können, indem Expertise geteilt und Versorgung über Standorte hinweg organisiert wird“, so Drese.
Auch von der Decken sieht in der länderübergreifenden Zusammenarbeit einen wichtigen Zukunftsschritt: „Wir müssen Versorgung nicht mehr ausschließlich vom einzelnen Standort aus denken. Wir können Kompetenzen digital miteinander verbinden und damit Qualität sichern, auch wenn nicht jede medizinische Leistung an jedem Ort vorgehalten werden kann.“
Für den Aufbau des Netzes wollen beide Länder Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds für länderübergreifende Projekte nutzen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereiten gemeinsam mit den Universitätskliniken und den Krankenhausgesellschaften einen entsprechenden Antrag vor. Die Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
In den kommenden Monaten sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen konkretisiert, erste Anwendungsfälle festgelegt und die künftige Governance des Netzwerks aufgebaut werden. Wird das Vorhaben für den Krankenhaustransformationsfonds angenommen, soll die Umsetzung ab 2027 beginnen.
Beide Ministerinnen betonten, dass TENNO nicht bei einzelnen Pilotprojekten stehen bleiben soll. Das Netzwerk wird von Beginn an so angelegt, dass weitere Bereiche und Leistungserbringer integriert werden können.
„Wir wollen vorhandene gute Lösungen zusammenbringen und so skalieren, dass sie allen zugutekommen“, verdeutlichte Drese. „Unser Ziel ist ein gemeinsames, verlässliches und dauerhaft tragfähiges Netzwerk – nicht eine Sammlung einzelner digitaler Insellösungen.“
Von der Decken sagte: „Die Herausforderungen unserer beiden Länder sind ähnlich: große Flächen, unterschiedliche regionale Strukturen und begrenzte personelle Ressourcen. Darauf gibt es keine rein digitale Antwort – aber Telemedizin kann ein wichtiger Teil der Antwort sein. Deshalb ist es sinnvoll, unsere Kräfte zu bündeln.“
Mit dem Letter of Intent legen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die gemeinsame Grundlage für den weiteren Aufbau von TENNO. Aus einer länderübergreifenden Kooperation soll so Schritt für Schritt ein gemeinsamer digitaler Versorgungsraum im Nordosten entstehen.
Am 05.09.2026 fand in der kleinen Dorfkirche Neetzka ein Konzert für Streichorchester, Cembalo sowie Soloinstrumente statt.
Der Konzertankündigung waren 55 Zuhörer gefolgt, denen ein abwechslungsreiches Programm geboten wurde. So wurde das Konzert mit einer Sinfonie von Franz Beck eröffnet, gefolgt von einem Ausschnitt aus einem Konzert für 2 Klarinetten und Orchester von F. A. Hoffmeister. Das Hauptwerk bildete ein Flötenkonzert von C. Ph. E. Bach, bei dem die Solistin Lucie Müller aus Dresden mit Brillanz überzeugte. Im zweiten Teil des Programms erklangen Stücke zum Mitwippen: angefangen bei einer Dorfserenade für 2 Klarinetten und Streicher bis hin zu „Pizz-a-tango“, „Monster Tango“ von Speckert und einem auf den Instrumenten gezupften Stück mit dem Titel „Plink, Plank, Plunk!“ Alle Instrumentalisten überzeugten das Publikum durch ihre spürbare Spielfreude und die Begeisterung für die Musik, die sich rasch auf alle in der Kirche Anwesenden übertrug.
Am Ende des Konzerts folgte ein lang anhaltender Applaus mit Standing Ovation und erfreuten Zuhörern, was der schönste „Lohn“ für das Orchester war. Die Musiker spielten unentgeltlich, um eine Spende zum Erhalt der Kirche wurde gebeten. Dabei kamen 453,20 € für die dringend notwendige Sanierung der Kirchendecke zusammen. Herzlichen Dank an alle Spender!
Viele der Besucher äußerten im Nachhinein den Wunsch, dieses Event im kommenden Jahr zu wiederholen. Gern kommen die Dresdner und Leipziger Instrumentalisten dafür nach Neetzka.
Kerstin Baumgartner
PM-Nr.158/2026 | 10.09.2026 | IM | Ministerium für Inneres und Bau
Der Warntag in Mecklenburg-Vorpommern ist erfolgreich verlaufen. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte haben die Warnsysteme des Landes erneut unter realen Bedingungen erprobt. Die ersten Rückmeldungen fallen positiv aus. Aus Sicht des Bundes verlief insbesondere die Auslösung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) erfolgreich. Auch die Warn-Apps NINA, und KATWARN übermittelten die Probewarnung wie vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zudem alle Sirenen planmäßig ausgelöst.
Eine Besonderheit gab es in Stralsund: Dort wurde die Probewarnung auch über die digitalen Fahrgastinformationsanzeigen an den Haltestellen ausgespielt. Zusätzlich informierte der Betriebsfunk die Busfahrerinnen und Busfahrer, die ihre Fahrgäste mit einer kurzen Durchsage auf den Warntag hinwiesen.
„Wir testen unsere Warnsysteme nicht für den Warntag. Wir testen sie für den Ernstfall. Wenn Menschen in einer Gefahrensituation schnell handeln müssen, dürfen wir uns nicht darauf verlassen, dass alles funktioniert. Wir müssen es vorher wissen. Genau dafür brauchen wir diese Tests. Denn wenn es ernst wird, gibt es keinen zweiten Versuch.“, so Innenminister Christian Pegel.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell sich Gefahrenlagen entwickeln können. Hochwasser und schwere Unwetter gehören ebenso dazu wie Waldbrände oder andere größere Schadenslagen. Eine verlässliche Warnung ist deshalb ein wesentlicher Teil des Bevölkerungsschutzes.
Deutschland setzt dabei auf einen breiten Warnmix. Sirenen, Warn-Apps, Cell Broadcast, Rundfunk und weitere Kanäle ergänzen sich. Der bundesweite Warntag hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass diese Kombination eine hohe Reichweite erzielt. Beim Warntag 2025 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 97 Prozent der Befragten über mindestens einen Warnkanal erreicht.

