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Aktuelles

Richtigstellung zur Berichterstattung der Ostsee-Zeitung vom 29. Januar 2026

Friedland, 03.02.2026 / Stadt Friedland – Bürgermeister

Die Stadt Friedland nimmt Bezug auf den Artikel der Ostsee-Zeitung vom 29. Januar 2026 und stellt hierzu folgende Punkte klar:

Im Januar 2026 kam es zu einem einmaligen telefonischen Kontakt eines Journalisten der Ostsee-Zeitung mit dem Bürgermeister der Stadt Friedland. Gegenstand dieses Gesprächs war die Frage, ob dem Bürgermeister bekannt sei, dass bei Pressestellen verschiedener Medienhäuser Hinweise eingegangen seien, wonach gegen ihn mehrere Ermittlungen laufen würden. Dabei wurden ein Unfallgeschehen mit angeblicher Fahrerflucht sowie der Vorwurf einer Fahrt unter Alkoholeinfluss angesprochen.

Der Bürgermeister erklärte in diesem Gespräch, dass ihm derartige Anfragen nicht bekannt seien, und wies darauf hin, dass der Vorwurf einer Fahrt unter Alkoholeinfluss unzutreffend ist. Dieser Umstand fand im genannten Artikel keine Erwähnung.

Richtig ist, dass es im Oktober 2024 ein Unfallgeschehen gegeben hat. Dieser Vorgang ist sowohl juristisch als auch beamtenrechtlich vollständig aufgearbeitet. Darüberhinausgehende Ermittlungen bestehen nicht. Weitere Gespräche oder Kontakte zwischen der Ostsee-Zeitung und dem Bürgermeister oder der Pressestelle der Stadt Friedland haben nicht stattgefunden. Soweit der Artikel einen weitergehenden direkten Austausch nahelegt, entspricht dies nicht dem tatsächlichen Ablauf.

Zum Themenkomplex rund um den Orts- und Gemeindewehrführer der Stadt Friedland gab es seitens der Ostsee-Zeitung keine Anfragen an die Stadtverwaltung oder den Bürgermeister. Die Pressestelle der Stadt Friedland steht jedoch – wie gegenüber allen Medien – für eine sachliche und transparente Kommunikation zur Verfügung.

Die Stadt Friedland weist ergänzend darauf hin, dass sie bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit an die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes sowie an Persönlichkeitsrechte gebunden ist. Zu einzelnen Sachverhalten oder internen Vorgängen können daher nicht in jedem Fall weitergehende Angaben gemacht werden. Diese Zurückhaltung dient dem Schutz aller Beteiligten und stellt keine inhaltliche Bewertung dar.

Richtigstellung zu Medienberichten über Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Greifswald

Friedland, 03.02.2026 / Stadt Friedland – Bürgermeister

Die Stadt Friedland stellt zu aktuellen Medienberichten über Entscheidungen des Verwaltungsgericht Greifswald den folgenden Sachstand klar:

Beschluss vom 19. Januar 2026

Mit Verfügungen vom 14. November 2025 untersagte die Stadt Friedland Herrn Stephan Drews vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte. Um das Verfahren nicht zu beeinträchtigen und die Aufklärung des Sachverhaltes zu ermöglichen, wurde der Sofortvollzug angeordnet.

Nachdem Herr Drews sich gerichtlich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs wandte, wurde die Begründung hierfür verwaltungsseitig präzisiert und nachgeschärft. Vor diesem Hintergrund erklärten die Beteiligten das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellte das Verfahren daraufhin mit Beschluss vom 19.01.2026 ein. Eine inhaltliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verfügungen erfolgte in diesem Verfahren nicht.

Beschluss vom 22. Januar 2026

Hinsichtlich der notwendigen Präzisierung des Sofortvollzugs der Verfügungen vom 14. November 2025 wandte sich Herr Drews erneut an das Verwaltungsgericht Greifswald. Dieses Verfahren bildete unter anderem die Grundlage der Berichterstattung, auf die sich Herr Drews in seinen öffentlichen Stellungnahmen im Januar bezog.

Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 stellte das Verwaltungsgericht Greifswald fest, dass die Bescheide vom 14. November 2025 mit einer auflösenden Befristung versehen waren, die an den Ausgang eines Disziplinarverfahrens geknüpft war. Nachdem der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 9. Januar 2026 entschieden hatte, auf Grundlage des Kenntnisstandes vom 14. November 2025 kein Disziplinarverfahren zu eröffnen, fehlte es nach Auffassung des Gerichts an einer fortbestehenden Grundlage für die angeordneten Maßnahmen.

Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der Widersprüche von Herrn Drews gegen die Verfügungen vom 14. November 2025 her. Die den Bescheiden zugrunde liegende Ermächtigung (§ 39 BeamtStG in Verbindung mit § 49 LBG M-V) wurde dabei nicht in Frage gestellt. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Bescheide vom 14. November 2025 durch Zeitablauf unwirksam waren, so dass nunmehr das private Interesse des Antragstellers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung das öffentliche Interesse am Vollzug der Bescheide überwiegt, da ein öffentliches Interesse am Vollzug eines unwirksamen Verwaltungsaktes nicht bestehen könne.

Einordnung

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts betreffen ausschließlich die rechtliche Wirksamkeit der konkreten Bescheide in der gewählten Form. Das Gericht bestätigte die formale Vorgehensweise der Verwaltung. Eine inhaltliche Bewertung etwaiger Vorwürfe oder eine abschließende Beurteilung persönlicher oder dienstlicher Eignungsfragen war nicht Gegenstand der gerichtlichen Beschlüsse.

Standesamt bleibt in KW 6 geschlossen

Das Standesamt bleibt aus organisatorischen Gründen in der Woche vom 02.-06. Februar 2026 geschlossen. Wir bitten alle Bürger:innen um Verständnis.

Bekanntmachung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Sadelkow

Am 08. Januar 2026 fand die Versammlung der Jagdgenossenschaft Sadelkow um 19:00 Uhr in Metzig`s Bierstube, Hauptstraße 16, 17099 Datzetal statt.

Die Unterlagen und das Protokoll, in dem u.a. die Verwendung des Guthabens für den Jagdpachterlös und eine Spende festgehalten ist, kann innerhalb der nächsten 14 Tage bei dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft, Herrn Justus Weiß, im Rogaer Weg 6b, 17099 Datzetal, eingesehen werden.

Vor den Winterferien: Zeugnissorgentelefon erreichbar

PM Nr.023-26 | 30.01.2026 | BM | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Auch in diesem Jahr bietet das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vor den Winterferien wieder das Zeugnissorgentelefon an. Bereits in der letzten Woche vor den Ferien können Schüler:innen sowie Eltern und Erziehungsberechtigte das Beratungsangebot nutzen. Erreichbar ist das Zeugnissorgentelefon ab dem 2. Februar 2026.

Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung - beim Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder Konflikten in der Familie helfen sie weiter. Schülerinnen und Schüler können zudem Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen gezielt verbessern und mögliche Wissenslücken schließen können.

Die telefonische Beratung ist vom 2. Februar bis zum 13. Februar 2026 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 7. Februar 2026), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Winterferienzeit in der Bibliothek – Hör mal!

Draußen tanzen im besten Fall die Schneeflocken, drinnen wartet ein warmes Abenteuer für neugierige Entdecker:innen: Die Stadtbibliothek Friedland lädt in den Winterferien herzlich zur Tiptoi-Entdeckungstour ein.

Am Donnerstag, den 12. Februar 2026, ab 15:00 Uhr, wird die Bibliothek zum lebendigen Erlebnisraum. Mit leuchtenden Augen, gespitzten Ohren und jeder Menge Entdeckerlust können Kinder spielerisch lernen, hören, staunen und mitmachen. Der Tiptoi-Stift erweckt Bücher und Spiele zum Leben – perfekt für kalte Wintertage mit Bewegung im Kopf und Fantasie im Herzen.

Spiele, die bewegen und begeistern
Ob auf Weltreise, im Körperinneren oder im Zahlenuniversum – spannende Tiptoi-Spiele warten darauf, entdeckt zu werden.

Bücher zum Hören, Staunen und Mitfühlen
Mut, Wut, Streit, Tiere, Dinosaurier und ferne Welten – Geschichten wärmen nicht nur die Hände, sondern auch das Herz:

Wieso? Weshalb? Warum?
Neugier ausdrücklich erwünscht – entdeckt gemeinsam.

Lern-Spiele-Welt & Suchen und Entdecken
Hier wird gedacht, gezählt, gelauscht und genau hingeschaut.

Kommt vorbei, kuschelt euch in eure Winterjacken und taucht ein in eine spielerische Winterwelt voller Wissen, Spaß und Bewegung. Die Stadtbibliothek Friedland freut sich auf viele kleine Entdecker:innen.

Kontakt

Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland

  Telefon: siehe Mitarbeiterliste
  Fax: +49 39601 277 50
  E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Das Amt Friedland

Amtsvorsteherin: Dr. Anja Lentz-Becker
Amtsfläche: 276,49 km²
Einwohnerzahl: 8.393 (Stand 31.12.2020)
Sitz der Verwaltung: Stadt Friedland

amtsangehörige Gemeinden:
- Stadt Friedland
- Gemeinde Datzetal
- Gemeinde Galenbeck

Bereitschaftsdienste

ärztliche Bereitschaftshotline
Telefon: 116 117

 
Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de


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